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Nach Verurteilung: Ex-Partnerin von ehemaligem OB Feldmann legt Berufung ein

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Im Prozess wegen Beihilfe zur Untreue gegen die Ex-Lebensgefährtin von Ex-OB Feldmann vor dem Amtsgericht Frankfurt ist Berufung eingelegt worden.

Frankfurt – Die Noch-Ehefrau des Frankfurter Ex-Oberbürgermeisters Peter Feldmann hat Berufung gegen ihre Verurteilung eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil ein, wie das Amtsgericht Frankfurt am Montag (7. August) bestätigte. Die 37-Jährige war wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von 3300 Euro verurteilt worden – berechnet aus 110 Tagessätzen zu je 30 Euro. Außerdem werden nach Angaben des Amtsgerichts 10.800 Euro eingezogen, die sie zu Unrecht kassiert habe.

Zübeyde Feldmann mit ihren Anwälten Alexander Rumpf (links) und Tobias Groscurth (rechts).
Zübeyde Feldmann mit ihren beiden Anwälten. © Michael Schick

Prozess wegen Beihilfe zur Untreue vor dem Frankfurter Amtsgericht geht in Berufung

Das Gericht hatte der ehemaligen Partnerin von Peter Feldmann vorgeworfen, einen Schein-Minijob bei der Arbeiterwohlfahrt (Awo) im Kreisverband Wiesbaden gehabt zu haben. Die Amtsrichterin sah es als erwiesen an, dass sie zwischen November 2014 und April 2017 bei der Awo zum Schein als „Betreuerin“ beschäftigt war.

Obwohl sie keine Arbeitsleistung erbracht habe, sei sie mit 13.500 Euro entlohnt worden, befand das Gericht. Dies erfülle den Tatbestand der Beihilfe zur Untreue. Das Ehepaar hat die Scheidung eingereicht. Peter Feldmann war im vergangenen Dezember wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (cas/dpa)

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