Genesenen-Status: Lauterbach kontert EU-Beschluss und will Änderung durchsetzen - „wissenschaftlich richtig“
Erst vor Kurzem hat das RKI die Gültigkeit des Genesenen-Status auf drei Monate gesetzt. Nun hat sich die EU auf sechs Monate geeinigt. Was gilt für Deutschland?
- Das RKI hat die Frist für den Genesenen-Status kürzlich von sechs auf drei Monate verkürzt.
- Nun beschloss die EU, dass der Status für sechs Monate gültig sein soll.
- Karl Lauterbach kontert nun und will seine Regelung europaweit durchsetzen (siehe Update vom 26. Januar, 22.05 Uhr).
Update vom 26. Januar, 22.05 Uhr: Die nächste Episode in der Diskussion um den Genesenen-Status steht an. Nun will Gesundheitsminister Karl Lauterbach zum Gegenschlag ausholen. Im ZDF-„heute journal“ verteidigte er nicht nur die Drei-Monats-Frist, sondern kündigte auch an, sich auch für die Umsetzung dieser auf EU-Ebene einzusetzen. „Wir werden in Kürze erneut versuchen, die drei Monate auch auf europäischer Ebene umzusetzen“, so Lauterbach und erklärte: „Nach drei Monaten kann sich derjenige, der schon mit der Delta-Variante infiziert war, erneut mit der Omikron-Variante infizieren. Somit sind die drei Monate wissenschaftlich richtig“.
Erst am Dienstag hatte die EU beschlossen, dass der Genesenen-Status sechs Monate gültig sein sollte - dabei handelt es sich aber nur um eine Empfehlung. Vor knapp einer Woche hatte das RKI in Deutschland die Frist auf drei Monate verkürzt.
Genesenen-Status: Wende nach EU-Beschluss? Lauterbach-Ministerium gibt nun Entscheidung bekannt
Update vom 26. Januar, 16.46 Uhr: Das Gesundheitsministerium will die Verkürzung der Gültigkeit des Genesenenstatus‘ nicht zurücknehmen - trotz eines anderslautenden EU-Beschlusses (siehe Update zuvor). Bayerns Ministerpräsident schaltete sich nun mit deutlichen Worten in die Debatte ein: „Noch mehr Verwirrung um den Genesenen-Status“, kommentierte er die EU-Entscheidung via Twitter. „Dieser nationale Alleingang ist höchst widersprüchlich und sorgt für Verunsicherung“, so Söder weiter. Der Ministerpräsident plädiert mit deutlichen Worten dafür, dass der „Status (...) in Deutschland wieder sechs Monate gelten“ sollte.
Update vom 26. Januar 2022: Erst vor kurzem hat das RKI die Gültigkeit des Genesen-Status auf drei Monate herabgesetzt, am Dienstag war dann die Verwirrung komplett: die EU weicht von der deutschen Regelung ab und erklärt, dass das Genesenen-Zertifikat sechs Monate gültig sein soll. Doch trotz EU-Beschluss will Gesundheitsminister Karl Lauterbach nicht zurückrudern. Wie der Business Insider berichtet, soll das Ministerium auf Anfrage erklärt haben, den Genesenen-Status nicht wieder verlängern zu wollen.
So habe ein Sprecher erklärt, dass sich die EU nicht auf sechs Monate Gültigkeitsdauer sondern auf eine Obergrenze von sechs Monaten geeinigt habe. Deutschland befinde sich demnach mit den drei Monaten in diesem Rahmen. Laut Bundesgesundheitsministerium seien unterschiedliche Corona-Regeln in Europa keine Seltenheit, da sich die unterschiedlichen Länder auch in unterschiedlichen Phasen der Pandemie befinden würden. Wie der Sprecher demnach weiter erklärt, sei auch nicht ausgeschlossen, dass andere EU-Länder den Genesenen-Status ebenfalls noch verkürzen würden.
