Awo muss Zübeyde Feldmann 9000 Euro zahlen - Weiterarbeiten will sie nicht
Nach langen Verhandlungen erhält die Frau von Frankfurts Ex-Oberbürgermeister Peter Feldmann einen Ausgleich von der AWO, jedoch keine Abfindung.
Frankfurt - Nach zähem Ringen und vielen Diskussionen wurde am Montagvormittag (10 Juli) der Kündigungsstreit zwischen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und Zübeyde Feldmann, der Frau von Ex-Oberbürgermeister Peter Feldmann, beendet. Immer wieder wurde die Verhandlung im Saal C 4.08 des Frankfurter Arbeitsgerichts unterbrochen - mal wollte sich die eine Seite unter vier Augen besprechen, mal die andere. Doch dann stand nach gut einer Stunde fest: Die AWO und Zübeyde Feldmann einigen sich vor Gericht auf einen Vergleich. Der Wohlfahrtsverband muss der 37-Jährigen 9000 Euro brutto als Ausgleich für nicht genommenen Urlaub zahlen.
Zübeyde Feldmann, die schon länger von ihrem Ehemann getrennt lebt, hatte im Jahr 2014 bei der Arbeiterwohlfahrt in Frankfurt angefangen. Im September 2015 übernahm sie dann, ohne Berufserfahrung, die Leitung einer deutsch-türkischen Kindertagesstätte im Ostend. Bereits nach wenigen Monaten wurde sie allerdings schwanger, ging in Mutterschutz und Elternzeit. Seit August 2020 ist sie ununterbrochen krankgeschrieben. Deshalb hatte ihr die AWO vor gut einem Jahr gekündigt. Dagegen wehrte sich Zübeyde Feldmann aber, verlangte eine Abfindung. Dies wiederum lehnte die AWO ab. Stattdessen bot der Wohlfahrtsverband an, die Kündigung zurückzunehmen. Dafür hätte Feldmann aber wieder arbeiten gehen müssen.

Arbeitsverhältnis zwischen AWO Frankfurt und Zübeyde Feldmann beendet
Der Job als Kita-Leiterin von Zübeyde Feldmann war auch ein Thema im großen Awo-Skandal, in dem gegen mehrere ehemalige Führungskräfte des Sozialverbands, unter anderem gegen das Ehepaar Hannelore und Jürgen Richter, ermittelt und Anklage erhoben wurde. Ex-OB Peter Feldmann wurde in dem Zusammenhang bereits wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll seiner damaligen Freundin den Awo-Job aufgrund seiner Amtsstellung verschafft haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Vergleich von Montag zwischen der Awo und Zübeyde Feldmann sieht nun vor, dass das Arbeitsverhältnis zum 30. September des vergangenen Jahres durch eine „ordentliche krankheitsbedingte Kündigung“ geendet hat. Zudem muss die Awo Feldmann ein „wohlwollendes“ Zeugnis ausstellen, in dem es heißt, dass sie „stets zur vollen Zufriedenheit“ und „jederzeit einwandfrei“ für ihren jetzt ehemaligen Arbeitgeber tätig war.
Eine Abfindung gibt es nicht - AWO Frankfurt zahlt Ausgleich an Zübeyde Feldmann
Eine Abfindung jedoch bekommt Feldmann nicht. Sie erhält lediglich Geld für die Urlaubstage, die sie nicht nehmen konnte, weil sie krankgeschrieben war. „Damit sind sämtliche Vergütungsansprüche abgegolten“, sagte die zuständige Richterin Ilka Heinemeyer.
Über die Höhe des Anspruchs, den Feldmann für den nicht genommenen Urlaub hat, war man sich zunächst allerdings nicht einig. Wie Richterin Heinemeyer die anwesenden Zuschauer wissen ließ, hatten Feldmann und ihre Rechtsanwältin Friederike Boll rund 14 300 Euro als Urlaubsabgeltung verlangt, die Awo dagegen hatte nur einen Anspruch von gut 7300 Euro errechnet. Richterin Heinemeyer schlug einen Vergleich in Höhe von 10 000 Euro vor. Darauf wollte sich Awo-Anwalt Norbert Pflüger aber nicht einlassen.
Zübeyde Feldmann hätte weiter für AWO Frankfurt arbeiten können
Zübeyde Feldmann wollte sich nach dem Gerichtstermin nicht zu dem Vergleich äußern. Steffen Krollmann, Vorstandsvorsitzender des Awo-Kreisverbands Frankfurt, zeigte sich jedoch zufrieden. „Dass wir ihr Geld für nicht genommenen Urlaub bezahlen müssen, kann ich jedem erklären, das ist gesetzlich geregelt. Und wir zahlen keinen Cent mehr“, sagte Krollmann und wies darauf hin, er habe Feldmann auch an diesem Tag gesagt, dass sie jederzeit wieder bei der Awo arbeiten könne. „Ich hätte ihre eine faire Chance gegeben. Ich suche immer Erzieherinnen.“
Am Mittwoch steht Zübeyde Feldmann erneut vor Gericht. Dieses Mal vor dem Amtsgericht. Dort läuft gegen sie noch ein Verfahren wegen eines Schein-Minijobs bei der Awo. Der Vorwurf: Beihilfe zur Untreue. (Julia Lorenz)