Frankfurt: Corona-Neuinfektionen steigen an - diese Regeln gelten jetzt

Die Stadt Frankfurt hat auf die hohe Zahl der Corona-Neuinfektionen reagiert und Regelungen verschärft. Unter anderem gilt nun in vielen Schulen die Maskenpflicht.
- In Frankfurt steigt die Zahl der Corona-Fälle weiter an.
- Die Stadt hat einige Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus verschärft.
- Diese Regelungen gelten in Schule, Nahverkehr und bei Veranstaltungen in Frankfurt.
Frankfurt - Auch die Mainmetropole hat weiterhin mit Corona zu kämpfen. Die Zahl der Neuinfektionen ist zuletzt rapide gestiegen. Das Frankfurter Gesundheitsamt sieht Reiserückkehrer aus Risikogebieten als einen Grund des Anstiegs. Zudem deuteten die erhöhten Fallzahlen unter jungen Menschen darauf hin, dass diese die Corona-Regeln nicht ausreichend einhielten.
Mit Regelungen und Maßnahmen will die Stadt Frankfurt das Virus eindämmen. Bei einer Pressekonferenz am Donnerstag (20.08.2020) wurden deshalb neue Maßnahmen bekannt gegeben.
Corona in Frankfurt: Regeln auf einen Blick - Maskenpflicht in Schulen und Nahverkehr
Vor allem bei der Maskenpflicht in Schulen wurde Frankfurt konkreter. So muss seit Montag (24.08.2020) in vielen Schulen der Mund-Nasen-Schutz auch im Unterricht getragen werden. Diese Regelung gilt zunächst für zwei Wochen in allen weiterführenden Schulen, wenn die Abstandsregel von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Neben den neuen Regelungen gelten zudem weiterhin die bisherigen Hygienemaßnahmen in den Schulen. Das Gesundheitsamt Frankfurt streicht wohl außerdem auch die Erstuntersuchung der Grundschüler. Am Donnerstag (27.08.2020) soll es eine offizielle Entscheidung dazu geben.
Schule | Ab Montag (24.08.2020) gilt an weiterführenden Schulen in Frankfurt eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Das betrifft allerdings nur Klassenräume, in denen Abstandhalten nicht möglich ist. |
Musikunterricht | Musikunterricht ist unter Einhaltung von Vorgaben möglich, gemeinsames Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten bleibt aber bis Ende Januar 2021 im Klassenraum untersagt |
Kindertagesstätten\t | Betretungsverbot für Kinder und Personal mit COVID-19-Krankheitssymptomen |
Praktischer Schulsport\t | Mit Hygienemaßnahmen gestattet |
Im öffentlichen Nahverkehr zum Beispiel in Bussen oder Bahnen gilt auch in Frankfurt die vom Land Hessen auferlegte Maskenpflicht. Wer in Bussen und Bahnen keine Maske trägt oder sie falsch trägt, muss 50 Euro Bußgeld zahlen. Frankfurt kündigte verstärkte Kontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln an. Auch in allen Bahnhofsgebäuden ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Oberirdische Stationen und Haltestellen sowie B-Ebenen unterirdischer Stationen wie die Hauptwache oder Konstablerwache sind hiervon laut VGF ausgenommen.
Frankfurt: Corona-Regelungen für Veranstaltungen - Picknicken und Besuche in Restaurants
In Frankfurt gilt generell weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern und das Kontaktverbot des Landes Hessen. Demnach dürfen sich Personen im öffentlichen Raum nur alleine, in Gruppen von höchstens zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes aufhalten. Öffentliche Versammlungen von mehr als 250 Personen werden in Frankfurt nicht mehr genehmigt. Für Restaurants, Kneipen und das Essen im Freien gilt:
Restaurants und Bars\t | An einem Tisch nur Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes oder einer Gruppe von maximal zehn Personen |
Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit\t | Erlaubt |
In Alten- und Pflegeheimen in Frankfurt gilt, dass Bewohner der Einrichtung drei Besuche pro Woche unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln von einer Person erhalten dürfen. Menschen mit Behinderung, die in einer stationären Einrichtung betreut werden, können von einer Person pro Tag besucht werden. Besucher müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und ihre Daten abgeben. Es bestehen weiterhin Besuchsverbote für Personen mit Atemwegsinfektionen.
Corona: Regelungen in Frankfurt - Besuche im Krankenhaus und Maßnahmen in Schwimmbädern
Auch in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen in Frankfurt gelten Besuchseinschränkungen. Der Patient darf in den ersten sechs Tagen insgesamt bis zu zwei Besuche empfangen. Pro Besuch dürfen maximal zwei Personen kommen. Ab dem siebten Tag darf täglich Besuch von maximal zwei Personen empfangen werden. Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäuser haben jedoch ein Hausrecht und können Besuche einschränken oder untersagen.
Besuche von Schwimmbädern oder Seen in Frankfurt sind wieder erlaubt, jedoch nur unter bestimmten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Pro Besucher sollen 3 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Bäder oder Betreiber der Seen müssen ein anlagenbezogenes Infektionsschutz- und Zugangskonzept vorlegen. Auch hier gilt zudem der Mindestabstand von 1,5 Metern. (svw - mit dpa)