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NRW: Was gilt mit Booster? Neue Corona-Regeln ab 13. Januar

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Köln: Maskenpflicht, 2G+, Veranstaltungen – diese Corona-Regeln werden verschärft
In Köln brauchen vollständig geimpfte bald auch in Restaurants einen zusätzlichen Test – Geboosterte sind davon ausgenommen. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa

Coronavirus: Im Fitnessstudio oder auch im Restaurant müssen vollständig Geimpfte oder Genesene einen Corona-Test vorzeigen. Für Geboosterte gilt das jedoch nicht.

Köln – An vielen Orten in Köln* wird bereits eine Boosterimpfung angeboten – so zum Beispiel in der Lanxess Arena*, in Arztpraxen oder bei mobilen Impfaktionen. Tatsächlich wird die Auffrischungsimpfung nach der neuesten Coronaschutzverordnung NRW* nun immer wichtiger – denn dort, wo die 2G+-Regel gilt, sind Geboosterte künftig von einer Testpflicht befreit.
24RHEIN* erklärt, was Geboosterte in Köln beachten müssen.

Übrigens gilt die Ausnahme von der Testpflicht auch für Personen, die immunisiert – also zum Beispiel doppelt geimpft – und innerhalb der letzten drei Monate von einer Corona-Infektion genesen sind. (nb) *24RHEIN ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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