1. Startseite
  2. Frankfurt

Awo klagt wegen Fluglärm in Flüchtlingsheim

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Marvin Ziegele

Kommentare

Flughafen Frankfurt: Gericht lehnt Fluglärm-Entschädigung für Flüchtlingsheim ab
Weil die in der Nähe des Frankfurter Flughafens liegt, klagt er auf Entschädigung wegen Fluglärms. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. (Symbolbild) © Daniel Bockwoldt/dpa

Ein Sozialverband macht aus einem Pflegeheim eine Flüchtlingsunterkunft. Weil die in der Nähe des Frankfurter Flughafens liegt, klagt er auf Entschädigung wegen Fluglärms. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Frankfurt – Der Eigentümer eines Flüchtlingsheims in Nähe des Frankfurter Flughafens hat keinen Anspruch auf eine Fluglärm-Entschädigung. Das geht aus einem Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs von Montag hervor. 

Die Kasseler Richter lehnten die Klage der Arbeiterwohlfahrt (Awo) Kreisverband Frankfurt ab, die 2016 aus einem Altenheim eine Flüchtlingsunterkunft gemacht hatte. "Damit ist der Bestandsschutz verloren und es gibt keine Außenbereichs-Entschädigung", sagte die Vorsitzende Richterin. Die Entschädigung gebe es nicht für Gebäude, die nach Einrichtung des Lärmschutzbereichs errichtet würden. Die Revision ist nicht zugelassen.

Flughafen Frankfurt: 63.000 Euro gefordert

Gegen die Nichtzulassung ist Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich. Die Awo hatte 63.000 Euro für die sogenannte fluglärmbedingte Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs gefordert. Damit will der Staat Immobilien-Eigentümer entschädigen, die durch Fluglärm Balkone, Terrassen und Gärten nur mit Einschränkungen nutzen können. 

Anstoßen auf die „AWO-Familie“: Festakt ignoriert die Ermittlungen wegen Verdachts auf Betrug und Untreue

Im aktuellen Fall ging es um das Bürgermeister-Menzer-Haus und Guiseppe-Bruno-Haus in Frankfurt-Niederrad. Die Awo betreibt die Einrichtung mit 170 Flüchtlingen zwar nicht mehr, ist aber Eigentümer. Laut dem Anwalt der Awo handelt es sich um eine besondere Einrichtung, weil dort viele Familien untergebracht sind, die im Durchschnitt zwei Jahre dort wohnen. Auch in der Nähe des Flughafens in Frankfurt. 

Flughafen Frankfurt: Auch Fraport lehnt Entschädigung ab 

"Der Außenbereich ist wichtig, weil dort sehr viele Kinder untergebracht sind", sagte er. Das Gesetz sieht Entschädigung für Wohnraum vor - und für bestimmte "schutzbedürftige Einrichtung". Auch darunter falle die Flüchtlingsunterkunft. Beklagt war das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Das lehnt eine Entschädigung ab: Die frühere Altenpflegeeinrichtung falle nach der Umnutzung zur Flüchtlingsunterkunft nicht mehr unter den Schutz des Fluglärmgesetzes, sagte ein Vertreter der Behörde. 

Zudem sei der Charakter einer Wohnung nicht gegeben – weil es eine Großküche gebe. Auch der Flughafenbetreiber Fraport lehnte die Entschädigung ab: Die Unterkunft habe eine "Zulassung als Anlage für soziale Zwecke" - und falle damit nicht unter die Entschädigungsregelung.

marv mit dpa 

Wegen eines Warnstreiks sind deutschlandweit 100 Flüge der Lufthansa ausgefallen. Auch der Flughafen Frankfurt war betroffen. Ein Erfolg für die Gewerkschaft.

Auch interessant

Kommentare