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Amtsgericht lehnt Anklage im Fall Antonio ab

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Groß war die Trauer über den tragischen Tod des kleinen Antonio in Seckbach. FOTO: archiv
Groß war die Trauer über den tragischen Tod des kleinen Antonio in Seckbach. © Hamerski

Sechsjähriger Junge starb an einem Stromschlag in einer Seckbacher Kindertagesstätte

Frankfurt -Vor knapp vier Jahren starb der kleine Antonio, nachdem er in einer Kindertagesstätte in Seckbach einen Stromschlag erlitten hatte. Aus einer Steckdose hing ein Stromkabel heraus, das der Sechsjährige beim Versteckspiel zwischen zwei Garderobenschränken berührt hatte. Das Kind hatte keine Überlebenschance. Seither versuchte die Frankfurter Justiz, einen oder mehrere Schuldige für den tragischen Unfall zu finden. Die Bemühungen blieben zunächst ohne Erfolg. Am gestrigen Freitag teilte das Amtsgericht auf Anfrage mit, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zur Hauptverhandlung zugelassen wurde. Es fehle an einem hinreichenden Tatverdacht gegen die drei Angeschuldigten, einen Frankfurter Elektromeister (71) und seine 41 und 46 Jahre alten Söhne.

Die Anklage hatte ihnen fahrlässige Tötung zur Last gelegt. Während die beiden Söhne des Firmeninhabers die Steckdose nicht ordnungsgemäß installiert hätten, habe der Vater die Arbeiten nach Abschluss nicht ausreichend kontrolliert, hieß es nach jahrelangen Ermittlungen der Strafverfolger. Die Elektroarbeiten in dem Kindergarten hatten rund sechs Wochen, von Mitte Juli bis Ende August 2019, gedauert. Zwei Monate später kam es zu dem Unglücksfall.

Auch die Amtsrichterin, auf deren Schreibtisch die Anklageschrift gelandet war, machte sich reichlich Arbeit mit dem Fall. Am Ende aber blieb die lakonische Feststellung, dass der Tod Antonios „ein großes Mysterium“ geblieben sei. Niemand könne nach derzeitigem Ermittlungsstand dafür verantwortlich gemacht werden, dass die Steckdose nicht in ihrer Verankerung geblieben sei. Neben den angeklagten Elektrikern hätten schließlich auch andere Personen Zugang zu der Dose und damit die Möglichkeit gehabt, diese zu beschädigen. Dass der Fall keine rechtlichen Konsequenzen haben wird, steht allerdings noch nicht hundertprozentig fest. Denn die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile eine sofortige Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Anklage beim Landgericht eingelegt. Sollten die Richter dieser Beschwerde stattgeben, müsste die Amtsrichterin gegen ihren Willen die Sache verhandeln - ein Urteil wäre vorprogrammiert, sollten sich nicht noch im letzten Moment neue Gesichtspunkte ergeben.

Den trauernden Eltern sowie dem Kindergartenpersonal, das sich seinerzeit in heller Aufregung befand, nützt das juristische Tauziehen indes wenig. Wie bei den meisten Verfahren um fahrlässige Tötung gibt es eigentlich nur Verlierer. Wann das Landgericht über die Beschwerde entscheiden wird, steht derzeit noch nicht fest. Matthias Gerhart

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