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Anklage wegen Kinderpornografie?

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Das Ermittlungsverfahren gegen Christian Wernet ist weitgehend abgeschlossen. Der ehemalige Frankfurter CDU-Geschäftsführer steht im Verdacht, kinderpornografisches Material besessen zu haben. Dass bald Anklage erhoben wird, gilt als wahrscheinlich.

Sebastian Edathy und Christian Wernet haben manches gemeinsam. In den Jahren 1969 und 1970 geboren, verschrieben sie sich beide der Politik. Edathy brachte es bis zum Bundestagsabgeordneten der SPD, Wernet bis zum Geschäftsführer der Frankfurter CDU. Schlagzeilen machten die Politiker aber erst, als sie ins Visier der Strafverfolger gerieten. Im Oktober 2013 durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft Wernets Büro und Wohnung in Frankfurt, im Februar 2014 folgten Razzien bei Edathy. Der Verdacht lautete jeweils: Besitz von kinderpornografischem Material.

Beide Politiker legten nach Bekanntwerden der Ermittlungen ihre Ämter nieder. Während die Staatsanwaltschaft Hannover im bundesweit beachteten Fall Edathy bereits im Juli Anklage erhob, läuft das Verfahren im Fall Wernet noch immer. Das wird sich nach Angaben von Doris Möller-Scheu, Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, aber bald ändern: „Wir rechnen mit einem Verfahrensabschluss in den nächsten Wochen.“

Mehrere Datenträger

Die Oberstaatsanwältin führt aus, dass die Kriminalpolizei die sichergestellten Datenträger ausgewertet habe, der Abschlussbericht der Ermittler liege bereits vor. Der für das Verfahren zuständige Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft warte nun auf die Stellungnahme des Rechtsanwalts, den sich Wernet genommen hat. Über den Inhalt des Abschlussberichts wollte sich Möller-Scheu unter Hinweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.

Wie diese Zeitung aus Ermittlerkreisen erfuhr, wird die Staatsanwaltschaft aber sehr wahrscheinlich Anklage gegen Wernet erheben. Schon einen knappen Monat nach den Durchsuchungen in der CDU-Geschäftsstelle an der Hanauer Landstraße und Wernets Wohnung in Hausen war von einer „erdrückenden Beweislast“ die Rede gewesen. Damals hieß es, dass sich auf den sichergestellten Datenträgern pornografisches Material mit Mädchen und Jungen zwischen sechs und zwölf Jahren befunden habe. Die Staatsanwaltschaft wollte diese Informationen unter Hinweis auf das laufende Verfahren nicht kommentieren.

Kooperatives Verhalten

Die Strafverfolgungsbehörde berichtete nach den Durchsuchungen, dass sich Wernet jederzeit kooperativ verhalten habe. Gestern ließ Möller-Scheu durchblicken, dass die Stellungnahme zum Abschlussbericht schon mehrere Wochen auf sich warten lasse. Einen Grund, dem Rechtsanwalt des Beschuldigten eine Abgabefrist zu setzen, sehe der für die Ermittlungen zuständige Staatsanwalt aber nicht: „Unser Sachbearbeiter steht in Kontakt mit dem Verteidiger und hat keinen Grund zu der Annahme, dass dieser die Stellungnahme nicht abgeben wird.“

Verdächtige Beobachtungen

Für die Richtigkeit der gegen Wernet erhobenen Vorwürfe sprechen die Umstände, die zu dem Ermittlungsverfahren führten: Nach verdächtigen Beobachtungen in der Geschäftsstelle hatte die Frankfurter CDU selbst die Polizei informiert – wohl wissend, dass das zu einem Ermittlungsverfahren und möglicherweise auch zu einem Skandal führen wird, der der Union schadet.

Dass sich Wernet nach Bekanntwerden des Kinderporno-Verdachts komplett aus der Öffentlichkeit zurückzog und auch für Freunde nicht erreichbar war, könnte ebenfalls für eine Schuld des Diplom-Politologen sprechen. Nach Informationen aus seinem Umfeld behauptet Wernet, das belastende Material sei ihm untergejubelt worden. Mit seiner Lebensgefährtin halte sich der frühere CDU-Kreisgeschäftsführer inzwischen wieder an seinem Hausener Wohnsitz auf. Telefonisch war Wernet gestern nicht zu erreichen.

Für den Besitz von Kinderpornografie kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.

(chc)

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