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Sie narrte nicht nur Ärzte und Lehrer! Mutter zwingt ihre gesunden Kinder jahrelang in den Rollstuhl

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Lübeck: Irre Tat! Mutter zwingt ihre vier gesunden Kinder jahrelang in den Rollstuhl
Eine Mutter zwang ihre vier Kinder jahrelang in den Rollstuhl. (Symbolfoto) © dpa / Holger Hollemann

Eine Mutter aus Lübeck zwang ihre vier gesunden Kinder jahrelang in den Rollstuhl und hielt so Ärzte und Lehrer zum Narren. Nun wurde sie verurteilt.

Karlsruhe - Diese Geschichte ist eigentlich so unglaubwürdig, dass man sie mindestens zweimal lesen muss, um sie letztlich doch als wahr einzustufen. Weil sie ihre vier Kinder jahrelang wegen erfundener Krankheiten in Rollstühle zwang, muss eine Mutter acht Jahre lang ins Gefängnis

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte kürzlich ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Lübeck vom November.

Lübeck: Irre Tat! Mutter zwingt ihre vier gesunden Kinder jahrelang in den Rollstuhl

Die Mutter hatte dabei nicht nur Lehrern und Erziehern jahrelang was vorgemacht, sondern auch Ärzte und Krankenkassen betrogen. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte die Frau Ärzten, Lehrern, Erziehern und auch ihren Kindern selbst über Jahre schwere Krankheiten vorgetäuscht, die ein Sitzen im Rollstuhl erforderlich machen.

Dabei fälschte sie einen Arztbericht und schilderte erfundene Symptome. Von ihrer Krankenkasse erhielt sie so zu Unrecht Zahlungen in Höhe von fast 80.000 Euro.

Das ergaunerte Geld ist dabei aber nicht die schlimmste Sache: Vor allem die eigentlich gesunden Kinder litten, weil sie jahrelang mit dem Rollstuhl zur Schule mussten, wegen unnötiger Arztbesuche viele Fehlstunden hatten und daher sozial isoliert waren. So gaukelte die Frau ihrer inzwischen volljährigen Tochter vor, sie leide an Arthrose und der Glasknochenkrankheit.

Mutter aus Lübeck zu acht Jahren Haft verurteilt

Freunde oder Angehörige fiel der Betrug nie auf, weil die Mutter offenbar gute schauspielerische Fähigkeiten besaß. In ihrem Umfeld und auch in den Medien gab sich die Frau als aufopfernde Mutter, die sich unermüdlich für ihre von einem schweren Schicksal geschlagenen Kinder einsetzt.

Aufgrund eines Gutachtens hielt das Landgericht Lübeck die Frau für schuldfähig und verurteilte die damals 49-Jährige am 13. November 2019 wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Die hiergegen eingelegte Revision verwarf der BGH nun als unbegründet. Damit ist das Lübecker Urteil rechtskräftig.

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smk/afp

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