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Frankfurter Rapperin Schwesta Ewa muss möglicherweise wieder ins Gefängnis

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Schwesta Ewa im BGH
Schwesta Ewa im BGH © Fabian Sommer/dpa

Da Urteil gegen Schwesta Ewa ist rechtskräftig: Der BGH hat am Donnerstag alle dagegen eingelegten Revisionen verworfen. Nun muss die Staatsanwaltschaft Frankfurt über die Vollstreckung der Haftstrafe entscheiden.

Karlsruhe - Muss die Frankfurter Rapperin Schwesta Ewa wieder ins Gefängnis? Die 34-Jährige ist rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Donnerstag alle dagegen eingelegten Revisionen. Damit hat ein Urteil des Frankfurter Landgerichts von 2017 Bestand.

Erst im Januar hat die die Frankfurter Rapperin in Düsseldorf ein kleines Mädchen zur Welt gebracht.

Schwesta Ewa wegen Körperverletzung und Steuerhinterziehung verurteilt

Die Sängerin hatte zugegeben, mehrere junge Frauen, die für sie als Prostituierte arbeiteten, bei etlichen «Ausrastern» geschlagen und getreten zu haben. Die Einkünfte gab sie nicht beim Finanzamt an. Verurteilt wurde sie unter anderem wegen 35-facher Körperverletzung und Steuerhinterziehung. Vom Vorwurf der Zuhälterei und des Menschenhandels hatte das Landgericht sie aber freigesprochen. Das ist laut BGH nicht zu beanstanden. (Az. 1 StR 604/17)

Über die Vollstreckung der Haftstrafe muss jetzt die Staatsanwaltschaft Frankfurt entscheiden. Die 34-Jährige saß bereits knapp acht Monate in Untersuchungshaft.

(dpa/red)

2,5 Jahre Knast für Schwesta Ewa. Die Skandal-Rapperin darf nicht ins Mutter-Kind-Gefängnis.

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