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Airbnb: Vermieter müssen in Frankfurt mit harten Konsequenzen rechnen

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Touristen sind in Frankfurt herzlich willkommen - Wohnraum darf aber maximal acht Wochen pro Jahr an Feriengäste vermietet werden. Foto: Kalaene/dpa
Touristen sind in Frankfurt herzlich willkommen - Wohnraum darf aber maximal acht Wochen pro Jahr an Feriengäste vermietet werden. © Foto: Kalaene/dpa

Seit Einführung der Ferienwohnungssatzung im vergangenen Jahr hat die Stadt 14 Verfahren und Bußgelder in Höhe von 23 000 Euro gegen Wohnungsbesitzer verhängt. Andere Städte sehen die Vermittlung von Privatwohnungen über Internetportale dagegen nicht als Problem. Der Mieterbund hält das für falsch.

Frankfurt - Der Mieterbund in Hessen fordert Städte zu einem verstärkten Vorgehen gegen illegale Ferienwohnungen auf. Durch solche über Internetportale vermittelte Privatwohnungen gehe Wohnraum für reguläre Mieter verloren. "Das hat große Auswirkungen auf den Mietenmarkt, weil Vermieter das schnelle Geld sehen", sagte Mieterbund-Vorsitzender Gert Reeh.

Wohnungen vermieten: Maximal acht Wochen

Die Stadt Frankfurt bekämpft das Problem seit 2013. Zunächst sei das auf Grundlage der hessischen Bauordnung geschehen, sagt Mark Gellert, Sprecher von Planungsdezernent Mike Josef (SPD). 2018 trat in der Stadt eine Ferienwohnungssatzung in Kraft. Demnach dürfen Wohnungen nur maximal acht Wochen im Jahr an Feriengäste oder als Messezimmer vermietet werden. Zudem müssen die Wohnungsinhaber eine Genehmigung bei der Stadt beantragen. Auf diesem Weg habe Frankfurt seit 2013 rund 1500 Wohneinheiten für den Markt zurückgewonnen, die illegal als Ferienwohnung genutzt wurden, so Gellert.

Wohnungen vermieten: Zurückhaltender als Berlin

Bis 2018 gab es insgesamt 38 Verfahren, die zusammen 20 000 Euro Bußgeld einbrachten. Seit der Einführung der Ferienwohnungssatzung waren es 14, die Bußgeldhöhe lag bei insgesamt mehr als 23 000 Euro. Dennoch gehe man in Frankfurt mit Augenmaß vor. Zum Vergleich: In Berlin wurden in weniger als einem Jahr gegen mehr als 250 Gastgeber Bußgelder verhängt und 1,5 Millionen Euro eingenommen.

"Wir erhalten nach wie vor viele Meldungen über illegale Nutzungen durch Beschwerden von Nachbarn", sagt Gellert. Darüber hinaus recherchierten zwei Mitarbeiter der Bauaufsicht selbst im Internet. "Wenn dadurch illegale Ferienwohnungen auffallen, werden die Eigentümer kontaktiert - gegebenenfalls stehen die Kollegen auch mal frühmorgens vor der Wohnungstür und befragen die Nutzer." Der größte Anteil der Vermieter berufe sich darauf, die rechtliche Situation nicht gekannt zu haben und nehme die Ferienwohnung vom Markt.

Bisher haben in Frankfurt Immobilienbesitzer 423 Anträge für die Genehmigung von Ferienwohnung nach der neuen Satzung gestellt, genehmigt wurden bislang 324.

Wohnungsvermittlung über Portale wie Airbnb nicht als Problem in anderen Städten

Andere Städte in Hessen haben keine Satzung und sehen die Wohnungsvermittlung über Portale wie Airbnb nicht als Problem. "Nach unserer Einschätzung erreicht die Zahl der über die großen Vermittlungsplattformen angebotenen Ferienwohnungen in Kassel nicht die Ausmaße wie zum Beispiel in Berlin, Frankfurt oder München", sagte Michael Schwab, Sprecher der Stadt Kassel. Es zeichneten sich bisher keine konkreten Probleme ab.

"Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat keine Ferienwohnungssatzung und plant eine solche zurzeit auch nicht", sagte Daniel Klose, Sprecher des Magistrats. Auch Darmstadt verweist darauf, dass auf Grundlage der Hessischen Bauordnung die Nutzungsänderung eines Wohnraums beantragt werden muss. "Wenn die Stadt von einer illegalen Umnutzung von Wohnungen zu Ferienwohnungen Kenntnis erhält, wird dies bauordnungsrechtlich verfolgt."

In Wiesbaden hat die Stadtverordnetenversammlung sich im Juni mit der Frage der Wiedereinführung eines Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum auseinandergesetzt. "Die Details werden im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration, Kinder und Familie sowie im Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr jedoch erst nach der Sommerpause beraten", teilt die Stadtverwaltung mit. (lhe)

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*fr.de ist Teil der bundesweiten Ippen-Digital-Zentralredaktion.

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