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Ein Angeklagter hält dagegen

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Der Unternehmer Hauke B. aus Hamburg wird in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Er ist einer der insgesamt sechs Angeklagten im S & K-Prozess.
Der Unternehmer Hauke B. aus Hamburg wird in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Er ist einer der insgesamt sechs Angeklagten im S & K-Prozess. © Bernd Kammerer (Presse- und Wirtschaftsdienst)

Im S & K-Prozess um mutmaßlichen Anlagebetrug in Millionenhöhe hat sich der Angeklagte Hauke B. gestern weiter gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gewehrt. Was die Strafverfolger in ihrer Anklageschrift behaupteten, bezeichnete er einmal sogar als „dummes Zeug“.

Der Anklagesatz im Mammutprozess um die mutmaßlichen Anlagebetrüger der S & K-Gruppe umfasst mehr als 1700 Seiten. Für den Angeklagten Hauke B. steht ob der Fülle der enthaltenen Vorwürfe fest: „Entweder Sie geben auf und resignieren oder Sie krempeln die Ärmel hoch und halten dagegen.“ B., der nicht direkt zur S & K-Gruppe, sondern zu deren Partnerunternehmen United Investors gehört, hat sich für die zweite Möglichkeit entschieden.

Obwohl er die Ärmel seines Hemds und Pullis gestern nicht hochgekrempelt hatte, hielt er dagegen und fuhr trotz erkältungsheiserer Stimme mit seiner umfangreichen Einlassung fort. Zeitweise schien ihm der Vortrag vor der Strafkammer des Frankfurter Landgerichts sogar Spaß zu machen: „Klingt vielleicht ganz sexy heute mit der Stimme, oder?“ flachste er etwa und machte weiter im Text.

In seinem „Text“ bekräftigte Hauke B. gestern abermals, dass die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift viel „dummes Zeug“ behaupte und dass er während der Arbeit an den ersten beiden S & K-Fonds nichts von den betrügerischen Machenschaften der Männer hinter den Großbuchstaben – Stephan Schäfer und Jonas Köller – geahnt habe. Diese lauschten dem Vortrag mit blassem Gesicht und weitgehend unbewegter Miene.

„Keine Belege“

Hauke B. s Unternehmen United Investors (UI) gilt als wichtigster Partner von S & K. Seine Aufgabe war es, für die Gruppe Immobilienfondsprospekte zu erstellen und Anlegergelder einzusammeln. B. sagte gestern, dass die Kriminalpolizei in den zweieinhalb Jahren ihrer Ermittlungen „keinen Beleg“ dafür gefunden habe, dass er in die Scheingeschäfte der S & K-Anlagebetrüger eingeweiht gewesen sei.

Der Angeklagte berichtete, dass er zu einem Zeitpunkt, an dem er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft schon mit S & K unter einer Decke steckte, noch eine externe Prüfungsgesellschaft eingesetzt habe, um die Möglichkeit von Scheingeschäften auszuschließen. B. argumentierte, dass er das im Wissen um betrügerische Machenschaften, in die er selbst verstrickt ist, doch wohl kaum getan hätte. Den Schluss der Staatsanwaltschaft, dass die Prüfer in alles eingeweiht waren, wies der Unternehmer als „reflexartig“ und falsch zurück.

„Sporadische Infos“

Hauke B. hob hervor, dass die Steuerberater, die nun gesondert verfolgt werden, „nie gelogen“ hätten. Sie hätten auch nie den Verdacht geäußert, dass im Hinblick auf die S & K-Fonds etwas Betrügerisches ablaufen könnte. Über die Immobiliengeschäfte von S & K sei er selbst nur „sporadisch“ informiert worden, bekundete der Angeklagte. In vielen Fällen seien Immobilien „weit unter dem Verkehrswert“ verkauft worden. „Ich musste aus den sporadischen Informationen nicht den Eindruck haben, dass etwas Besorgniserregendes passiert.“

Der Angeklagte berichtete, dass den Controllern seines Unternehmens Ende 2010 erstmals eine S & K-interne Geldverschiebung in Höhe von 865 000 Euro aufgefallen sei, so dass das Erreichen der angestrebten Rendite in Frage gestanden habe. S & K habe die Zahlung damit erklärt, dass noch Kaufpreiszahlungen ausstanden. Er habe das für glaubwürdig gehalten.

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