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Tödlicher Unfall in Frankfurt: Fall wird neu aufgerollt

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Das Gericht hat den Raser nach dem tödlichen Unfall am Mainufer in Frankfurt verurteilt.
Das Gericht hat den Raser nach dem tödlichen Unfall am Mainufer in Frankfurt verurteilt. © Fritz Demel

Ein Raser wurde nach einem tödlichen Unfall im Jahr 2019 wegen Totschlags verurteilt. Nun rollt der Bundesgerichtshof den Fall neu auf.

Update von Dienstag, 29.12.2020, 9.40 Uhr: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Verurteilung des mutmaßlichen Verursachers aufgehoben. Der Grund für die Aufhebung des Urteils durch die Karlsruher Richter soll eine falsche Berechnung der Gesamtstrafe des Rasers mit zwei vorhergehenden Verurteilungen sein, meldet die „Deutsche-Presse-Agentur“. Die Strafe des zum Tatzeitpunkt 20-jährigen Mannes muss neu berechnet werden.

Im ersten Prozess vor dem Landgericht Frankfurt 2016 wurde der Mann wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Nachdem der Bundesgerichtshof das erste Urteil teilweise aufhob, erfolgte im April 2019 die Verurteilung zu fünf Jahren Haft wegen Totschlags.

Unfall am Mainufer: Raser wird wegen Totschlags verurteilt

Update, 01.04.2019, 17:07 Uhr: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte an, Rechtsmittel erneut zu prüfen. Während er eine Bewährungsstrafe favorisiert hatte, hatte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten gefordert. Auch er äußerte sich noch nicht abschließend zu weiteren Schritten.

Update, 01.04.2019, 15:08 Uhr: Kein illegales Wettrennen, aber ein tödliches Imponiergehabe: Das Landgericht Frankfurt hat am Montag einen Autofahrer wegen Totschlags und Straßenverkehrsgefährdung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er hatte im April 2015 auf der Mainuferstraße in Frankfurt-Schwanheim mit 142 statt 70 Stundenkilometern zwei rote Ampeln überfahren.

An einer Autobahnabfahrt war er mit dem Fahrzeug eines 43-Jährigen zusammengestoßen, der Mann starb noch am Unfallort. Der Unfallverursacher ist inzwischen 24 Jahre alt, damals war er erst 20. Daher wurde vor der Jugendstrafkammer verhandelt. Das Gericht wertete den Vorfall zwar nicht als illegales Wettrennen, wohl aber als "spontanes Imponiergehabe". Den Tod anderer Verkehrsteilnehmer habe der Fahrer billigend in Kauf genommen. 

Tödlicher Unfall am Mainufer: Für Staatsanwaltschaft mindestens Totschlag

Update, 29.03.2019: Für die Staatsanwaltschaft ist es mindestens Totschlag: Nach einem illegalen Autorennen ist ein Autofahrer demnach mit Tempo 142 in Frankfurt die Mainuferstraße entlanggerast, obwohl die Höchstgeschwindigkeit 70 Stundenkilometer betrug. Die Fahrt im April 2016 endete mit einem Zusammenstoß an einer Autobahnabfahrt, der Fahrer des zweiten Fahrzeugs kam ums Leben.

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Der heute 24 Jahre alte Mann wurde im Dezember wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Gegen dieses Strafmaß legte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision ein. Im Plädoyer in der neuen Verhandlung über den Fall am Frankfurter Landgericht beantragte die Anklage am Freitag sechs Jahre und neun Monate Haft.

Vor seinem Plädoyer regte der Staatsanwalt einen rechtlichen Hinweis an, wonach auch eine Verurteilung wegen Mordes in Frage kommen könnte. Das Landgericht Frankfurt erteilte diesen Hinweis jedoch nicht. Das Urteil der Jugendstrafkammer wird am Montag erwartet.

Der Bundesgerichtshof hatte erst kürzlich entschieden, dass ein Autofahrer als Mörder verurteilt werden kann, wenn er als rücksichtsloser Raser mit seinem Auto einen Menschen getötet hat.

Neuer Prozess nach tödlichem Unfall bei illegalem Wettrennen am Mainufer

Erstmeldung, 13.03.2019: Frankfurt - Nach einem tödlichen Auffahrunfall am Mainufer steht ein Autofahrer seit Mittwoch erneut vor dem Landgericht Frankfurt. Mit Tempo 142 - statt der erlaubten 70 Stundenkilometer - soll der 24-Jährige vor knapp drei Jahren auf einer Straße am Frankfurter Mainufer entlanggerast sein. Dabei kam es zum Zusammenprall mit einem Wagen, dessen Fahrer kurz danach starb. Das Landgericht Frankfurt verurteilte den Angeklagten im Dezember 2016 wegen fahrlässiger Tötung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu drei Jahren Jugendstrafe. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber auf. Seiner Einschätzung zufolge könnte auch ein vorsätzliches Tötungsdelikt in Betracht kommen.

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Staatsanwaltschaft geht von illegalem Wettrennen aus

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Unfallfahrer kurz vor der Kollision ein Wettrennen mit dem Auto zweier Bekannter geliefert haben könnte. Wer an einem solchen Rennen im öffentlichen Straßenverkehr teilnehme, rechne einen möglichen Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend mit ein, lautet der Vorwurf.

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Sowohl der Angeklagte als auch der Zeuge aus dem zweiten Fahrzeug bestritten zum Auftakt des zweiten Prozesses, sich ein Wettrennen geliefert zu haben. Während der Unfallfahrer auf eine entsprechende Aussage im ersten Verfahren hinwies, bezeichnete der 23 Jahre alte Zeuge die Behauptung, an einem Rennen teilgenommen zu haben, als «aus der Luft gegriffen». Man habe sich an einer nahen Tankstelle verabredet und sei deshalb in zwei Autos nahe beieinander dorthin unterwegs gewesen.

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Prozess: Urteil wird im April erwartet

Die Jugendstrafkammer wird noch weitere Zeugen und Sachverständige vernehmen. Nach insgesamt fünf Verhandlungstagen soll Anfang April das Urteil bekanntgegeben werden. (dpa)

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