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Corona-Kontaktbeschränkungen: Wen Sie jetzt wieder besuchen dürfen - und wen nicht

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Von: Nico Scheck

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Noch immer gelten wegen der Corona-Krise Kontaktbeschränkungen. Einige Bundesländer haben sie jedoch gänzlich aufgehoben. Wen man wieder besuchen darf.

Update vom Mittwoch, 24.06.2020, 14.43 Uhr: In Berlin fallen die wegen der Corona-Pandemie geltenden Kontaktbeschränkungen ab Samstag (27.06.2020) weg. Das habe der Senat beschlossen, erklärte der Regierende Bürgermeister Michael Müller am Dienstag (23.06.2020) in einer Pressekonferenz. Allerdings seien die Menschen nach wie vor dazu aufgefordert, ihre Kontakte so gering wie möglich zu halten. 

Bisher durften sich in Berlin maximal fünf Personen aus mehreren oder nur Mitglieder aus zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.

Kontaktbeschränkungen wegen Corona: Neue Lockerungen in Bayern

Update vom 22.06.2020, 11.58 Uhr: Die Corona-Regeln in Deutschland werden weiter gelockert. In allen Bundesländern haben jetzt wieder Restaurants geöffnet. Zudem haben - bis auf Bayern - deutschlandweit die Bars wieder den Betrieb aufgenommen. In Bremen bleiben Bars - im Sinne von Einraumeinrichtungen mit Tresen - geschlossen. 

Dennoch gelten weiterhin Sicherheitsvorkehrungen wie Sitzplatz, Mundschutz- und Abstandspflicht. In Niedersachsen und Bremen dürfen Shisha-Bars noch nicht öffnen. Zudem müssen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland Gaststätten um 24 Uhr schließen. Die gute Nachricht für alle Sportler: Fitnessstudios haben wieder in allen Bundesländern geöffnet. 

Und: In Bayern gelten ab heute einige Lockerungen. Alle weiteren Bestimmungen zu den einzelnen Ländern finden Sie weiter unten in der Übersicht.

Kontaktverbot wegen Corona: Brandenburg hebt Kontaktbeschränkungen auf

Update vom 15.06.2020, 12.44 Uhr: Ab heute sind die Kontaktbeschränkungen in Brandenburg aufgehoben. Lediglich die Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen. Die Maskenpflicht ist auf Krankenhäuser und Reisebusse erweitert worden. 

Die Bestimmungen für die anderen Bundesländer finden Sie weiter unten in unserer Übersicht

Viele Corona-Kontaktbeschränkungen werden in Hessen gelockert

Update vom 10.06.2020, 12.59 Uhr: Nachdem Thüringen die Kontaktbeschränkungen während der Corona-Krise komplett aufgehoben hat, ist nun auch Hessen nachgezogen. In Hessen werden die Beschränkungen allerdings noch nicht aufgehoben. Stattdessen gibt es Lockerungen

Ab sofort dürfen sich in Hessen bis zu zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen. Die Zwei-Personen-Haushalts-Regelung ist damit gekippt. Was in den anderen Bundesländern gilt, finden Sie weiterhin weiter unten in der Übersicht des Artikels.

Corona: Auch Hessen lockert die Kontaktbeschränkungen

Update vom 10.06.2020, 10.20 Uhr: Die Landesregierung in Hessen hat sich bis dato schwer getan, die Corona-Lockerungen weiter voranzutreiben. Nun sollen aber doch weitere Lockerungen in Hessen kommen. 

Corona: Thüringen hebt Kontaktbeschränkungen komplett auf

Update vom 09.06.2020, 13.49 Uhr: Momentan gelten während der Corona-Krise noch Kontaktbeschränkungen in Deutschland. Und zwar grundsätzlich bis zum 29. Juni. Thüringen hat nun jedoch als erstes Bundesland die Kontaktbeschränkungen aufgehoben. In Thüringen werden die wegen der Corona-Pandemie erlassenen Kontaktbeschränkungen am 13. Juni aufgehoben. In einer neuen Grundverordnung wird lediglich empfohlen, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen. Die Verordnung hat das Kabinett am Dienstag beschlossen.

Corona: Kontaktbeschränkungen bis Ende Juni verlängert

Update vom 27.05.2020, 11.11 Uhr: Jetzt ist klar: Die Kontaktbeschränkungen in Deutschland sollen im Zuge der Corona-Krise bis zum 29. Juni verlängert werden. Wenige Wochen zuvor war noch der 5. Juni der vorläufige Stichtag gewesen. Wie die Bundesregierung mitteilte, ist ein Teil der Vereinbarung, dass Länder Treffen von bis zu zehn Personen oder Angehörigen zweier Haushalte in der Öffentlichkeit erlauben können.

Dennoch gilt grundsätzlich die Empfehlung, „die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen“. Wichtig sei vor allem die „Nachvollziehbarkeit der Teilnehmer“. 

