Corona-Kontaktbeschränkungen: Wen Sie jetzt wieder besuchen dürfen - und wen nicht
Noch immer gelten wegen der Corona-Krise Kontaktbeschränkungen. Einige Bundesländer haben sie jedoch gänzlich aufgehoben. Wen man wieder besuchen darf.
- Um die Verbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 einzudämmen, herrscht in Deutschland aktuell ein Kontaktverbot.
- Die Kontaktbeschränkungen wurden bis Ende Juni verlängert
- Doch was bedeutet das genau? Wen man in der Corona-Krise jetzt wieder besuchen darf – und wen nicht.
Update vom Mittwoch, 24.06.2020, 14.43 Uhr: In Berlin fallen die wegen der Corona-Pandemie geltenden Kontaktbeschränkungen ab Samstag (27.06.2020) weg. Das habe der Senat beschlossen, erklärte der Regierende Bürgermeister Michael Müller am Dienstag (23.06.2020) in einer Pressekonferenz. Allerdings seien die Menschen nach wie vor dazu aufgefordert, ihre Kontakte so gering wie möglich zu halten.
Bisher durften sich in Berlin maximal fünf Personen aus mehreren oder nur Mitglieder aus zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.
Kontaktbeschränkungen wegen Corona: Neue Lockerungen in Bayern
Update vom 22.06.2020, 11.58 Uhr: Die Corona-Regeln in Deutschland werden weiter gelockert. In allen Bundesländern haben jetzt wieder Restaurants geöffnet. Zudem haben - bis auf Bayern - deutschlandweit die Bars wieder den Betrieb aufgenommen. In Bremen bleiben Bars - im Sinne von Einraumeinrichtungen mit Tresen - geschlossen.
Dennoch gelten weiterhin Sicherheitsvorkehrungen wie Sitzplatz, Mundschutz- und Abstandspflicht. In Niedersachsen und Bremen dürfen Shisha-Bars noch nicht öffnen. Zudem müssen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland Gaststätten um 24 Uhr schließen. Die gute Nachricht für alle Sportler: Fitnessstudios haben wieder in allen Bundesländern geöffnet.
Und: In Bayern gelten ab heute einige Lockerungen. Alle weiteren Bestimmungen zu den einzelnen Ländern finden Sie weiter unten in der Übersicht.
Kontaktverbot wegen Corona: Brandenburg hebt Kontaktbeschränkungen auf
Update vom 15.06.2020, 12.44 Uhr: Ab heute sind die Kontaktbeschränkungen in Brandenburg aufgehoben. Lediglich die Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen. Die Maskenpflicht ist auf Krankenhäuser und Reisebusse erweitert worden.
Die Bestimmungen für die anderen Bundesländer finden Sie weiter unten in unserer Übersicht.
Viele Corona-Kontaktbeschränkungen werden in Hessen gelockert
Update vom 10.06.2020, 12.59 Uhr: Nachdem Thüringen die Kontaktbeschränkungen während der Corona-Krise komplett aufgehoben hat, ist nun auch Hessen nachgezogen. In Hessen werden die Beschränkungen allerdings noch nicht aufgehoben. Stattdessen gibt es Lockerungen.
Ab sofort dürfen sich in Hessen bis zu zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen. Die Zwei-Personen-Haushalts-Regelung ist damit gekippt. Was in den anderen Bundesländern gilt, finden Sie weiterhin weiter unten in der Übersicht des Artikels.
Corona: Auch Hessen lockert die Kontaktbeschränkungen
Update vom 10.06.2020, 10.20 Uhr: Die Landesregierung in Hessen hat sich bis dato schwer getan, die Corona-Lockerungen weiter voranzutreiben. Nun sollen aber doch weitere Lockerungen in Hessen kommen.
Corona: Thüringen hebt Kontaktbeschränkungen komplett auf
Update vom 09.06.2020, 13.49 Uhr: Momentan gelten während der Corona-Krise noch Kontaktbeschränkungen in Deutschland. Und zwar grundsätzlich bis zum 29. Juni. Thüringen hat nun jedoch als erstes Bundesland die Kontaktbeschränkungen aufgehoben. In Thüringen werden die wegen der Corona-Pandemie erlassenen Kontaktbeschränkungen am 13. Juni aufgehoben. In einer neuen Grundverordnung wird lediglich empfohlen, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen. Die Verordnung hat das Kabinett am Dienstag beschlossen.
