850 Euro für zwei Zimmer: Mann vermietet Wohnung zu teuer an Cousin
Ein Mann vermietet seinem Cousin eine Wohnung in Frankfurt – nutzt ihn dabei aber aus. Ein Gericht stellt fest, dass die Miete deutlich zu hoch war.
Frankfurt - Wer von einem Gerichtsverfahren hört, bei dem es um private Vermietungen im Familienkreis geht, denkt womöglich erst einmal daran, dass ein Angehöriger zu wenig zahlen musste und dadurch bevorteilt wurde – doch nicht so in diesem Fall, der kürzlich vor dem Amtsgericht Frankfurt verhandelt worden ist. Hier stellte der Richter nun fest, dass ein Mann seinem Cousin eine Eigentumswohnung in Frankfurt deutlich zu teuer vermietet hat.
850 Euro für eine 53 Quadratmeter große Wohnung wollte der Beschuldigte haben. Den Preis veranschlagte er nach Rücksprache mit anderen Wohnungseigentümern im Haus. Das Frankfurter Gericht entschied nun, dass er sich an den Mietpreisspiegel zu halten habe und nicht einfach eigenständig die Höhe der Miete festsetzen dürfe. Dies gelte auch für Menschen wie ihn, die als Privatinvestoren gelten und zum ersten Mal mit der Vermietung einer Wohnung zu tun haben.

Frankfurt: Miete war rund 240 Euro zu hoch - Vermieter muss fast 9000 Euro zurückzahlen
Laut Gericht vermietete der Beschuldigte vom 15. Juni 2018 bis zum 30. April 2021 eine Zweizimmerwohnung an seinen Cousin sowie dessen vierköpfige Familie für 810 Euro pro Monat, während die ortsübliche Vergleichsmiete in dem Frankfurter Bezirk höchstens 549,60 Euro beziehungsweise ab dem 1. Juni 2020 höchstens 570 Euro hätte betragen dürfen.
Das Amtsgericht verhängte gegen den Betroffenen eine Geldbuße von 1000 Euro wegen leichtfertiger Mietpreisüberhöhung und ordnete eine Rückzahlung von 8.759,40 Euro an. Der Mann hatte nach Ansicht des Gerichts die Wohnungsknappheit in Frankfurt ausgenutzt. Laut Urteilsbegründung habe die Verhandlung ergeben, dass der Mieter, obwohl ihm die Miete hoch vorgekommen sei, die Wohnung als „teure Notlösung“ akzeptiert habe.
Wohnungsknappheit in Frankfurt ausgenutzt: Vermieter muss sich an Mietspiegel halten
Der Mieter, Cousin des Beschuldigten, lebte lange bei Verwandten, so geht es aus dem Gerichtstext weiter hervor, und entschied sich 2017, seinen Lebensmittelpunkt nach Frankfurt zu verlagern. Er nahm eine Stelle als Auslieferungsfahrer im Gastronomiebetrieb der Familie des Beschuldigten an. Allerdings fand er für sich, seine Frau und seine drei Kinder keine bezahlbare Wohnung. Deshalb nahm er das Angebot seines Cousins an, im Haus seiner Familie zu wohnen, bis er etwas anderes findet.
Weil seine Kinder dann Schulen und Kindergärten im Stadtteil besuchten und eine Tochter wegen einer damals schwerwiegenden Diabeteserkrankung intensive Zuwendung benötigte, beschränkte der Mann die Suche auf unmittelbar angrenzende Gebiete. Die Suche blieb jedoch erfolglos. Einerseits wegen des hohen, mit seinem Einkommen unerreichbaren Mietniveaus, andererseits weil – wenn doch einmal eine Wohnung preislich erreichbar war – die Größe seiner Familie viele Vermieter abschreckte. Als 2018 im Haus Wasserschaden auftrat, forderte das Jugendamt den Mann und seine Familie zum Auszug auf und brachte sie zunächst einen Monat lang in einem Hotel unter.
Frankfurt: Mann bietet Cousin Wohnung an - Mietpreis von anderen Vermietern abhängig gemacht
Nun kam es zur Notlösung. Der Mann zog in die Eigentumswohnung seines Cousins und zahlte die 810 Euro im Monat. Das Frankfurter Amtsgericht warf dem Vermieter nun vor, seinen Cousin ausgenutzt zu haben. Der Richter bezichtigte ihn zwar nicht, vorsätzlich so gehandelt zu haben, allerdings sei es leichtfertig gewesen, sich bei der Festsetzung der Miete nur auf die Auskunft von anderen Vermietern zu beschränken. (red/csa)
In Frankfurt steigen die Mieten trotz der Krisen immer weiter. Nun wird auch das Heizen extrem teuer. Viele fürchten, sich die Wohnung bald nicht mehr leisten zu können.