Flughafen Frankfurt: Alle Infos zum Nachtflugverbot – und den wenigen Ausnahmen

Der Frankfurter Flughafen ist eines der größten Drehkreuze weltweit. Dennoch ist der Airport nicht durchgehend in Betrieb - wegen des Nachtflugverbots. Ein Überblick.
Flughafen Frankfurt - Er ist der größte Flughafen Deutschlands, einer der größten in Europa und ein wichtiges Drehkreuz für Passagiere auf der ganzen Welt: der Frankfurter Flughafen. Knapp 70 Millionen Menschen nutzen den Airport jedes Jahr, auf dem aktuell eine weitere Abflughalle gebaut wird, durch die dann noch mehr Menschen abgefertigt werden sollen. Dennoch ist auch am Fraport nicht durchgehend Betrieb: Durch das Nachtflugverbot sind zwischen 23 Uhr und 5 Uhr Starts und Landungen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Weshalb es die Regelung gibt und welche Ausnahmen möglich sind, wird in folgender Übersicht skizziert.
Flughafen | Frankfurt Airport |
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Betreiber | Fraport AG |
Anzahl der Terminals | 2 (3. im Bau) |
Betriebszeiten | 5 bis 23 Uhr |
Anzahl der Check-In-Schalter | 410 (274 in Terminal 1, 136 in Terminal 2) |
Anzahl der Verkaufsschalter | 263 (191 in Terminal 1, 72 in Terminal 2) |
Flughafen Frankfurt: Der Airport im Überblick
Aufgeteilt ist der Flughafen in mehrere Bereiche. Wichtig für die insgesamt 70,5 Millionen Fluggäste pro Jahr sind aber besonders Haupt-Terminal 1 und 2. Das erste wurde 1972 offiziell eröffnet und ist damit sowohl das ältere als auch das größere der beiden Abfertigungsgebäude. Mit einer Kapazität von 40 Millionen Passagieren pro Jahr behauptet er sich klar gegenüber seinem kleineren Gegenstück im östlichen Teil der Fluganlage. Nun soll es Zuwachs geben: Seit 2015 wird auch an Terminal 3 gebaut, das 2026 in Betrieb gehen soll. Schon jetzt fliegen die Airlines vom Flughafen Frankfurt fast 300 Reiseziele in der ganzen Welt an.
Airport in Frankfurt: Nachtflugverbot am Fraport - das sind die Gründe
Jede Stunde werden knapp 700 Flüge am Fraport abgewickelt. Der Betrieb läuft dennoch nicht 24 Stunden am Tag - auf Grund des Nachtflugverbots. Wie die Stadt Frankfurt informiert, dürfen seit dem 31. Oktober 2011 zwischen 23 und 5 Uhr keine planmäßigen Flugbewegungen stattfinden. Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte ein Nachtflugverbot verhängt. Zunächst sollten jedoch bis zu 17 Flüge in der Nacht erlaubt sein. Dagegen klagten aber Bürger und Kommunen, woraufhin das VGH Kassel die 17 Flüge beanstandete, woraufhin das Land Hessen Revision einlegte.

Mehrere Kläger aus der Region hatten daraufhin einen Eilantrag gestellt. Die Richter in Kassel hatten daraufhin mit Beginn des Winterflugplans am 2011/2012 ein Nachtflugverbot erlassen. Später entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im April 2012, dass planmäßige Flüge in der Mediationsnacht zwischen 23 und 5 Uhr weiterhin unzulässig sind. Außerdem dürfen zwischen 22 und 23 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr durchschnittlich nur noch 133 statt 150 planmäßige Flüge stattfinden.
Nachtflugverbot am Fraport: Diese Ausnahmen gibt es
Das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen ist jedoch nicht frei von Ausnahmen. Wie die Stadt Frankfurt informiert, können verspätete Starts etwa bis Mitternacht noch genehmigt werden. Gründe hierfür seien dann etwa starke Gewitter, starker Wind oder starker Schneefall.

Auch Landungen sind bis Mitternacht möglich, insofern der Grund der Verspätung nicht dem Flugplan geschuldet ist. Darüber hinaus sind Flugbewegungen nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen, für Katastrophen- oder medizinische Hilfseinsätze sowie Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung.
Frankfurter Airport: Nachtflugverbot am Fraport - Anzahl zuletzt rückläufig
Trotz der Regelung wird der nächtliche Flugverkehr weiter streng bewacht und überprüft. Nach dem Nachtflugverbot-Beschluss ist vorgesehen, dass das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung die derzeit gültige Regelung zu den verspäteten Landungen überprüft, wenn im Jahresdurchschnitt 7,5 Landungen pro Nacht zwischen 23 und 24 Uhr stattfinden. Aktuell übersteigt die Fluganzahl bei Nacht jedoch bei weitem nicht die angegebene Grenzzahl. Zuletzt hatte sich, auch durch Beschwerden auf Grund von anhaltender Lärmbelästigung, die Anzahl der Nachtflüge weiter reduziert .Im Februar 2020 wurde erstmals ein Bußgeld gegen eine Fluggesellschaft aufgrund von regelmäßigen Verspätungslandungen nach 23 Uhr festgesetzt. (lso)