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Ehefrau von Ex-OB: Strafbefehl für Zübeyde Feldmann

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Die Ehefrau des Ex-Oberbürgermeisters Peter Feldmann soll einen Minijob gehabt haben, für den sie keine Arbeitsleistung erbracht hat.

Ex-Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) hat seinen Prozess hinter sich, nun muss sich auch seine Noch-Ehefrau möglicherweise vor Gericht verantworten. Es geht um einen Minijob beim Förderverein des Robert-Krekel-Hauses der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Wiesbaden, den Zübeyde Feldmann zweieinhalb Jahre hatte – aber nie eine Arbeitsleistung dafür erbrachte. Feldmann hat daher laut einer Sprecherin des Amtsgerichts am 3. August einen Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro wegen Beihilfe zur Untreue bekommen. Gegen den legte Zübeyde Feldmann Einspruch ein. Sollte sie den Einspruch nicht noch zurückziehen, kommt es zu einer Hauptverhandlung.

Zübeyde Feldmann erhielt den Minijob 2014. Im selben Jahr stellte die AWO die Berufsanfängerin zunächst für wenige Monate als Trainee, dann als Kitaleiterin ein. Sie erhielt dafür ein übertarifliches Gehalt und einen Dienstwagen. Der Minijob beim Förderverein des Pflegezentrums lief noch bis zum Jahr 2017. Im Prozess gegen Peter Feldmann spielte die Anstellung seiner Frau eine große Rolle, er wurde wegen Vorteilsannahme schließlich im Dezember zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ehemalige AWO-Geschäftsführerin sagt gegen Zübeyde Feldmann aus

Im Prozess gegen den Ex-OB hatten die Leiterin des Krekel-Hauses und ihre Elternzeitvertretung ausgesagt, dass sie Zübeyde Feldmann nie im Pflegezentrum gesehen hätten. Sie habe dort nicht gearbeitet. Hannelore Richter, die damalige Geschäftsführerin der AWO Wiesbaden sagte aus, dass Zübeyde Feldmann den Minijob erhalten habe, um bei der Einrichtung einer muslimischen Seelsorge zu unterstützen. Daraus sei nichts geworden, viel dazwischengekommen, sagte Richter im November vor Gericht. Dass Zübeyde Feldmann den Minijob weiterhin hatte, sei dann vergessen worden. „Das ist mir durchgerutscht.“

Zübeyde Feldmann, hier mit ihrem inzwischen getrennt von ihr lebenden Mann Peter Feldmann.
Zübeyde Feldmann, hier mit ihrem inzwischen getrennt von ihr lebenden Mann Peter Feldmann. © Andreas Arnold/dpa

13 500 Euro hat Zübeyde Feldmann mit dem Minijob verdient, ohne dafür gearbeitet zu haben. So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Mit dem Scheinvertrag sollte ihr zusätzliches Gehalt gewährt werden. Es habe zwischen Richter und Zübeyde Feldmann Einvernehmen bestanden, dass sie für den Minijob nicht arbeiten müsse. Die ohne Gegenleistung eingenommenen 13 500 sollen eingezogen werden, auch das ist Teil des Strafbefehls, gegen den Zübeyde Feldmann Einspruch einlegt hat.

Ein Termin für einen Prozess steht noch nicht fest.

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