„Pech gehabt“-Regel beim Deutschlandticket ab Dienstag – was sich für Reisende nun ändert
Eine EU-Verordnung streicht ab Dienstag eine angenehme Regelung für Bahnfahrer. Ist die Regionalbahn verspätet, müssen Reisende bei Alternativen künftig selbst zahlen.
Frankfurt – Auf dem Papier ist der deutlich teurere Nachfolger des 9-Euro-Tickets ein Erfolg. In Hessen ist das Deutschlandticket seit der Einführung im Mai ein Verkaufsschlager. Für 49 Euro im Monat nutzen viele Menschen Bahnen und Busse, nicht nur in Hessen, sondern bundesweit.
Doch nicht immer führt der verhältnismäßig günstige Preis für den kompletten öffentlichen Nahverkehr zu Zufriedenheit bei den Reisenden. Insbesondere rund um die Knotenpunkte wie den Hauptbahnhof Frankfurt kämpfen Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer oft mit Verspätungen oder gar Ausfällen. Bislang hielt eine Regelung die Frustration zumindest etwas in Grenzen. Doch auch damit ist es ab Dienstag (15. August) vorbei.
EU-Verordnung kippt Entschädigungsregel bei der DB
Denn: Bislang konnten Reisende bei Verspätungen oder Ausfällen auf IC und ICE umsteigen. Zwar ist diese Möglichkeit mit Bürokratie verbunden, denn das Ticket für den Fernverkehrszug mussten sich die Reisenden selbst kaufen und anschließend über das Service-Center eine Rückerstattung beantragen.

Doch diese Möglichkeit ist ab 15. August aufgrund einer Verordnung der Europäischen Union (EU) Geschichte. Denn die EU stuft das Deutschlandticket dann als „Angebot mit stark ermäßigtem Beförderungsentgelt“ ein.
Entschädigung bei verspäteten Regionalzügen: Eine Ausnahme bleibt
Eine Ausnahme bleibt jedoch bestehen: Kommen Reisende wegen eines Ausfalls nicht vor Mitternacht an ihrem Ziel an oder zwischen 0 und 5 Uhr mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten, kann weiterhin auf einen ICE/IC ausgewichen und eine Entschädigung beantragt werden.
Umgekehrt jedoch heißt es fortan: Pech gehabt. Wer mit einem verspäteten Regionalzug den ICE oder IC verpasst, hat auf die nächste Verbindung zu warten. Eine Entschädigung ist nicht möglich. Laut der EU-Verordnung dürfen Reisende bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten nicht auf den Fernverkehr umsteigen, der Schadensersatz entfällt.
Bleibt also nur zu hoffen, dass die Regionalzüge pünktlich fahren. Insbesondere im Rhein-Main-Gebiet wissen Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer genau, wie wahrscheinlich das ist. (esa)
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