Corona: Kontaktbeschränkungen bis Ende Juni verlängert
Update vom 27.05.2020, 11.11 Uhr: Jetzt ist klar: Die Kontaktbeschränkungen in Deutschland sollen im Zuge der Corona-Krise bis zum 29. Juni verlängert werden. Wenige Wochen zuvor war noch der 5. Juni der vorläufige Stichtag gewesen. Wie die Bundesregierung mitteilte, ist ein Teil der Vereinbarung, dass Länder Treffen von bis zu zehn Personen oder Angehörigen zweier Haushalte in der Öffentlichkeit erlauben können.
Dennoch gilt grundsätzlich die Empfehlung, „die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen“. Wichtig sei vor allem die „Nachvollziehbarkeit der Teilnehmer“.
So zielt der Beschluss jetzt umso mehr auf „regionale Dynamiken“ ab. Dort, wo es die Lage erfordert, sollen weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden. Auf diese Weise sollen Ausbrüche eingedämmt und überregionales Infektionsgeschehen verhindert werden.
Kontaktbeschränkungen wegen Corona-Krise bis 29. Juni verlängert - Thüringen wagt wohl Alleingang
Die Umsetzung des neuen Beschlusses in Bezug auf die Kontaktbeschränkungen liegt einmal mehr bei den Ländern. Noch ist nicht klar, wie die einzelnen Länder auf die jüngste Entscheidung reagieren werden.
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow etwa hatte zuvor bereits weitreichende Lockerungen in Aussicht gestellt und dafür viel Kritik geerntet. Ramelow betonte jedoch, die Mindestabstands- und Maskenpflicht keinesfalls komplett abschaffen zu wollen.
Die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen der Bundesländer finden Sie in unserer Übersicht weiter unten im Text.

Corona-Kontaktbeschränkungen bis in den Juni verlängert
Update vom 24.05.2020, 16.47 Uhr: Die Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Krise wurden in Deutschland grundsätzlich bis zum 5. Juni verlängert. Darauf einigten sich Bund und Länder, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch (06.05.2020) in einer Pressekonferenz mitteilte. Allerdings einigte man sich auch auf eine Lockerung. Künftig können sich Angehörige von zwei Haushalten treffen.
Und auch wenn sich Bund und Länder in vielen Punkten einig sind, kann es in einzelnen Bundesländern dennoch zu Abweichungen kommen. Eine Übersicht über das Kontaktverbot in den einzelnen Bundesländern.
Kontaktbeschränkungen wegen Corona: Welche Regeln in welchem Bundesland gelten
- Baden-Württemberg: In der Öffentlichkeit dürfen sich Personen von zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen von mehreren Haushalten treffen. Im Privaten sind sogar Treffen von bis zu 20 Personen erlaubt. Sind alle betroffenen Personen miteinander verwandt, gelten keine Beschränkungen. (Stand 22.06.2020, 11.31 Uhr)
- Bayern: Wochenlang herrschte in Bayern die Ausgangsbeschränkung. Seit dem 22. Juni dürfen sich Gruppen von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. In privaten Räumen oder auch Gärten gibt es gar keine Beschränkungen mehr. (Stand 22.06.2020, 11.32 Uhr)
- Berlin: Auch Berlin folgt dem Ruf von Kanzlerin Merkel und lockert das infolge der Corona-Pandemie verhängte Kontaktverbot. Jetzt dürfen sich auch wieder Personen von zwei Haushalten und bei einer Anzahl von bis zu fünf Personen - unabhängig von der Zugehörigkeit des Haushalts - treffen. Ab Samstag (27.06.2020) sollen die Kontaktbeschränkungen in Berlin komplett wegfallen. (Stand 24.06.2020, 14.39 Uhr)
- Brandenburg: Seit Montag (15. Juni) gibt es in Brandenburg keine Corona-Kontaktbeschränkung mehr. Lediglich die Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen. Die Maskenpflicht ist auf Krankenhäuser und Reisebusse erweitert worden. (Stand 22.06.2020, 11.34 Uhr)
- Bremen: Bremen: In Bremen galt lange das Kontaktverbot. Allerdings hat das Land Bremen das Kontaktverbot nun gelockert. Jetzt können sich Angehörige von zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Dabei spielt es keine Rolle, um wie viele Personen es sich handelt. Seit dem 1. Juni sind zudem private Feiern mit bis zu 20 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen im Freien erlaubt, sofern der Mindestabstand eingehalten wird und ein Hygienekonzept vorgelegt werden kann. (Stand 22.06.2020, 11.35 Uhr)
- Hamburg: In Hamburg herrscht das Kontaktverbot. Nach den Lockerungen dürfen sich jetzt jedoch bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 einzuhalten. (Stand 22.06.2020, 11.35 Uhr)
