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Die Anliegerstraße, die keine sein darf

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Von: Judith Dietermann

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Das Schild weist deutlich darauf hin: Rechts abbiegen darf von der Berner Straße in die Homburger Landstraße Richtung Bonames nur, wer auch ein Anliegen hat. Doch das wird sich schon bald ändern.
Das Schild weist deutlich darauf hin: Rechts abbiegen darf von der Berner Straße in die Homburger Landstraße Richtung Bonames nur, wer auch ein Anliegen hat. Doch das wird sich schon bald ändern. © rüffer

Durchfahrtsverbot der Homburger Landstraße ist rechtswidrig

Ein großes Schild weist die in der Berner Straße Richtung Homburger Landstraße fahrenden Verkehrsteilnehmer unübersehbar darauf hin: Wer dort rechts abbiegt, der muss ein Anliegen haben. Soll heißen: Er muss ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnen oder es für eine Erledigung aufsuchen. Kurz gesagt: Wer schnell nach Bonames oder darüber hinaus möchte, also der typische Schleichverkehr, muss sich einen anderen Weg suchen.

Oder abwarten, bis er es darf. Denn die Anliegerstraße könnte schon bald Geschichte sein. Bei einer Prüfung durch die Obere Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt - der eine Bürgerbeschwerde vorausgegangen war - sei festgestellt worden, dass aufgrund der Klassifizierung als Teil der Landesstraße 3003 die Regelung rechtswidrig sei. Das teilt der Magistrat jetzt in einer Stellungnahme mit. Nachdem der zuständige Ortsbeirat 15 (Nieder-Eschbach) eigentlich nur um Maßnahmen gebeten hatte, den Schleichverkehr auf der Homburger einzudämmen.

"Verbot wird nicht zu halten sein"

Stattdessen muss die Stadt nun in die andere Richtung tätig werden und einen rechtskonformen Zustand, ohne die Anliegerstraßen-Regelung, herstellen. Dieser Aufforderung der Fachaufsicht müsse das Straßenverkehrsamt zwingend nachkommen, so der Magistrat. Insbesondere das - ohnehin nur von Norden kommend geltende - Verbot der Einfahrt für den allgemeinen Fahrzeugverkehr werde dabei nicht zu halten sein.

"Wann und wie die betreffende Regelung verändert wird, kann man derzeit noch nicht sagen. Wir sind noch im verwaltungsinternen Verfahren mit unserer Oberbehörde in Darmstadt", vermag Ingmar Bolle, Sprecher des Straßenverkehrsamtes, noch keine Prognose abzugeben, ab wann die Homburger Landstraße keine Anliegerstraße mehr ist. Wenn das beendet ist, werde man die betroffenen Ortsbeiräte 10 (Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg, Preungesheim) und 15 umfassend informieren, versichert er.

Aber wie kann es sein, dass eine Straße eine Anliegerstraße ist, obwohl sie es gar nicht sein dürfte? Diese Frage stellt sich automatisch, ist aber nicht ganz so leicht zu beantworten. Auch für Ingmar Bolle nicht. Weil die betreffende Anordnung schon "lange, lange her" sei, wie er erklärt. Aus vordigitaler Zeit. Und deswegen in den Beständen des Straßenverkehrsamtes nicht mehr nachzuvollziehen. Eine einzige digitale Spur hat er trotzdem gefunden, aus dem Jahr 2006. In der es heißt: "Die Regelung wurde vor Jahren getroffen, um den Durchgangsverkehr durch die Ortsmitte Bonames zu beschränken."

Stadt räumt Fehler ein

Bolle vermutet, dass dem eine Ortsbeiratsanregung zugrunde lag. Er stellt aber auch fest: Die Anordnung hätte schon damals so nicht getroffen werden dürfen, sie sei in der Sache "schwer mängelbehaftet". So gelte das Verkehrsverbot auch für den Radverkehr, auch finde sich keine Entsprechung am anderen Ende der Anliegerstraße, also in Bonames. "Da wurde damals unsauber gearbeitet, so klar müssen wir es schon sagen. Es hat aber auf Jahrzehnte hin offensichtlich auch niemanden gestört oder interessiert", so Bolle. Bis jetzt. Bis eben ein Anwohner sich beschwerte und die Anlieger-Lawine ins Rollen brachte.

Die digitale Spur aus 2006 verrät aber noch etwas. "Mit Neubau der Anschlussstelle ,Nieder-Eschbach' an die A 661 und der Führung des Fahrverkehrs aus Richtung Bad Homburg über die neue Anbindung entlang der A 5 ist Beobachtungen nach ein wesentlicher Rückgang des Verkehrsaufkommens über die Homburger Landstraße festzustellen. Insofern ist daran gedacht, die derzeit bestehende Verkehrsregelung ,Anlieger frei' für das Teilstück der Homburger Landstraße zwischen Berner Straße und Wendelsgarten aufzuheben."

Warum das allerdings nicht geschah, das weiß auch Ingmar Bolle nicht. In der Sache teile man jedoch diesen Befund und habe deswegen bei den Kollegen des Straßenbauamtes darauf hingewirkt, dass der Verlauf der L 3003 im Straßennetz "nun endlich" umgelegt werden soll. Und zwar auf die Anna-Lindh-Allee, Am Martinszehnten, Kalbacher Hauptstraße, Oberer Kalbacher weg und dann den alten Verlauf Fleckenbühlstraße wieder aufnehmend. Zudem ist für eine weitere Entlastung der Homburger Landstraße der Bau der Ortsrandstraße Bonames-Ost geplant.

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