Kontaktverbot wegen Corona: Welche Einschränkungen weiterhin gelten

In Deutschland gilt wegen der Corona-Pandemie ein sogenanntes Kontaktverbot. Auch wenn einige Einschränkungen nicht mehr gelten, ist das Verbot noch in Kraft.
- In Deutschland gilt wegen des Coronavirus* ein Kontaktverbot.
- Die Einschränkungen können währenddessen dennoch stark variieren.
- Was ist während eines Kontaktverbots erlaubt, was nicht?
München/Berlin - „Die Maßnahmen haben eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen“, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Sonntag, den 22. März, zum Kontaktverbot - und gab damit die Richtung in der Corona-Eindämmung vor: Von Woche zu Woche muss künftig neu bewertet werden und die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus* entsprechend flexibel angepasst werden. Auch rechtlich. Daran ließ die Regierungschefin in ihrer nächsten Rede zur Nation in der Corona-Krise keinen Zweifel.
Zwischenzeitlich galt im Rahmen der Maßnahmen ein Kontaktverbot für mehr als zwei Personen. In Bayern und Sachsen war selbst das untersagt. Hier waren nur Kontakte im Partnern und Personen aus dem selben Haushalt erlaubt.
„Das Ziel ist immer, Kontakte herunterzufahren und das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Die Mehrheit der Bürger hat erkannt, dass es um Leben und um Tod geht“, erklärte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) mit drastischen Worten. Eine eindringliche Warnung, die verhindern soll, dass es zu Zuständen wie etwa in Italien kommt.
Inzwischen wurden die strengen Maßnahmen etwas gelockert. Dennoch gilt im Grunde weiterhin ein Kontaktverbot bis zum 5. Juni.
Hier haben wir für Sie die verschiedenen Einschränkungen aufgelistet.
Kontaktverbot wegen Corona: Einschränkungen vom 22. März
- Treffen von mehr als zwei Personen außerhalb der Familie - im Beschlusspapier der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder heißt es dazu: „Der Aufenthalt ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.“

- Friseure, Kosmetik-Studios, Massage-Praxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe wurden geschlossen, laut Laschet und Merkel „Maßnahmen, wo Menschen eng aufeinandertreffen“ und „engen Kontakt haben“.
- Gaststätten, Restaurants und Kneipen wurden ebenfalls geschlossen - mit Ausnahme von Drive-ins von Fast-Food-Ketten oder Wirtshäusern und Imbissbuden, die Essen zum Mitnehmen oder einen Lieferservice anbieten.
- Es muss ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern, besser zwei Metern zwischen zwei Personen eingehalten werden - „ob im Supermarkt, beim Spazierengehen oder in der Straßenbahn“, wie Laschet erklärte.
- „Gruppen feiernder Menschen sind inakzeptabel“, erklärten die Politiker unisono. Jegliche Feierlichkeiten waren untersagt, das gilt auch für Geburtstage.
Kontaktverbot wegen Corona: Was ist erlaubt?
Wie angekündigt, werden die Maßnahmen ständig überprüft. Nach Rückgang der Infektions-Zahlen wurden daher auch Lockerungen verkündet. Dazu gehören:
- Seit 11. Mai dürfen sich wieder Personen aus verschiedenen Haushalten treffen. Allerdings nicht mehr als zwei Haushalte.
- Erlaubt ist es weiterhin, zum Arbeitsplatz zu gehen.
- Weiter sind erlaubt: Wege zur Notbetreuung, zum Einkaufen, Arztbesuche, generell Hilfe für andere.
- Physiotherapie, soweit diese „medizinisch dringend erforderlich“ ist.
- Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen.
- Individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft.
- „Notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich“, heißt es in dem Beschlusspapier weiter.
- Die Teilnahme an Beerdigungen (aber mit dem nötigen körperlichen Abstand zu anderen).
- Das Fahren im öffentlichen Nahverkehr, allerdings nur mit Mundschutz.
- In den eigenen vier Wänden mit der Familie zusammen zu sein - aber selbst dann solle der Mindestabstand zu den Familienmitgliedern gewahrt werden.
Kontaktverbot wegen Corona: Striktere Maßnahmen in Bayern, Sachsen und im Saarland
- In Bayern, Sachsen und dem Saarland gelten zusätzlich zum Kontaktverbot strikte Ausgangsbeschränkungen - heißt: Das Verlassen des Hauses ist nur noch mit triftigen Gründen erlaubt.
- Als triftige Gründe werden Arztbesuche, Einkäufe und Wege zur Arbeit genannt, sofern der Job von daheim nicht ausgeübt werden kann.
- Wer bei Kontrollen durch die Ordnungsbehörden auf der Straße angetroffen wird, muss die Gründe benennen, warum er sich außer Haus aufhält, teilte zum Beispiel die Landesregierung in Sachsen mit. In Bayern, zum Beispiel in der Landeshauptstadt München, sind Feuerwehr-Autos und Polizei-Fahrzeuge unterwegs, die die Bewohner auffordern, daheim zu bleiben.
- Zugleich dürfen etwa in Bayern - anders als in dem von Angela Merkel verkündeten Kontaktverbot - generell keine zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammen in der Öffentlichkeit unterwegs sein.
Kontaktverbot wegen Corona: Was ist jetzt wieder erlaubt?