So zielt der Beschluss jetzt umso mehr auf „regionale Dynamiken“ ab. Dort, wo es die Lage erfordert, sollen weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden. Auf diese Weise sollen Ausbrüche eingedämmt und überregionales Infektionsgeschehen verhindert werden. 

Kontaktbeschränkungen wegen Corona-Krise bis 29. Juni verlängert - Thüringen wagt wohl Alleingang

Die Umsetzung des neuen Beschlusses in Bezug auf die Kontaktbeschränkungen liegt einmal mehr bei den Ländern. Noch ist nicht klar, wie die einzelnen Länder auf die jüngste Entscheidung reagieren werden. 

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow etwa hatte zuvor bereits weitreichende Lockerungen in Aussicht gestellt und dafür viel Kritik geerntet. Ramelow betonte jedoch, die Mindestabstands- und Maskenpflicht keinesfalls komplett abschaffen zu wollen. 

Die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen der Bundesländer finden Sie in unserer Übersicht weiter unten im Text.

Corona-Lockerungen: In Hessen dürfen sich wieder bis zu 10 Personen auch aus mehr als zwei Haushalten draußen treffen.
Corona-Lockerungen: In Hessen dürfen sich wieder bis zu 10 Personen auch aus mehr als zwei Haushalten draußen treffen. © picture alliance/dpa/Frank Rumpenhorst

Corona-Kontaktbeschränkungen bis in den Juni verlängert

Update vom 24.05.2020, 16.47 Uhr: Die Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Krise wurden in Deutschland grundsätzlich bis zum 5. Juni verlängert. Darauf einigten sich Bund und Länder, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch (06.05.2020) in einer Pressekonferenz mitteilte. Allerdings einigte man sich auch auf eine Lockerung. Künftig können sich Angehörige von zwei Haushalten treffen. 

Und auch wenn sich Bund und Länder in vielen Punkten einig sind, kann es in einzelnen Bundesländern dennoch zu Abweichungen kommen. Eine Übersicht über das Kontaktverbot in den einzelnen Bundesländern. 

Kontaktbeschränkungen wegen Corona: Welche Regeln in welchem Bundesland gelten

Kontaktverbot wegen Corona: Lockerungen der Kontaktbeschränkungen in Deutschland

Update vom 06.05.2020, 16.47 Uhr: Nach dem Beschluss von Bund und Länder hat Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündet, dass die Kontaktbeschränkungen in Deutschland aufgrund der Corona-Krise grundsätzlich bis zum 5. Juni verlängert werden.

Allerdings einigten sich Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch auf eine Lockerung. So sollen sich künftig auch Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen. Heißt übersetzt: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nicht nur allein mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person gestattet, sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes.

Zuvor hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder verkündet, dass die

Ausgangsbeschränkung in Bayern mit sofortiger Wirkung in eine Kontaktbeschränkung umgewandelt wird. „Heißt für uns alle: Wir dürfen wieder rausgehen“, erklärte Söder. Auch Sachsen-Anhalt hat das

Kontaktverbot gelockert. Seit Montag (4.5.2020) dürfen fünf Menschen zusammen unterwegs sein - selbst dann, wenn sie nicht in einem Haushalt leben. Zudem muss es keinen triftigen Grund mehr geben, um das Haus zu verlassen.

Corona-Krise: Wen man trotz Kontaktbeschränkungen besuchen darf - und wen nicht

Erstmeldung vom 08.04.2020, 12.34 Uhr: Der Plan zum Kontaktverbot, auf den sich Bund und Länder aufgrund der Corona-Krise geeinigt haben, gilt seit dem 23. März 2020. Er umfasst neun Punkte.

Corona: Kontaktbeschränkungen - Was jetzt konkret zu beachten ist

  1. Die Bürger sollen Kontakte zu anderen Menschen auf das absolute Minimum zu reduzieren. Das gilt für alle Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands. 
  2. In der Öffentlichkeit gilt es, wann immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern, besser noch zwei Metern, zu Personen außerhalb des Haushalts einzuhalten. 
  3. Sich im öffentlichen Raum aufzuhalten ist nur allein oder mit maximal einer Person außer den im Haushalt lebenden Menschen gestattet. Zu mehreren ist dies nur mit Menschen des eigenen Hausstands gestattet. 
  4. Weiterhin möglich bleiben: Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft. 
  5. Gruppen feiernder Menschen, ob an öffentlichen Plätzen oder in privaten Wohnungen und Einrichtungen drohen Sanktionen.
  6. Sämtliche Gastronomiebetriebe müssen geschlossen bleiben. Lieferungen und Abholung von mitnahmefähigen Speisen für den Verzehr zu Hause sind erlaubt. 
  7. Friseure und Kosmetikstudios, sowie andere Betriebe der Körperpflege bleiben geschlossen. 
  8. In allen Bereichen - insbesondere solchen mit Publikumsverkehr, müssen Hygienevorschriften eingehalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umgesetzt werden.
  9. Diese Maßnahmen sollten mindestens zwei Wochen Geltungsdauer haben 

