Geimpft, geboostert, genesen: Wer sich in Deutschland wo trotzdem testen lassen muss
2G-plus gilt in der Coronavirus-Pandemie vielerorts in Deutschland als Bedingung für die Ausnahme von der Testpflicht. Wo es nicht zwingend einen Booster braucht. Und wo dieser noch nicht mal ausreicht.
München - Fitnessstudios, Gastronomie, Kultureinrichtungen - vielerorts in Deutschland ist der 2G-plus-Nachweis die Bedingung, von der Testpflicht befreit zu sein. Oder überhaupt erst Zugang zu erhalten und die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung wie etwa Kinos nutzen zu können.
Corona-Pandemie in Deutschland: Unterschiedliche Regeln für 2G-plus
Oder, um einen gewöhnlichen Friseurbesuch wahrnehmen zu können. Wie so oft in der Covid-Krise zeigt sich der föderale Bundesstaat mit seinen 16 Bundesländern als Flickenteppich an Corona-Regeln*.
Wo auch Genesene unter welchen Bedingungen zu 2G-plus gehören. Und wo selbst eine Genesung nach einer Infektion mit dem Coronavirus* nicht ausreicht. Zwischen Baden-Württemberg und Bayern, zwischen NRW und Sachsen, zwischen Hamburg und Berlin - IPPEN.MEDIA verschafft einen Überblick.
Baden-Württemberg: Genesene brauchen schon bald eine vollständige Impfung
Im Südwesten sind Personen nach einer vollständigen Grundimmunisierung (zwei Impfungen) sowie von einer Infektion Genesene drei Monate lange von der Testpflicht ausgenommen.
Danach müssen aber selbst zweimal geimpfte Genesene eine Corona-Booster-Impfung (Auffrischungsimpfung)* vorweisen, um nicht zusätzlich einen negativen Antigen-Schnelltest* vorlegen zu müssen. Das gilt auch für Geimpfte, die sich (noch) nicht boostern ließen. Zum Beispiel im Fitnessstudio.
Bayern: Doppelt geimpft plus genesen bedeutet keine Corona-Testpflicht
Laut bayerischer Landesregierung zählen „Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben, sowie Personen, die nach ihrer Genesung bereits zweifach geimpft wurden“ zur 2G-plus-Gruppe. Personen, die eine vollständige Grundimmunisierung (zwei Impfungen) haben, aber keine Booster-Impfung nachweisen können, zählen nicht dazu.
Wie der Bayerische Rundfunk (BR) berichtete, wird im Freistaat eine Infektion wie eine Impfung gewertet. Da unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in Bayern die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht* für Mitarbeiter in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Senioren- oder Pflegeheimen ausgesetzt ist, gelten auch hier Ausnahmen.

Berlin: Doppelt geimpft und von Corona genesen reicht nicht aus
Genesene, die eine vollständige Grundimmunisierung mit zwei Impfungen nachweisen können, fallen nicht unter 2G-plus. Sie brauchen zusätzlich eine Auffrischungsimpfung. Nur, wer dreimal geimpft ist, darf zum Beispiel das Angebot in Innenräumen der Gastronomie wahrnehmen.
Brandenburg: 2G-plus nur nach Booster-Impfung
Geimpft und genesen? Genesen und dann vollständig geimpft? All das reicht im östlichen Bundesland mit seinen rund 2,5 Millionen Einwohnern nicht aus. Wer Einrichtungen unter 2G-plus-Bedingungen nutzen will, muss eine Booster-Impfung gegen das Coronavirus* nachweisen.
Bremen: Kleinstes Bundesland hat zwei Ausnahmen bei Corona-Testpflicht
Das kleinste Bundesland mit seinen rund 580.000 Einwohnern, das verhältnismäßig gut durch die Corona-Pandemie kam, hat zwei Ausnahmen mit Blick auf 2G-plus parat.
So sind sowohl Personen von der Testpflicht ausgenommen, deren zweite Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Als auch jene Personen, die nicht länger als drei Monate als genesen von einer Ansteckung gelten.
Hamburg: Genesen plus doppelt geimpft ist gleich geboostert
Der Hamburger Senat erklärt dazu: „Wer nach einer vollständigen Impfserie infiziert und genesen ist, verfügt über ein der Auffrischungsimpfung vergleichbares, erhöhtes Schutzniveau.“ Heißt: Der Nachweis über eine Genesung plus der Nachweis über eine doppelte Impfung gegen Corona werden wie der Impf-Status nach einer Booster-Immunisierung gewertet. Doppelt geimpft plus genesen ist gleich geboostert.
