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Keine ausreichenden Beweise
Kind stirbt durch Stromschlag in Frankfurter Kita - Kein Prozess gegen Elektrounternehmen
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In einer Frankfurter Kita stirbt 2019 ein Kind durch einen Stromschlag von einer Steckdose. Das Amtsgericht lehnt die Eröffnung eines Prozesses ab.
Frankfurt – Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, dass der tragische Tod eines sechsjährigen Jungen in einem Frankfurter Kindergarten im Jahr 2019 vorerst ohne strafrechtliche Konsequenzen bleibt. Die Anklage gegen einen 71 Jahre alten Elektrounternehmer und seine beiden Söhne wurde abgelehnt, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie für den Unfall verantwortlich waren, so das Gericht in einer Mitteilung.
Totes Kind in Kita: Amtsgericht Frankfurt eröffnet keinen Prozess
Im Oktober 2019 erlitt der Junge in dem Kindergarten in Frankfurt-Seckbach einen tödlichen Stromschlag, als er beim Spielen ein heraushängendes Kabel einer Steckdose berührte. Die Elektroarbeiten in dem Kindergarten, einschließlich der Installation der betreffenden Steckdose, waren von der Firma der Angeklagten zwischen Anfang Juli und Ende August 2019 durchgeführt worden. Kurz darauf war die Steckdose aus ihrer Befestigung gefallen.
Tod von Kind durch Stromschlag von Steckdose bleibt „großes Mysterium“
Die Staatsanwaltschaft hatte im September des folgenden Jahres Anklage gegen die drei Elektriker wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte das Gericht jedoch keinen hinreichenden Tatverdacht gegen die Firmeninhaber begründen.
„Es bleibt ein großes Mysterium“, kommentierte die Amtsrichterin den tragischen Tod des Sechsjährigen. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin sofortige Beschwerde beim Landgericht Frankfurt eingelegt, über die bislang noch nicht entschieden wurde. Damals hatte auch die Mutter des verstorbenen Kindes der Stadt Frankfurt schwere Vorwürfe gemacht.
Dieser Artikel wurde mithilfe maschineller Unterstützung bearbeitet und vor der Veröffentlichung von dem Redakteur Jakob von Sass sorgfältig geprüft.
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