OB-Wahl in Frankfurt – Wie die Briefwahl funktioniert
Die Stadt Frankfurt wählt Anfang März ein neues Stadtoberhaupt, unter anderem per Briefwahl: Alle Informationen zur OB-Wahl 2023 im Überblick.
Frankfurt – Am 5. März findet in Frankfurt die OB-Wahl statt. Ein neuer Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin wird gewählt. Zur Wahl stehen 20 Kandidaten beziehungsweise Kandidatinnen, ein neuer Höchststand – zum Vergleich: 2018 traten lediglich zwölf Kandidaten und Kandidatinnen in Frankfurt zur OB-Wahl an.
Briefwahl bei der OB-Wahl 2023 in Frankfurt – Das müssen Sie beachten
Gewählt werden kann zum einen in einem der 376 Wahllokale in Frankfurt oder per Briefwahl. Dafür ist jedoch die Beantragung der entsprechenden Unterlagen notwendig. Grundlage dessen ist die Wahlbenachrichtigung, die von der Stadt Frankfurt an die Bürger und Bürgerinnen verschickt wird. Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen für die OB-Wahl in Frankfurt gibt es vier Möglichkeiten:
- Online-Antrag über QR-Code: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist laut Angaben der Stadt Frankfurt ein QR-Code abgebildet. Wer den QR-Code mit seinem Smartphone scannt, gelangt direkt zum Online-Antrag für die Briefwahlunterlagen der OB-Wahl 2023.
- Online-Antrag auf Website: Ab dem 16. Januar ist es möglich, Briefwahlunterlagen der OB-Wahl in Frankfurt direkt über eine Website der Stadt Frankfurt zu beantragen.
- Antrag über Wahlbenachrichtigung: Die Briefwahlunterlagen der OB-Wahl können auch „auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und postalisch versandt werden“, teilt die Stadt mit. „Auch Fax und E-Mail sind möglich, hierfür sind Name, Vorname, Anschrift, sowie Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift notwendig. Eine telefonische Beantragung hingegen ist rechtlich nicht zulässig“, heißt es in einer Pressemitteilung.
- Die Briefwahlunterlagen für die OB-Wahl werden ab dem 23. Januar verschickt.
- Antrag im Briefwahllokal: Ab dem 23. Januar können Briefwahlunterlagen für die OB-Wahl auch im Briefwahllokal beantragt werden. Es befindet sich in der Stiftstraße 29, nahe des Eschenheimer Turms.
Die Stadt empfiehlt den Antrag auf Briefwahlunterlagen bis spätestens 22. Februar zu stellen, um für den postalischen Rückversand Zeit einzuplanen. Zentrale Frist für die Beantragung ist der 3. März, 13.00 Uhr.

Falls das Ergebnis der OB-Wahl in Frankfurt am 5. März uneindeutig ist, kommt es zu einer Stichwahl am 26. März. „Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Wahl am 5. März 2023 ist es grundsätzlich möglich, gleichzeitig auch Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl mit zu beantragen“, teilt die Stadt Frankfurt dazu mit.
OB-Wahl 2023 in Frankfurt: Das sind die Kandidaten und Kandidatinnen

(tu)