Wer dagegen zwei Impfungen bekommen hat, aber noch keine Auffrischungsimpfung, braucht in vielen Einrichtungen einen zusätzlichen Test. Zum Beispiel für touristische Hafenrundfahrten, bei Messen, in Theatern, Konzerthäusern wie der Elbphilharmonie, in der Gastronomie oder bei Dienstleistungen der Körperpflege (Ausnahme Friseur).
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Hessen: 2G-plus nur bei Booster-Impfung gegen Corona
Nur Menschen mit einem Nachweis über eine Booster-Impfung (drei Impfungen) sind von einer Testpflicht ausgenommen. Alle anderen nicht. 2G-plus gilt zum Beispiel beim Besuch von Großveranstaltungen wie Fußballspielen von Eintracht Frankfurt*.
Mecklenburg-Vorpommern: Auffrischungsimpfung ist notwendig für 2G-plus
Nur Menschen mit einem Nachweis über eine Booster-Impfung (drei Impfungen) sind von einer Testpflicht ausgenommen. Alle anderen nicht. Ein Beispiel: Im Nordosten der Bundesrepublik dürfen Clubs und Discos wieder öffnen, auch Tanzveranstaltungen sind grundsätzlich wieder erlaubt. Das alles aber nur unter 2G-plus.
Niedersachsen: Zwei Impfungen plus Durchbruchsinfektion reichen aus
Wer doppelt geimpft ist und nach den zwei Impfungen eine Durchbruchinfektion hatte, muss keinen negativen Test vorweisen. Zum Vergleich: Wer zuerst eine Infektion hatte und erst danach die beiden Impfungen, muss sich für verschiedene Angebote dennoch testen lassen. Auch hier zeigt sich: Einzig die Booster-Impfung garantiert den Nachweis für 2G-plus.
Nordrhein-Westfalen: Geimpft und genesen ist gleich geboostert
Bei einer Booster-Impfung entfällt die Testpflicht ebenso, wie wenn Menschen zwei Impfungen gegen Corona hatten und zusätzliche eine Ansteckung mit dem Virus hinter sich haben.
Rheinland-Pfalz: Auch hier gibt es eine Ausnahme
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) erklärte unlängst dazu: „Auch Personen, die frisch – das heißt, vor weniger als drei Monaten – doppelt geimpft bzw. genesen oder die nach einer doppelten Impfung genesen sind, werden von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit.“ Heißt: Ist jemand vollständig immunisiert und von einer Infektion genesen, muss kein negativer Test vorgezeigt werden. Aber: Dies gilt nur bis drei Monate nach der Genesung.
Saarland: Mit Blick auf 2G-plus wird es hier richtig knifflig
An der Saar wird es besonders knifflig. Wer genesen ist und danach zwei Impfungen erhalten hat, hat unter 2G-plus-Bedingungen Zugang. Wer zwei Impfungen erhalten hat und danach eine Durchbruchsinfektion hatte, fällt aber nicht darunter. Diese Personen müssen sich testen (oder boostern) lassen.
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Sachsen: Geimpft und genesen? Dann braucht es keinen Test
Wer doppelt geimpft und genesen ist, braucht dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen zusätzlichen Test. Zwei Impfungen reichen ebenso wenig wie eine Genesung von einer Infektion, egal, wie lange diese zurückliegt.
Sachsen-Anhalt: Nicht mal Geboosterte sind von Corona-Testpflicht ausgenommen
Die Besonderheit: Bei 2G-plus-Veranstaltungen braucht es immer einen negativen Test auf das Coronavirus. Weder Genesene nach einer Durchbruchsinfektion noch Geboosterte sind von der Testpflicht ausgenommen.
Schleswig-Holstein: Die Booster-Impfung ist die Voraussetzung
Nur Menschen mit einem Nachweis über eine Booster-Impfung (drei Impfungen) sind von einer Testpflicht ausgenommen. Alle anderen nicht.
Thüringen: 2G-plus geht ohne Auffrischungsimpfung nicht
Nur Menschen mit einem Nachweis über eine Booster-Impfung (drei Impfungen) sind von einer Testpflicht ausgenommen. Alle anderen nicht. (pm) *Merkur.de und fr.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA