Arbeiter-Samariter-Bund kassiert zu viel für Schulessen

Der ASB hat der Stadt Frankfurt zu viel Geld abgerechnet. Der Schaden wurde zurückgezahlt. Der Verband hat die Unregelmäßigkeiten selbst entdeckt.
Frankfurt -Rund 181 000 Euro mehr als ihr zustanden hat die ASB Service Hessen GmbH, Tochtergesellschaft des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), von der Stadt Frankfurt für Schulessen kassiert. Laut Mitteilung des ASB entstanden die Unregelmäßigkeiten in den Jahren 2012 bis 2018. Der ASB habe sie selbst "im Zuge routinemäßiger interner Prüfungen" 2018 aufgedeckt und die zu Unrecht kassierten städtischen Zuschüsse zurückgezahlt. Drei leitenden Mitarbeitern sei gekündigt worden. Niemand habe sich persönlich bereichert. Deshalb habe der ASB auf eine Strafanzeige verzichtet.
Frankfurt: Zwei unterschiedliche Falschberechnungen beim ASB
Die interne Prüfung habe bei Falschberechnungen gleich zwei unterschiedliche Quellen ausgemacht und sei auf insgesamt mehr als 200 000 Euro zulasten der Stadt Frankfurt gestoßen.
Zum einen seien an fünf Frankfurter Schulen die Kioskverkäufe fälschlich als Schulessen verbucht worden, zum anderen die Berechnungen von Pachtzahlungen für die Schulkantinen fehlerhaft gewesen.
Von den Falschbuchungen für Pausenverkäufe betroffen waren laut ASB die Bettinaschule, das Riedberg-Gymnasium, die Carl-Schurz-Schule, die Ziehenschule und die Schillerschule, und zwar in der Zeit von 2012 bis 2018. Wegen des großen Andrangs in den Pausen seien im Interesse einer schnellen Abwicklung der Verkäufe die erzielten Umsätze erst später ins Kassensystem eingebucht worden, fälschlicherweise als Schulessen. Diese Kassenbuchungen seien später eingeflossen in die Berechnung der monatlichen städtischen Zuschüsse, die zu hoch ausfielen, weil Kioskverkäufe nicht bezuschusst werden, sondern nur das Schulessen. Um Fehlbuchungen zulasten der Steuerzahler zu verhindern, hat der ASB eigener Auskunft zufolge ein neues Kassensystem angeschafft.
ASB in Frankfurt: Berechnungsgrundlagen neu definiert
Zweite Fehlerquelle sei die Berechnung von Pachtzahlung für die Schulkantinen, bei der ein Mitarbeiter "möglicherweise fehlerhafte Meldungen an die Stadt Frankfurt eingereicht" habe, so der ASB-Sprecher. Die ASB Hessen Service GmbH bezahlt für die Nutzung der Schulküchen eine Pacht an die Stadt Frankfurt. Diese berechnet sich auf Grundlage der erzielten Umsätze. Die ASB muss dazu jährlich Umsatzmeldungen bei der Stadt abgeben. Der hierfür zuständige Mitarbeiter habe in den Meldungen für einzelne Schulen und Jahre die Außenumsätze angegeben, nicht aber die Innenumsätze - also Umsätze, die die ASB Hessen Service GmbH mit anderen ASB-Gesellschaften erzielt. Die mit der Stadt jeweils bestehenden Pachtverträge sehen für solche Umsätze unterschiedliche Berechnungsregelungen vor. Es sei vertraglich unklar, ob diese Innenumsätze erfasst werden müssen.
Die ASB Hessen Service GmbH und die Stadt hätten diese Unklarheiten zwischenzeitlich beseitigt und sich für die Zukunft darauf geeinigt, dass ausnahmslos alle Umsätze in die Pachtberechnung einzubeziehen sind. Die ASB Hessen Service GmbH habe auch für die Jahre 2015 bis 2017 die Höhe der zuvor nicht gemeldeten Umsätze mitgeteilt und Pacht in Höhe von 22 401,53 nachgezahlt.
Erst vor kurzem hatte der Hessische Rundfunk (HR) gemeldet, dass der ASB fünf Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis mehr als zwei Millionen Euro zu viel für von ihm betriebene Kitas berechnet hatte.
Von Sylvia A. Menzdorf