Bahnbabo: Ärger um Freistellung am OB-Wahltag in Frankfurt
Dass er am Wahltag arbeiten müsse, wirft OB-Kandidat Peter Wirth seinem Arbeitgeber vor. Der stellt die Sache ganz anders dar.
Frankfurt – Über den Kurznachrichtendienst Twitter hat sich Bahnbabo, der unabhängige Oberbürgermeisterkandidat Peter Wirth, beschwert, dass ihn sein Arbeitgeber nicht für den Wahltag am 5. März freistelle. Die Verkehrsgesellschaft (VGF) weist den Vorwurf aber deutlich zurück.
OB-Wahl in Frankfurt: Bahnbabo macht der VGF Vorwürfe
Wenn er den Menschen „erzähle, dass ich ganz normal an diesem für mich sehr besonderen Tag meinem Beruf nachgehen muss, sind die meisten doch sehr irritiert und fragen mich natürlich, wie es dazu kommt“, schrieb der Schienenbahnfahrer vor wenigen Tagen. „Leider ist meiner Bitte, mich wenigstens an diesem einen Sonntag freizustellen, abgelehnt worden.“ So werde er „wie in den vergangenen 34 Jahren meinen Dienst leisten und bei meinen Fahrgästen in der Straßenbahn sein“. Er könne dadurch „nur sehr eingeschränkt das Wahlgeschehen beobachten“.

Verkehrsgesellschaft: „Überrascht“ über Darstellung des Bahnbabo
Der Arbeitgeber des Bahnbabo reagiert sauer auf diese Aussagen. Die VGF sei „überrascht, da wir mit Herrn Wirth erörtert haben, wie er den für ihn wichtigen Tag gestalten und erleben kann“, erklärt Firmensprecher Bernd Conrads. Die VGF war und sei weiter bereit, dem Bahnbabo „Urlaub oder einen Überstundenausgleich zu gewähren oder ihn unbezahlt freizustellen“. Auch sei denkbar, dass er einen Frühdienst bekomme, „der sowohl seine publikumswirksame Stimmabgabe“ als auch seine Teilnahme am Wahlabend im Römer ermögliche. „Das weiß Herr Wirth, da dies mit ihm besprochen und ihm angeboten wurde“, sagt der Firmensprecher.
OB-Wahl Frankfurt: Anschein von „Vorteilsgewährung“ vermeiden - nach Fall Feldmann ist VGF vorsichtig
Eine bezahlte Freistellung - die Wirth offensichtlich einforderte - ließen die Compliance-Regeln der VGF nicht zu, betont Conrads. Sie sollen verhindern, dass es auch nur den Anschein unzulässiger Beeinflussung gibt. Das gelte ganz besonders bei der Wahl des OBs, der ja später möglicherweise via Aufsichtsrat direkt Einfluss auf die VGF habe. Eine Sonderregelung für einen Kandidaten durch eine bezahlte Freistellung „könnte auch so gedeutet werden, dass sich die VGF durch eine Vorteilsgewährung in der Gegenwart im Gegenzug Gefälligkeiten in der Zukunft sichern will“, sagt Conrads. „Diesem Anschein müssen wir transparent entgegentreten.“
Dass die VGF als städtisches Unternehmen sehr vorsichtig vorgeht bei der OB-Wahl in Frankfurt, ist verständlich. Wegen Mauscheleien mit der Arbeiterwohlfahrt (Awo) war der frisch abgewählte OB Peter Feldmann (SPD) erst im Dezember verurteilt worden. (Dennis Pfeiffer-Goldmann)