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Stadt Frankfurt will Hundesteuer erhöhen - Feste Sätze für jedes Tier

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Für die Halter von Hunden wird das Leben in Frankfurt ab 2020 teurer. Pro Tier sollen künftig 102 Euro im Jahr fällig werden.
Frankfurt: Stadt will Hundesteuer erhöhen: Auch kleine Hunde werden teurer. © Michael Schick

Für die Halter von Hunden wird das Leben in Frankfurt ab 2020 teurer. Die Stadt will die Steuer erhöhen. Pro Tier sollen dann künftig 102 Euro im Jahr fällig werden.

Frankfurt - Für viele Hundehalter wird das Leben in Frankfurt etwas teurer. Nach der bisherigen Hundesteuersatzung hatten sie für den ersten Hund 90 Euro und für jeden weiteren Hund 180 Euro im Jahr zu bezahlen. Der jetzt vom Magistrat beschlossene neue Satzungstext sieht dagegen einen festen Steuersatz von 102 Euro jährlich für jeden Hund vor. Statt zum 1. Juli wird die Steuer künftig jeweils zum 15. Januar fällig. Stimmt das Stadtparlament den Änderungen zu, tritt die neue Satzung zum 1. Januar in Kraft.

Die Hundesteuer hat der Stadt im vergangenen Jahr Einnahmen in Höhe von 1,89 Millionen Euro beschert. Für den laufenden Haushalt sind 1,5 Millionen Euro aus dieser Steuerart eingeplant. Die Satzungsänderung wird die Einnahmen nach Schätzung von Kämmerer Uwe Becker (CDU) noch erhöhen. Zum 31. Juli dieses Jahres waren laut Magistratsvorlage genau 17 068 „Ersthunde“ und 907 weitere Hunde bei der Stadt gemeldet. Eine einheitliche Besteuerung aller Hunde führe zu Steuermehreinnahmen von 134 070 Euro, heißt es dort.

Frankfurt: Steuer für Hunde erhöht - Ungleichbehandlung verhindern

Die Höhe der Hundesteuersätze habe sich seit 1994 nicht geändert, heißt es in der Begründung der Vorlage. Bei der Umstellung auf den Euro habe man die D-Mark-Beträge abgerundet. Die Umstellung auf feste Steuersätze für jeden Hund begründet die Kämmerei mit den steigenden Fallzahlen, fehlenden Personalkapazitäten und dem Wunsch, Ungleichbehandlung zu verhindern. 

Bisher könne die Verwaltung in der Regel nicht feststellen, ob Hundehalterinnen und Hundehalter mit unterschiedlichen Familiennamen, die in derselben Wohnung leben, einen gemeinsamen Haushalt führen, heißt es. Das ist aber wichtig, um beurteilen zu können, wie die Hunde besteuert werden.

Frankfurt: 18.000 Hunde gemeldet - Ausnahmeregelungen für manche Tiere

Bestimmte Personengruppen können auf Antrag von der Hundesteuer befreit werden, etwa Menschen, die auf einen Blindenhund angewiesen sind, und Menschen mit sehr geringen Einkommen. Ausnahmeregelungen sollen künftig auch für Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten und Rettungshunde gelten. Wer einen Hund aus den Heimen des Tierschutzvereins Frankfurt aufnimmt, muss für diesen zwei Jahre lang keine Steuer zahlen.

Hundehalter, die ein Tier besitzen, das als „dauerhaft gefährlich“ gilt, müssen für dieses weiterhin 225 Euro im Jahr zahlen. Als dauerhaft gefährlich eingestuft sind unter anderem Hunde und Kreuzungen der Rassen Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler.

Haltern, die vorsätzlich oder leichtfertig den Meldepflichten für ihre Hunde nicht nachkommen, drohen Geldbußen. In der neuen Satzung ist von Beträgen von bis zu 10 000 Euro die Rede.

Von Christoph Manus

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