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Ehemaliger KZ-Wachmann (101) muss fünf Jahre ins Gefängnis

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KZ-Wachmann (101) muss fünf Jahre ins Gefängnis.
KZ-Wachmann (101) muss fünf Jahre ins Gefängnis. © Monika Skolimowska/dpa

Das Landgericht Neuruppin hat einen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Neuruppin – Das Gericht sprach den 101-jährigen Josef S. am Dienstag in Brandenburg an der Havel der Beihilfe zum Mord und der Beihilfe zum versuchten Mord schuldig. Mit dem Strafmaß folgten die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Die Kammer gelangte demnach zu der Überzeugung, dass S. drei Jahre in dem Konzentrationslager Sachsenhausen eingesetzt war. Der Angeklagte habe mit seiner Wachtätigkeit „die Massenvernichtung bereitwillig unterstützt“, sagte der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann.

KZ-Sachsenhausen: 101-Jähriger wegen Beihilfe zum Mord von mehr als 3.500 Fällen verurteilt

Die Anklage hatte dem ehemaligen KZ-Wachmann S. Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen vorgeworfen. Demnach soll er zwischen 1942 und 1945 „wissentlich und willentlich“ an der Ermordung von Lagerinsassen mitgewirkt haben. Dem Wachbataillon des Konzentrationslagers, in dem die SS ein großes Kontingent stationiert hatte, soll er bis 1945 angehört haben.

Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre Haft. Der Verteidigung beantragte hingegen einen Freispruch, weil ihrem Mandanten keine konkreten Taten für seine Tätigkeit im Lager nachgewiesen werden könnten.

Der Angeklagte selbst hatte im Verlauf des im Oktober vergangenen Jahres begonnenen Prozesses bestritten, in dem Lager tätig gewesen zu sein. Auch in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung beteuerte Josef S. erneut seine Unschuld. Die Verhandlung fand aufgrund der Nähe zum Wohnort von S. und aus Platzgründen in einer Sporthalle in Brandenburg an der Havel statt.

Im KZ Sachsenhausen war im Sommer 1936 von Häftlingen aus dem Emslandlagern errichtet worden. Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 waren mehr als 200.000 Menschen in dem Konzentrationslager inhaftiert – unter ihnen politische Gegner des NS-Regimes sowie Angehörige der von den Nationalsozialisten verfolgten Gruppen wie Juden und Sinti und Roma. Zehntausende Häftlinge kamen durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen ums Leben oder wurden Opfer von systematischen Vernichtungsaktionen der SS. (afp)

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