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Autos müssen in Frankfurt künftig ganz auf der Straße parken

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Von: Judith Dietermann

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Nur wenn die Autos auf beiden Straßenseiten auf dem Gehweg parken, passen Lkws durch die Schönbornstraße. Ist aber trotzdem nicht erlaubt, sagt der Magistrat. FOTO: privat
Nur wenn die Autos auf beiden Straßenseiten auf dem Gehweg parken, passen Lkws durch die Schönbornstraße im Frankfurter Stadtteil Ginnheim. © privat

Halb auf dem Gehweg zu parken, wurde in Frankfurt jahrzehntelang nicht geahndet. Plötzlich lehnt es der Magistrat ab.

Frankfurt - Wie in vielen anderen Wohngebieten im Ortsbezirk 9 (Dornbusch, Eschersheim, Ginnheim) auch wurde in der Schönbornstraße in Frankfurt seit Jahrzehnten mit zwei Rädern auf dem Gehweg geparkt. Auf beiden Seiten der Straße. Doch damit ist seit einigen Monaten Schluss. Nachdem dort Knöllchen verteilt werden. 55 Euro sollten die Fahrzeughalter für das widerrechtliche Parken zahlen. Erlaubt ist ausschließlich das Parken auf der Straße. Denn eine entsprechende Beschilderung für das Gehwegparken gibt es dort nicht.

Doch das fordern die Nachbarn, wie sie jetzt dem Ortsbeirat deutlich machten. Da wussten sie aber noch nicht, dass sie nicht die einzige betroffene Straße im Ortsbezirk sind. Es folgten weitere: die Stefan-Zweig-Straße in Ginnheim, die Gustav-Freytag-Straße im Dichterviertel, der Lindenring in Eschersheim sowie die Straße Am Kirchberg und die Schwagerstraße. Allerorts beschwerten sich Anwohnerinnen und Anwohner über Knöllchen. Nachdem es jahrzehntelang niemanden gestört hatte. Die Anwohnerinnen und Anwohner pochten auf ihr Gewohnheitsrecht, mehrheitlich fanden sie Unterstützung im Ortsbeirat.

Frankfurter pochen auf Gewohnheitsrecht - Viele Beschwerden über Knöllchen fürs Falschparken

Der daraufhin zahlreiche Anträge verabschiedete. Die eben forderten, das entsprechende Verkehrszeichen 315 in den betroffenen Straßen zu installieren. Um den dort herrschenden Parkplatzdruck nicht noch weiter zu erhöhen. Und in der Schönbornstraße, die durch das halbseitige Parken erreichte Verkehrsberuhigung wieder herzustellen. Seit dies verboten wurde, werde dort, wo Tempo 30 gelte, deutlich schneller gefahren.

Dass viele Anträge jedoch nicht automatisch viel bringen, zeigen die Antworten des Magistrats auf die Antrags-Flut des Ortsbeirates. Die allesamt das Gehweg-Parken ablehnen. Weil es sich nach den geltenden Regelungen nicht umsetzen lassen, heißt es stets als Begründung für die Ablehnung. Für die Legalisierung des Gehwegparkens gebe es nach aktueller Rechtslage strenge Anforderungen, so der Magistrat. Durch die Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere Personen mit Rollatoren, Rollstühlen oder Kinderwagen, besonders geschützt werden sollen.

Parken in Frankfurt: 2,20 Meter Gehweg müssen bleiben

So müssten beim Einrichten des Gehwegparkens mindestens 2,20 Meter Restgehwegbreite erhalten bleiben. Für ein längs parkendes Fahrzeug werde derweil eine Breite von einem Meter benötigt. Macht also eine Mindest-Gehwegbreite von 3,20 Meter, um diese Regelung umsetzen zu können. Zudem dürften die Bordsteine maximal acht Zentimeter hoch sein. Anforderungen, die in den vom Ortsbeirat angesprochenen Straßen allesamt nicht erfüllt werden, weil die Gehwege dort dafür zu schmal sind.

Aber warum darf dann oft in den angrenzenden Straßen, wo die Gehwege ebenso schmal sind, halbseitig geparkt werden? Weil sie noch unter den sogenannten Altbestand fallen. Das Gehwegparken sei unter anderen Voraussetzungen genehmigt worden, die heute nicht mehr vorliegen, so der Magistrat. Deshalb werde es dort belassen. Für die Schönbornstraße schlägt er derweil vor, die Parkordnung anzupassen. Für eine Beruhigung lasse sich mittels Markierung wechselseitiges Parken umsetzen. Es würden allerdings weitere Stellflächen entfallen. Nun soll der Ortsbeirat entscheiden, ob er dieser Maßnahme zustimmt oder nicht. (Judith Dietermann)

In Frankfurt soll das Anwohnerparken deutlicher teurer werden.

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