Verwirrung um Genesenen-Status: EU-Beschluss weicht von deutscher Regelung ab - Lauterbach-Ministerium deutlich
Ursprungsmeldung vom 25. Januar 2022: Berlin - Wer eine Coronavirus*-Erkrankung überstanden hat, gilt als Genesen. Doch wie lange? Bis vor einer Woche hieß es in Deutschland, der Genesenen-Status gilt für 180 Tage. Ziemlich überraschend verkürzte das RKI die Dauer jedoch auf 90 Tage - also nur noch drei statt sechs Monate. Und jetzt will die EU zurück zu 180 Tagen? Das Chaos scheint perfekt.
EU einigt sich über Genesenen-Status: Gültigkeit doch sechs statt drei Monate?
„Ein Genesenen-Zertifikat soll 180 Tage gültig sein“, das gaben die EU-Länder am Dienstag (25.1) bekannt. Sie hatten zuvor über EU-weit geltende Regelungen abgestimmt. Somit sollen Genesene laut der neuen Beschlüsse sechs Monate lang ohne zusätzlichen Test durch Europa reisen können. Auch Außenministerin Baerbocks Staatsministerin Anna Lührmann stimmte für die Sechs-Monats-Regel. Muss Deutschland seine neuen Regelungen nun also wieder ändern?
Zunächst muss beachtet werden: Die Entscheidung der EU-Staaten ist keine verpflichtende Regelung, sondern eine Empfehlung. „Das Mindeste, was wir alle erwarten können, ist, dass die Mitgliedstaaten diese Empfehlung auch umsetzen“, betonte ein Sprecher der EU-Kommission. Der deutsche EU-Parlamentarier Jan-Christoph Oetjen (FDP) forderte im Gespräch mit Business Insider jedoch: „Alleingänge darf es jetzt nicht mehr geben. Die Einigung auf 180 Tage Gültigkeit für ein Genesungszertifikat muss auch von den Staaten gewährleistet werden, welche in den letzten Wochen für eine verkürzte Gültigkeitsdauer geworben haben, das gilt auch für Deutschland.“ Es ist also noch unklar, was in Deutschland nach der kürzlichen Änderung des RKI* gelten wird. Ein Impfnachweis* soll nach den Angaben der EU-Staaten neuen Monate gelten.
Das Bundesinnenministerium verwies auf Anfrage von Merkur.de* auf das Gesundheitsministerium. Das Gesundheitsministerium erklärt auf Anfrage: „In Deutschland gilt bei der Einreise seit dem 15.1. eine von der EU-Regelung abweichende (strengere) Regelung. Ausführlichere Informationen zu den Regeln bei Einreise finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Gesundheit“.
Wissenschaftliche Studien würden zeigen, dass man nach einer Genesung von einer Corona-Erkrankung nicht so lange vor einer Infektion mit der Omikron-Virusvariante geschützt sei wie vorher bei den anderen Varianten. „Aus diesem Grund ist die Verkürzung der Statuszeiten notwendig, um die Genesenen wirkungsvoll zu schützen“, so das Ministerium.
Die Änderung des Status‘ in Deutschland hatte zuletzt für mächtig Wirbel gesorgt. Selbst auf der Corona-MPK war Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dem das RKI unterstellt ist, teils heftig angegangen worden*, da er die Anpassung offenbar unabgesprochen vorgenommen hatte.
EU-Beschlüsse: Mehr Reisefreiheit in den europäischen Ländern
Die neuen EU-Regelungen zielen unter anderem auf mehr Reisefreiheit innerhalb Europas ab. Da die Omikron*-Welle in der EU mittlerweile vorherrschend sei, sollten „Reisende, die im Besitz eines gültigen digitalen Corona-Zertifikats der EU sind, keinen zusätzlichen Einschränkungen bei der Reisefreiheit unterworfen sein“, hieß es in einer Erklärung der 27 Mitgliedstaaten. Italien fordert derzeit beispielsweise einen zusätzlichen, negativen Test bei der Einreise mit Grundimmunisierung.
Tests, vor allem PCR-Tests, sind in Deutschland dagegen gerade Mangelware. Österreich scheint dagegen besser aufgestellt zu sein*. (chd/dpa/AFP) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.