Erstes Urteil im S & K-Prozess gefällt
Nach eineinhalb Jahren ist im Prozess um die millionenschweren Betrügereien der Immobiliengesellschaft S & K das erste Urteil gefallen. Ob dies Folgen für das weitere Verfahren hat, ist aber offen.
Fünf Jahre und drei Monate Haft wegen Untreue und Anstiftung dazu – mit diesem Urteil ist gestern vor dem Landgericht das erste Strafverfahren im S & K-Komplex zu Ende gegangen. Gleichwohl verließ der 50 Jahre alte Fondsmanager Hauke B. den Gerichtssaal als freier Mann. Nach genau drei Jahren, neun Monaten und zwei Wochen in Untersuchungshaft wurde der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben.
Schon bald nach der Abtrennung des Verfahrens gegen den gesundheitlich angeschlagenen Mitangeklagten hatte sich das rasche Ende seines Prozesses vor der Wirtschaftsstrafkammer abgezeichnet. Auch wenn er kein wirkliches Geständnis abgelegt hatte – in einer während mehrerer Wochen verlesenen Erklärung hatte er nur den äußeren Handlungsablauf eingeräumt – zollten Staatsanwaltschaft und Gericht mit der vorgezogenen Verurteilung vor allem dem gesetzlich vorgeschriebenen Beschleunigungsgrundsatz Rechnung – daneben aber auch dem schlechten Gesundheitszustand von Hauke B. sowie der starken Arbeitsbelastung der Strafkammer.
Eigenbereicherung
Vom ursprünglichen Katalog der Vorwürfe gegen B. blieb nicht mehr viel übrig. Vieles war bereits auf dem Weg der Verfahrenseinstellung erledigt worden – die Staatsanwaltschaft hatte eine entsprechende Initiative ergriffen. Was blieb, waren vier Fälle der Untreue, in denen B. in vier Teilbeträgen insgesamt 1,6 Millionen Euro aus S & K-Anlegerfonds herausnahm, um sie in eigene Firmen zu stecken – zur Aufbesserung seiner Reputation bei der eigenen Kundschaft, die unter anderem auf die Entwicklung eines Computerspiels wartete. Insoweit seien diese Entnahmen auch eine Art Eigenbereicherung gewesen, sagte Vorsitzender Richter Alexander El Duwaik in der Urteilsbegründung.
Schwerer wogen die mit den S & K-Hauptverantwortlichen geschlossenen Beraterverträge, denen trotz kräftiger Honorarzahlungen niemals eine tatsächliche Beratungstätigkeit zugrunde lag. Immer wieder flatterten auf die Frankfurter Schreibtische der S & K-Macher Rechnungen im mittleren und oberen sechsstelligen Volumen, die treu und brav ohne jede Gegenleistung bezahlt wurden. Weil B. dem S & K-Mitinhaber Stephan S. diese Vorgehensweise quasi anempfohlen hatte, wurde dies rechtlich als Anstiftung zur Untreue gewertet. Von einer solchen Verwendung der Anlegergelder war in den großspurigen Prospekten natürlich niemals die Rede. Diese Manipulationen gingen schließlich in die Millionen.
Kapital beschlagnahmt
Bereits kurz vor der Festnahme der sechs Hauptbeschuldigten wurden umfangreiche Kapitalien per Arrestbeschluss beschlagnahmt. Bei einer Verurteilung werden diese Werte dann in aller Regel vom Staat eingezogen (Verfall). Nicht so im Fall Hauke B.: Das Gericht verzichtete darauf, das beschlagnahmte Bargeld, die kostbaren Uhren sowie Grundstücks- und Firmenbeteiligungen im Wert von fast 1,7 Millionen Euro für verfallen zu erklären, um mögliche Rückzahlungsforderungen und -ansprüche geschädigter Anleger nicht zu gefährden oder gar auszuschließen.
Inwieweit das erste Urteil Folgen auf den weiter laufenden Hauptprozess hat, bleibt abzuwarten. In der mündlichen Urteilsbegründung hielt sich Richter El Duwaik kurz und kompakt und vermied auch präzisere Ausführungen zur Rolle der anderen Angeklagten. Er wollte keinen Zündstoff in dem ohnehin seit eineinhalb Jahren mühsam vor sich hin dümpelnden Großverfahren schaffen. Möglicherweise aber macht vor allem die Haftentlassung von B., der wahrscheinlich nicht mehr in Strafhaft muss, Appetit für weitere Angeklagte, ihr Prozess- und Aussageverhalten zu überdenken. Vier der fünf Angeklagten sitzen derzeit noch in Haft.