- Hessen: Das Kontaktverbot in Hessen wurde verlängert. Allerdings gelten seit dem 9. Mai Lockerungen. Am 10. Juni folgten weitere Lockerungen, sodass man sich in Hessen ab jetzt mit bis zu zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen kann. (Stand 22.06.2020, 11.36 Uhr)
- Mecklenburg-Vorpommern: Mecklenburg-Vorpommern hat die Kontaktbeschränkungen lockert. So ist es nun erlaubt, dass sich bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten im öffentlichen Raum treffen. (Stand 22.06.2020, 11.36 Uhr)
- Niedersachsen: Seit dem 22. Juni sind in Niedersachsen Treffen von Gruppen von bis zu zehn Personen erlaubt. Sind es Mitglieder zweier Haushalte, dürfen es auch mehr sein. (Stand 22.06.2020, 11.38 Uhr)
- Nordrhein-Westfalen: In NRW dürfen sich Gruppen mit bis zu zehn Personen im Freien treffen. Sind es Personen aus zwei Haushalten, dürfen es auch mehr sein. Die Bedingung: Die Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen ist sichergestellt. (Stand 22.06.2020, 11.40 Uhr)
- Rheinland-Pfalz: Auch in Rheinland-Pfalz wurde das Kontaktverbot gelockert. So dürfen sich bis zu zehn Personen - unabhängig von der Anzahl der Haushalte - treffen. (Stand 22.06.2020, 11.40 Uhr)
- Saarland: Hier mussten die verfügten Ausgangsbeschränkungen nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sofort gelockert werden. Das heißt übersetzt: Familien dürfen sich wieder begegnen, sofern die notwendigen Abstände eingehalten werden. Zudem darf man sich im Saarland im öffentlichen und privaten Raum mit Familienmitgliedern, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, treffen. Erlaubt ist es, sich mit bis zu zehn Personen zu treffen. (Stand 22.06.2020, 11.41 Uhr)
- Sachsen: Seit dem 6. Juni dürfen sich bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. Das geht aus der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 hervor. In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 50 Menschen bei Familienfeiern treffen. (Stand 22.06.2020, 11.42 Uhr)
- Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt hat als erstes Bundesland die Kontaktbeschränkungen gelockert. Seit 28. Mai dürfen zu privaten Feiern bis zu 20 Gäste eingeladen werden und es dürfen sich bis zu zehn Menschen treffen. (Stand 22.06.2020, 11.42 Uhr)
- Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein wurden die aufgrund der Corona-Krise verhängten Kontaktbeschränkungen gelockert. Treffen von bis zu zehn Personen sind sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum erlaubt. (Stand 22.06.2020, 11.42 Uhr)
- Thüringen: In Thüringen gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr. Allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen. (Stand 22.06.2020, 11.43 Uhr)
Kontaktverbot wegen Corona: Lockerungen der Kontaktbeschränkungen in Deutschland
Update vom 06.05.2020, 16.47 Uhr: Nach dem Beschluss von Bund und Länder hat Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündet, dass die Kontaktbeschränkungen in Deutschland aufgrund der Corona-Krise grundsätzlich bis zum 5. Juni verlängert werden.
Allerdings einigten sich Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch auf eine Lockerung. So sollen sich künftig auch Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen. Heißt übersetzt: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nicht nur allein mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person gestattet, sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes.
Zuvor hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder verkündet, dass die
Ausgangsbeschränkung in Bayern mit sofortiger Wirkung in eine Kontaktbeschränkung umgewandelt wird. „Heißt für uns alle: Wir dürfen wieder rausgehen“, erklärte Söder. Auch Sachsen-Anhalt hat das
Kontaktverbot gelockert. Seit Montag (4.5.2020) dürfen fünf Menschen zusammen unterwegs sein - selbst dann, wenn sie nicht in einem Haushalt leben. Zudem muss es keinen triftigen Grund mehr geben, um das Haus zu verlassen.
Corona-Krise: Wen man trotz Kontaktbeschränkungen besuchen darf - und wen nicht
Erstmeldung vom 08.04.2020, 12.34 Uhr: Der Plan zum Kontaktverbot, auf den sich Bund und Länder aufgrund der Corona-Krise geeinigt haben, gilt seit dem 23. März 2020. Er umfasst neun Punkte.
Corona: Kontaktbeschränkungen - Was jetzt konkret zu beachten ist
- Die Bürger sollen Kontakte zu anderen Menschen auf das absolute Minimum zu reduzieren. Das gilt für alle Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands.