Sorge vor Corona: Ausgangsbeschränkung statt Kontaktverbot in Deutschland

Doch manchen Bundesländern geht dieser Plan nicht weit genug, um das Coronavirus Sars-CoV-2 einzudämmen. Sachsen und Bayern ziehen eine Ausgangsbeschränkung dem Kontaktverbot vor. Für die Bürger bedeutet das konkret: Um das Haus zu verlassen braucht es einen „triftigen Grund“. Dieser muss hingegen bei einem Kontaktverbot nicht angegeben werden. 

In manchen Bundesländern gelten aufgrund der Corona-Pandemie zudem ortsspezifische Sonderregelungen. 

Kontaktverbot oder Augangsbeschränkung? Welche Corona-Regeln für welches Bundeslang gelten

Kontaktverbot statt Ausgangssperre: Wen man während der Corona-Krise besuchen darf - und wen nicht

Was heißt das Kontaktverbot also konkret? Darf man überhaupt noch andere Menschen besuchen? Grundsätzlich gilt: Ein Kontaktverbot bedeutet nicht gleich Hausarrest. Menschen dürfen trotz der Gefahr durch die Corona-Pandemie ihren Wohnraum verlassen. Doch es gelten Einschränkungen: In der Öffentlichkeit dürfen sich nicht mehr als zwei Menschen zusammen bewegen, es sei denn, es handelt sich um Angehörige aus dem eigenen Hausstand. 

Insofern bleibt es also weiterhin in Ordnung, sich mit einem Freund oder einer Freundin zum Spaziergang zu treffen. Ein Treffen zu dritt oder mehreren ist allerdings ausgeschlossen. Dabei sollte weiter auf den Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern geachtet werden. 

Was Besuche angeht, gilt es, die grundsätzlichen Richtlinien zu beachten. Das heißt, wenn man Kontakt zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts hat, sollte man diesen auf ein Minimum begrenzen. Das empfiehlt im Übrigen auch das Robert-Koch-Institut (RKI). Eltern und Kinder, die voneinander getrennt leben, dürfen einander dennoch besuchen. Das gilt auch für Paare, die nicht zusammen in einem Haushalt leben.

Corona-Krise: Das ist bei Kontaktverbot noch erlaubt

Während Besuche in Krankenhäusern während der Corona-Krise untersagt bleiben, gelten Ausnahmen für die Besuche bei Sterbenden oder nach der Geburt. Grundsätzlich bleibt bei Kontaktverbot folgendes gestattet:

Coronavirus Sars-CoV-2: Das bedeutet die Ausgangsbeschränkung im Vergleich zum Kontaktverbot

Die Ausgangsbeschränkung ist hingegen um einiges strenger als ein Kontaktverbot. Getrennt lebende Paare dürfen sich zwar weiter sehen, aber der Besuch von Angehörigen, die außerhalb des eigenen Hausstands leben, ist untersagt.

Ausnahmen gelten für Menschen, die sich um Pflegebedürftige im privaten Umfeld kümmern. Solange diese in der eigenen Wohnung oder dem Haus und nicht in einem Pflegeheim leben, dürfen sie besucht werden. 

Corona und Ostern: Durfte man Freunde und Verwandte trotz Coronavirus besuchen?

Auch an Ostern (10.-14.04.2020) galt das Corona-Kontaktverbot. Das heißt allerdings auch, dass sich Bürger mit Freunden und Verwandten in Hessen grundsätzlich treffen konnten. Voraussetzung dafür war, dass die Menschen die Regeln des Verbots einhalten. Dennoch sollte man den Kontakt zu anderen Menschen, auch an Ostern, auf das Minimum reduzieren, damit das Coronavirus sich nicht weiter ausbreitet. Es war auch nicht ratsam, in Bundesländer wie Bayern zu reisen, da dort Ausgangsbeschränkungen gelten und ein Besuch verboten ist. 

Ostereier im Forsythienstrauch
Auch an Ostern gelten wegen des Coronavirus die Regeln der Ausgangsbeschränkung und des Kontaktverbots. © picture alliance/dpa/Ulrich Perrey

Bisher gibt es noch keine bundesweite Ausgangssperre aufgrund des Coronavirus in Deutschland. Doch wie zuletzt eine bekannte Chemikerin erklärte, könnte dies erst der Anfang der Corona-Krise in Deutschland sein. 

Zudem liefern wir Ihnen einen Überblick zu den Symptomen des Coronavirus, wie der Corona-Test funktioniert und was ein Mundschutz gegen Corona bringt. Viele Menschen tragen den Mundschutz gegen das Coronavirus allerdings falsch.

Von Valérie Eiseler und Nico Scheck

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