Das Feiertagsgesetz
Seinem Text nach ist das hessische Feiertagsgesetz streng: „Die gesetzlichen Feiertage werden als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt.
Seinem Text nach ist das hessische Feiertagsgesetz streng: „Die gesetzlichen Feiertage werden als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt.“ An den Feiertagen – dazu zählen auch Sonntage – sind deshalb öffentliche Tanzveranstaltungen von 4 bis 12 Uhr verboten. Am Karfreitag sind von 0 Uhr an neben Tanzpartys auch Sportveranstaltungen untersagt sowie „öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sowie Aufzüge und Umzüge aller Art, wenn sie nicht den diesen Feiertagen entsprechenden ernsten Charakter tragen“.