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Aus Angst vor Verwaltungsgericht: Keine verkaufsoffenen Sonntage mehr

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Von: Daniel Gräber

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Ein Kundin des Schuhhauses Görtz begutachtet am Sonntag (20.03.2005) in der Innenstadt von Frankfurt/Main Damenschuhe in der Auslage. Erstmals seit 1957 fand in der Innenstadt und Sachsenhauen wieder ein verkaufsoffener Sonntag statt. Die Geschäfte haben von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Während der IAA im September und der Buchmesse im Oktober soll der verkaufsoffene Sonntag wiederholt werden. Foto: Arne Dedert dpa/lhe +++(c) dpa - Bildfunk+++ |
Ein Kundin des Schuhhauses Görtz begutachtet am Sonntag (20.03.2005) in der Innenstadt von Frankfurt/Main Damenschuhe in der Auslage. Erstmals seit 1957 fand in der Innenstadt und Sachsenhauen wieder ein verkaufsoffener Sonntag statt. Die Geschäfte haben von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Während der IAA im September und der Buchmesse im Oktober soll der verkaufsoffene Sonntag wiederholt werden. Foto: Arne Dedert dpa/lhe +++(c) dpa - Bildfunk+++ | © Arne Dedert (dpa)

In Frankfurt wird es künftig keine verkaufsoffenen Sonntage mehr geben. Nach mehreren gerichtlich erzwungenen Absagen wollen die Einzelhändler keinen neuen Anlauf für solche Sonderaktionen mehr starten. Stadtrat Frank bedauert dies – und fordert das Land Hessen zu einer Gesetzesänderung auf.

Gewerkschaften und kirchliche Gruppen klagen immer wieder gegen geplante verkaufsoffene Sonntage und hatten damit auch in Frankfurt schon mehrmals Erfolg. Nun haben die örtlichen Gewerbevereine, der Einzelhandelsverband sowie die Industrie- und Handelskammer beschlossen, künftig keine verkaufsoffenen Sonntage mehr zu veranstalten. Das gab Stadtrat Markus Frank (CDU) gestern Abend bei der Sitzung des Rechtsausschusses bekannt. Grund sei die verschärfte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Frank sagte, er bedauere die Entscheidung der Einzelhändler, aber er verstehe sie.

Online-Konkurrenz

„Nach so vielen schlechten Erfahrungen will niemand mehr das Risiko eingehen.“ Verkaufsoffene Sonntage seien wichtig, um eine lebendige Innenstadt und lebendige Stadtteilzentren zu erhalten, sagte er. „Das Internet kennt keine Ruhezeit“, warnte Frank vor der zunehmenden Online-Konkurrenz für den stationären Handel.

Die Rechtslage sei so unsicher, dass das Land Hessen reagieren müsse, forderte Frank: „Die Landesregierung muss ganz dringend für Rechtssicherheit sorgen, damit es wieder möglich wird, verkaufsoffene Sonntage zu veranstalten.

Grundsätzlich dürfen Kommunen in Hessen bis zu vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage genehmigen. Dazu muss es aber einen Anlass mit regionaler Bedeutung geben, zum Beispiel einen Markt, eine Messe oder ein Fest.

Anforderungen erhöht

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Anforderungen erhöht, indem es einen inhaltlichen und räumlichen Bezug zwischen dem Anlass und den geöffneten Geschäften forderte. Daran scheiterte die Stadt mehrmals. Sie versuchte, verkaufsoffene Sonntage während des Museumsuferfests, der Internationalen Automobilausstellung und der Buchmesse durchzusetzen. Doch die Verwaltungsgerichte kippten die Genehmigungen. Anderen Kommunen erging es ähnlich.

Deshalb fordern Einzelhändler und Verbände schon seit Längerem eine Gesetzesänderung. Der Anlassbezug solle vereinfacht oder gestrichen werden. Die Landesregierung hält sich damit aber bisher zurück.

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