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Impfzertifikat verfällt – wie lange die Corona-Impfung gültig ist

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Das gelbe Impfheft liegt auf einem Smartphone mit der Corona-App geöffnet.
Der Impfstatus ist ab Februar 2022 nur noch begrenzt gültig (Symbolbild). © Stefan Puchner/dpa

Der Impfstatus ist ab Februar 2022 nur noch begrenzt gültig. Ohne Booster-Impfung verfällt das Impfzertifikat. Danach muss die dritte Impfung folgen.

Köln – Wer zweimal gegen das Coronavirus* geimpft ist, sollte bald die Booster-Impfung nachlegen. Denn ab dem 1. Februar 2022 ist das Impfzertifikat nicht mehr dauerhaft gültig. Erst durch einen dritten Piks – also die Booster-Impfung – gelten Betroffene als vollständig geimpft.
24RHEIN* erklärt, wann das Impfzertifikat die Gültigkeit verliert.

Auch der Genesenen-Nachweis verliert nach einer gewissen Zeit seine Gültigkeit. Wer sich mit Corona infiziert hat und als genesen gilt, kann sich bereits nach drei Monaten impfen lassen – und sollte dies spätestens nach sechs Monaten. Denn danach kann der Genesenen-Nachweis nicht mehr bei 2G- oder 3G-Beschränkungen vorgelegt werden. (jaw) *24RHEIN ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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