Inzidenz in Frankfurt über 1000: Diese verschärften Regeln gelten im Corona-Hotspot

Die Inzidenz in Frankfurt liegt seit Tagen sehr deutlich über der 350er-Marke. Damit gilt die Stadt als Hotspot. Es gelten verschärfte Regeln.
Frankfurt – In Hessen gilt weiter hohe Alarmbereitschaft. Aufgrund der hohen Fallzahlen und Inzidenzen hat das Land im Kampf gegen die Corona-Pandemie Maßnahmen ergriffen, die die Ausbreitung des Virus eindämmen sollen. Die neuen Corona-Regeln in Hessen (seit 28.12.2022) beinhalten Kontaktbeschränkungen und Einschränkungen für Gastronomie, Veranstaltungen und Dienstleistungen. Besonders betroffene Kommunen müssen darüber hinaus noch weitere Regeln einhalten.
Eine Stadt oder ein Kreis gilt als sogenannter Hotspot, sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt. Erst wenn die betroffene Kommune diesen Wert fünf Tage lang unterschreitet, können die Regeln wieder zurückgenommen werden. Frankfurt hat diesen Wert inzwischen überschritten.
Corona-Hotspot: Diese schärferen Regeln gelten jetzt in Frankfurt
Am Freitag (07.01.2022) lag Frankfurt zum dritten Mal in Folge bei einer Inzidenz über 350. Seither ist die Inzidenz in Frankfurt weiter rasant gestiegen. Damit greifen seit Samstag (08.01.2022) zusätzliche Regeln, wie unter anderem eine Maskenpflicht in den Fußgängerzonen. Welche Orte genau betroffen sind, können Kommunen selbst definieren. In Frankfurt gilt die Maskenpflicht an folgenden Orten:
- Zeil einschließlich der Hauptwache und der Konstabler Wache, Liebfrauenstraße und Liebfrauenberg, Ziegelgasse einschließlich dem der Öffentlichkeit gewidmeten westlichen Vorplatz der Kleinmarkthalle, Neue Kräme, Paulsplatz und Römerberg, Große Bockenheimer Straße, Biebergasse, Goethestraße und Schillerstraße
- Kaiserstraße und Kaisersack
- Leipziger Straße von der Adalbertstraße bis zur Basaltstraße
- Berger Straße von der Friedberger Anlage bis Einmündung Gronauer Straße einschließlich Merianplatz, Bornheimer Fünffingerplätzchen und Bornheimer Uhrtürmchen
- Königsteiner Straße von der Kasinostraße/dem Dalbergkreisel bis zur Bolongarostraße
- Goetheplatz, Rathenauplatz, Roßmarkt
- Römerberg, Paulsplatz und der Neuen Altstadt
- Schweizer Straße (von Hans-Thoma-Straße bis Textorstraße inkl. Schweizer Platz)
- Oeder Weg (zwischen Bockenheimer Anlage und Herrmannstraße)
- Sandweg
- Als Grenze aufgeführte Straßen sind bis zur Straßenmitte in den Bereich einbezogen.

Außerdem muss Frankfurt ein Alkoholverbot an besonders belebten Orten und Plätzen einrichten. Auch hier liegt die Definition der genauen Orte im Ermessen der Kommune.
- Grünflächen: Grüneburgpark, Günthersburgpark, Anlagenring (Wallanlagen) einschließlich Willy-Brandt-Platz, Grünflächen des Mainufers beidseits (Nord- und Südseite) zwischen Friedensbrücke und Osthafenbrücke einschließlich Hafenpark und Westhafenplatz, Bruno-AschAnlage, Bereich des Goetheturms, Kurfürstenplatz
- Straßen und Plätze: Friedberger Platz, Luisenplatz, Matthias-Beltz-Platz, der Kalbächer Gasse, Großen Bockenheimer Straße und der Biebergasse bis einschließlich Hauptwache und Schillerstraße, Opernplatz, Liebfrauenberg mit Vorplatz der Kleinmarkthalle, Schäfergasse, Kaiserhofstraße, Bockenheimer Landstraße ab Niedenau in Richtung Opernplatz und Goethestraße, Kettenhofweg ab Niedenau in Richtung Alte Oper, Kaisersack, Kaiserstraße, Bahnhofsvorplatz, Taunusstraße, Münchener Straße, Elbestraße, Moselstraße, Niddastraße, Allerheiligenstraße, Zeil/Konstablerwache, Rathenauplatz, Goetheplatz, Rossmarkt, Römerberg, Paulsplatz, Neue Käme und der Neuen Altstadt, Schönplatz, Berger Straße vom Bornheimer Fünffingerplätzchen (Ringelstraße) bis zur Höhenstraße einschließlich Merianplatz, Höchster Bahnhof mit Vorplatz/ Bruno-Asch-Anlage, Königsteiner Straße im Bereich der Fußgängerzone, Schweizer Platz, Südbahnhof mit Vorplatz und Diesterwegplatz, Galluswarte, Leipziger Straße, Oeder Weg
- Alt-Sachsenhausen mit der Großen Rittergasse, Kleinen Rittergasse, Frankensteiner Straße, Paradiesgasse mit Paradieshof, Klappergasse, Neuer Wall, Affentorplatz.
Frankfurt als Corona-Hotspot: Verschärfte Regeln für Ungeimpfte
Auch bei Veranstaltungen gelten in Hotspots neue Regeln, sobald mehr als 10 Menschen teilnehmen. Im Außenbereich gilt 2G, also dürfen nur Geimpfte und Genesene solche Veranstaltungen besuchen. Im Innenbereich wird die Regel auf 2G+ erweitert. Dann müssen sich Geimpfte und Genesene vorher auf Corona testen lassen.
2G+ gilt zudem im Zoo Frankfurt und in Museen und Kultureinrichtungen. Wer minderjährig oder bereits geboostert ist, braucht keinen Test, wie die Stadt am Freitag (07.01.2021) mitteilte.
Diese Regel gilt zudem in der Gastronomie und bei Übernachtungen in Hotels – unabhängig von Personenanzahl. Prostitutionsstätten müssen in Hotspot-Regionen ganz schließen.
Corona in Frankfurt: Die Hotspot-Regeln im Überblick
- Maskenpflicht in Fußgängerzonen
- Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
- Veranstaltungen im öffentlichen Bereich ab 11 Menschen: Im Innenbereich 2G-Plus, im Außenbereich 2G. Das betrifft sowohl Sport, als auch Kulturveranstaltungen, Gastronomie sowie touristische Übernachtungen im Gastgewerbe. Die Maskenpflicht bleibt bestehen
- Prostitutionsstätten werden geschlossen
Die Hotspot-Regeln in Frankfurt gelten zusätzlich zu den generellen Maßnahmen der allgemeinen Corona-Schutzverordnung. (spr)