Sechsjähriger monatelang in Kinderheim untergebracht - Stadt Frankfurt verurteilt
Die Eltern stritten ums Sorgerecht, die Mutter schlug ihn: Das Jugendamt Frankfurt schickte einen damals Sechsjährigen ins Heim. Dafür wurde die Stadt nun verurteilt.
Frankfurt – Zu 3000 Euro Schadenersatz hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die Stadt am Freitag verurteilt. Grund dafür war ein fehlerhaftes Vorgehen des Jugendamtes. Nach Angaben des OLG hatte das Jugendamt die viermonatige Unterbringung eines damals sechsjährigen Jungen in einem Heim veranlasst. Zu dieser Zeit haben sich die Eltern „heftig und langwierig“ um das Sorgerecht des Kindes gestritten, heißt es. Währenddessen lebte der Junge bei seiner Mutter, die ihn geschlagen habe.

Das OLG Frankfurt beurteilte die langfristige Unterbringung als unverhältnismäßig. Es sei eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. Für eine kurze Übergangszeit sei die Inobhutnahme des Jungen nicht zu beanstanden, die Eltern hätten dem auch zugestimmt, heißt es weiter. Jedoch rechtfertige auch die körperliche Gewalt der Mutter gegenüber ihres Sohnes keine längerfristige Unterbringung in Abwesenheit der Eltern. Denn: Der Junge hätte während des Streits über das Sorge- und Umgangsrecht bei seinem Vater wohnen können.
Oberlandgericht Frankfurt verurteilt Stadt – Vater und Sohn hatten geklagt
„Kindern, die in einen hoch konflikthaften Streit zwischen den Elternteilen, die sie beide lieben, hineingezogen werden, sei nicht damit gedient, dass sie mit der Folge einer nachhaltigen Beeinträchtigung ihrer Beziehung zu beiden Elternteilen außerhalb der Familie untergebracht würden“, erklärte das OLG seine Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Als Kläger traten Vater und Sohn auf. (jos/dpa)
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