Bürohunde im Frankfurter Römer: Was erlaubt ist und was nicht
Ob Mitarbeiter der Stadt Frankfurt ihre Hunde mit ins Büro nehmen dürfen, darüber entscheiden die Amtsleiter. Für Bürohunde gelten aber einige Regeln.
Frankfurt - Wirtschaftsdezernentin Stephanie Wüst (FDP) hat einen, Eileen O’Sullivan (Volt) ebenfalls: Die Rede ist von ihren Hunden, die sie auch mit ins Büro nehmen. Der Husky Alaya, ein Schlittenhund, begleitet Wüst an ihren Arbeitsplatz im Frankfurter Römer, bei O’Sullivan weicht Neave, Sorte Flatdoodle, nicht von ihrer Seite. Doch Hund im Büro - ist das erlaubt?
Frankfurt: Arbeitgeber muss Bürohund zustimmen
Ein Mitarbeiter einer Frankfurter Firma (Name der Redaktion bekannt) brachte die große weiße Pudelhündin Lea mit ins Büro. Das gefiel nicht jedem. Es gibt Menschen, die Angst vor Hunden haben, andere haben eine Hundehaarallergie. Ein Kollege beschwerte sich beim Geschäftsführer, und der sprach den Bann über Lea aus. Ganz im Einklang mit den Bestimmungen.
Denn möchte ein Arbeitnehmer seinen Hund mit zur Arbeit nehmen, muss er sich immer mit dem Arbeitgeber abstimmen. Diesem steht es frei, die Erlaubnis zu versagen. Er allein entscheidet über den Aufenthalt von Hunden am Arbeitsplatz. Sogar seine Zustimmung kann er an Bedingungen knüpfen: Beispielsweise verlangen, dass der Hund angeleint wird oder einen Maulkorb trägt.

Die unerlaubte Mitnahme eines Hundes zur Arbeit kann eine Abmahnung und in Wiederholungsfällen eine verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber nach sich ziehen.
Personalamt Frankfurt erlaubt keine Bürohunde
Nicht jeder Arbeitsplatz ist hundetauglich. Arbeitnehmer im Büro sind in der Praxis deutlich im Vorteil, da sich Hunde im Büro relativ leicht am Arbeitsplatz hinlegen und aufhalten können. In Produktionsbetrieben, in denen Lärm vorherrscht und der Hundehalter seinen Standort mehrfach wechselt, ist dies nicht möglich. In Gastronomiebetrieben und Arztpraxen verhindern Hygienevorschriften, auf Baustellen Richtlinien zur Arbeitssicherheit das Mitbringen von Vierbeinern.
Doch wie handhabt die Stadt Frankfurt die Hundehaltung im Büro? Wie viele Hunde bringen die rund 9680 Beschäftigten an ihre Arbeitsplätze?
Es gibt bei der Stadt „kein pauschales Verbot, aber auch keine pauschale Erlaubnis, Hunde mit ins Büro zu bringen“, teilt Mark Gellert, Sprecher des Personaldezernenten Bastian Bergerhoff (Grüne), mit. Regelungen beziehen sich auf Wachhunde, auf Diensthunde oder zu dienstlichen Zwecken eingesetzten Hunde und auf Assistenzhunde. Ansonsten ist es Sache der Amtsleiter, ob sie Hunde zulassen oder nicht. Im Personalamt ist es beispielsweise verboten.
Studien zeigen positive Effekte auf Mitarbeiter
Als klarer Nachteil für die Vierpfoter sind Sauberkeits- und Hygieneaspekte zu nennen sowie die fehlende Spontanität bei Terminen und Meetings. Zudem fordert der Hund Aufmerksamkeit und Zeit, was zu reduzierter Leistungsfähigkeit und Konzentration führen kann.
Der Bundesverband Bürohund e.V. verweist dagegen auf wissenschaftliche Studien, wonach ein Hund im Büro zu weniger schädlichem Dauerstress, erhöhter Zufriedenheit der Mitarbeiter, deutlich verbessertem Betriebsklima, stärkerem Zusammenhalt, höherem Engagement der Mitarbeiter führt und vor allem die Burnout-Gefahr reduziert. Ursache ist die Ausschüttung des Glückshormons Qxytocin bei Haltern und Hund. Qxytocin stärkt das vegetative Nervensystem.
Über die positiven Auswirkungen der Flatdoodle-Hündin Neave berichtet auch O’Sullivans Sprecherin Tina Köhler. „Im Dezernats-Team ist Neave eine willkommene Abwechslung. Streicheleinheiten gibt es so viele, dass sie sich jeden Morgen wahnsinnig darauf freut, mit ins Büro zu kommen. Manchmal kann sie es gar nicht erwarten.“ Die Hündin begrüße gut gelaunt das Dezernats-Team allmorgendlich „und freut sich, wenn sie bei Besprechungsrunden dabei sein darf. Hier gilt: je größer, desto besser. Dann macht sie ihre persönliche Runde und lässt sich kraulen und liebkosen und verteilt dabei auch gerne mal ihre Spielzeuge und trägt durchaus zur Erheiterung der Runden bei.“ (Thomas Remlein)
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