- In der Öffentlichkeit gilt es, wann immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern, besser noch zwei Metern, zu Personen außerhalb des Haushalts einzuhalten.
- Sich im öffentlichen Raum aufzuhalten ist nur allein oder mit maximal einer Person außer den im Haushalt lebenden Menschen gestattet. Zu mehreren ist dies nur mit Menschen des eigenen Hausstands gestattet.
- Weiterhin möglich bleiben: Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft.
- Gruppen feiernder Menschen, ob an öffentlichen Plätzen oder in privaten Wohnungen und Einrichtungen drohen Sanktionen.
- Sämtliche Gastronomiebetriebe müssen geschlossen bleiben. Lieferungen und Abholung von mitnahmefähigen Speisen für den Verzehr zu Hause sind erlaubt.
- Friseure und Kosmetikstudios, sowie andere Betriebe der Körperpflege bleiben geschlossen.
- In allen Bereichen - insbesondere solchen mit Publikumsverkehr, müssen Hygienevorschriften eingehalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umgesetzt werden.
- Diese Maßnahmen sollten mindestens zwei Wochen Geltungsdauer haben
Sorge vor Corona: Ausgangsbeschränkung statt Kontaktverbot in Deutschland
Doch manchen Bundesländern geht dieser Plan nicht weit genug, um das Coronavirus Sars-CoV-2 einzudämmen. Sachsen und Bayern ziehen eine Ausgangsbeschränkung dem Kontaktverbot vor. Für die Bürger bedeutet das konkret: Um das Haus zu verlassen braucht es einen „triftigen Grund“. Dieser muss hingegen bei einem Kontaktverbot nicht angegeben werden.
In manchen Bundesländern gelten aufgrund der Corona-Pandemie zudem ortsspezifische Sonderregelungen.
Kontaktverbot oder Augangsbeschränkung? Welche Corona-Regeln für welches Bundeslang gelten
- Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gilt das Kontaktverbot der Bundesregierung. Allerdings gilt für die Stadt Freiburg aufgrund der akuten Gefahr des Coronavirus Sars-CoV-2 ein sogennantes Betretungsverbot. Dabei ist das Betreten öffentlicher Orte wie Parks und Straßen - außer unter notwendigen Umständen - untersagt. Dennoch dürfen öffentliche Orte allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands betreten werden. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 3. April 2020. In der Gemeinde Malsch im Landkreis Karlsruhe gilt hingegen eine Ausgangsbeschänkung.
- Bayern: Es gilt eine Ausgangsbeschränkung. Das heißt, Menschen dürfen ihr Zuhause nur mit einem „triftigen Grund“, also für die Arbeit, Einkäufe und Arztbesuche verlassen
- Berlin: Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind verboten, mit der Ausnahme von Familien und Personen, die in einem Hausstand leben. Weiter sollen sich Menschen im Berliner Stadtgebiet laut Verordnung ständig in der Wohnung aufhalten. Diese Ausgangsbeschränkung gilt nicht für den Weg zur Arbeit, Arztbesuche oder Einkäufe.
- Brandenburg: In Brandenburg gilt der neunteilige Plan des Bundes für das Kontaktverbot.
- Bremen: Auch Bremen folgt dem 9-Punkte-Plan und hat ein Kontaktverbot erlassen.
- Hamburg: Das Kontaktverbot gilt auch für Hamburg. Zudem sind bis zum 5. April alle Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten.
- Hessen: Auch in Hessen gilt das Kontaktverbot. Die Regeln sind seit dem 23. März 2020 in Kraft.
- Niedersachsen: Niedersachsen hat ein umfangreiches Kontaktverbot erlassen, bei dem Ansammlungen von mehr als zwei Personen bis zum 5. April untersagt sind.
- Nordrhein-Westfalen: Das große Bundesland richtet sich nach den Vorgaben der Bundesregierung und hat ein Kontaktverbot erlassen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Zusätzlich zum Kontaktverbot hat Mecklenburg-Vorpommern bis zum 5. April alle Ansammlungen von mehr als zwei Personen untersagt.
- Rheinland-Pfalz: Um der Corona-Pandemie Einhalt zu gebieten, hat das Bundesland ein Kontaktverbot verhängt.
- Saarland: Das Saarland hat sich an Bayern orientiert und eine Ausgangsbeschränkung ausgesprochen.
- Sachsen: Für ganz Sachsen gilt eine Ausgangsbeschränkung. Auch hier benötigen Menschen, die ihre Wohnung verlassen möchten, einen „triftigen Grund“. Darüber hinaus sind Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit verboten.
- Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt hat die aufgrund der Corona-Krise bisher geltende Kontaktbeschränkung gelockert. Seit Montag (4.5.) dürfen fünf Menschen zusammen unterwegs sein, selbst, wenn sie nicht in einem Haushalt leben. Zudem muss es künftig keinen triftigen Grund mehr geben, um das Haus zu verlassen. Zuvor war nur die Begleitung von einer Person außerhalb des Haushalts erlaubt gewesen.
- Schleswig-Holstein: Im nördlichsten Bundesland gilt ein umfangreiches Kontaktverbot.
- Thüringen: Thüringen orientiert sich an der Vorgabe der Bundesregierung und hat ein Kontaktverbot erlassen.
Kontaktverbot statt Ausgangssperre: Wen man während der Corona-Krise besuchen darf - und wen nicht
Was heißt das Kontaktverbot also konkret? Darf man überhaupt noch andere Menschen besuchen? Grundsätzlich gilt: Ein Kontaktverbot bedeutet nicht gleich Hausarrest. Menschen dürfen trotz der Gefahr durch die Corona-Pandemie ihren Wohnraum verlassen. Doch es gelten Einschränkungen: In der Öffentlichkeit dürfen sich nicht mehr als zwei Menschen zusammen bewegen, es sei denn, es handelt sich um Angehörige aus dem eigenen Hausstand.
Insofern bleibt es also weiterhin in Ordnung, sich mit einem Freund oder einer Freundin zum Spaziergang zu treffen. Ein Treffen zu dritt oder mehreren ist allerdings ausgeschlossen. Dabei sollte weiter auf den Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern geachtet werden.
Was Besuche angeht, gilt es, die grundsätzlichen Richtlinien zu beachten. Das heißt, wenn man Kontakt zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts hat, sollte man diesen auf ein Minimum begrenzen. Das empfiehlt im Übrigen auch das Robert-Koch-Institut (RKI). Eltern und Kinder, die voneinander getrennt leben, dürfen einander dennoch besuchen. Das gilt auch für Paare, die nicht zusammen in einem Haushalt leben.
Corona-Krise: Das ist bei Kontaktverbot noch erlaubt
Während Besuche in Krankenhäusern während der Corona-Krise untersagt bleiben, gelten Ausnahmen für die Besuche bei Sterbenden oder nach der Geburt. Grundsätzlich bleibt bei Kontaktverbot folgendes gestattet:
- Weg zur Arbeit
- Arztbesuche
- Teilnahme an erforderlichen Sitzungen, Terminen oder Prüfungen
- Einkäufe, Apothekenbesuche
- Geld abheben
- Bedürftigen helfen oder Haustiere versorgen
- Individueller Sport im Freien
Coronavirus Sars-CoV-2: Das bedeutet die Ausgangsbeschränkung im Vergleich zum Kontaktverbot
Die Ausgangsbeschränkung ist hingegen um einiges strenger als ein Kontaktverbot. Getrennt lebende Paare dürfen sich zwar weiter sehen, aber der Besuch von Angehörigen, die außerhalb des eigenen Hausstands leben, ist untersagt.
Ausnahmen gelten für Menschen, die sich um Pflegebedürftige im privaten Umfeld kümmern. Solange diese in der eigenen Wohnung oder dem Haus und nicht in einem Pflegeheim leben, dürfen sie besucht werden.
Corona und Ostern: Durfte man Freunde und Verwandte trotz Coronavirus besuchen?
Auch an Ostern (10.-14.04.2020) galt das Corona-Kontaktverbot. Das heißt allerdings auch, dass sich Bürger mit Freunden und Verwandten in Hessen grundsätzlich treffen konnten. Voraussetzung dafür war, dass die Menschen die Regeln des Verbots einhalten. Dennoch sollte man den Kontakt zu anderen Menschen, auch an Ostern, auf das Minimum reduzieren, damit das Coronavirus sich nicht weiter ausbreitet. Es war auch nicht ratsam, in Bundesländer wie Bayern zu reisen, da dort Ausgangsbeschränkungen gelten und ein Besuch verboten ist.

Bisher gibt es noch keine bundesweite Ausgangssperre aufgrund des Coronavirus in Deutschland. Doch wie zuletzt eine bekannte Chemikerin erklärte, könnte dies erst der Anfang der Corona-Krise in Deutschland sein.
Zudem liefern wir Ihnen einen Überblick zu den Symptomen des Coronavirus, wie der Corona-Test funktioniert und was ein Mundschutz gegen Corona bringt. Viele Menschen tragen den Mundschutz gegen das Coronavirus allerdings falsch.
Von Valérie Eiseler und Nico Scheck