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„Heimtückischer Mord“: Urteil nach Mord im Niddapark gefallen

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Mordprozess gegen Frankfurter Szene-Gastronom: Der Angeklagte Jan M. mit seinen Anwälten. (Archiv)
Mordprozess gegen Frankfurter Szene-Gastronom: Der Angeklagte Jan M. mit seinen Anwälten. (Archiv) © Boris Roessler/dpa

Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Frankfurt hat den Angeklagten verurteilt. Sie folgte nur teilweise dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Update vom 16.03.2020, 13.41 Uhr: Im Prozess um den Mord im Niddapark ist am Montag, 16.03.2020, das Urteil gefallen. Der Angeklagte Gastronom Jan M. kommt lebenslänglich in Haft. Diese Entscheidung hat die Schwurgerichtskammer am Landgericht Frankfurt am Montag gefällt. Der Richter sah damit die Schuld des Angeklagten als erwiesen an.

Das Schwurgericht geht in seinem Urteil (AZ 3690 Js 225352/18) von einem „heimtückischen Mord“ aus. Der Angeklagte soll das Opfer ermordet haben, um sich zumindest vorübergehend von Schulden gegenüber dem Opfer zu befreien.

Mord im Nidda-Park: Schuld zweifelsfrei bewiesen

Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem tödlichen Angriff mit 21 Messerstichen auf eine „besondere Schwere der Schuld“ plädiert. Dieser Eintschätzung folgte der Richter am Landesgericht jedoch nicht. Somit könnte Jan M. nach 15 Jahren bei guter Führung aus der Haft entlassen werden.

Jan M. hatte seine Beteiligung an der Tat vor Gericht zunächst bestiritten. Während der Verhandlung hatte sich der Angeklagte aber in Widersprüche verstrickt. Außerdem war sein Blut am Tatort gefunden worden, weshalb ihm seine Schuld letztlich nachgewiesen werden konnte.

Update vom 06.03.2020, 19.41 Uhr: Im Prozess um die „Tote vom Niddapark“ hat die Staatsanwaltschaft am Freitag lebenslange Haft für den wegen Mordes angeklagten 52-Jährigen beantragt. Die beiden Anklagevertreterinnen plädierten vor dem Landgericht Frankfurt auf Mord - "heimtückisch und aus Habgier" - und beantragten darüber hinaus die Feststellung der besonderen Schuldschwere, was eine Haftentlassung nach bereits 15 Jahren ausschließen würde.

Mord im Niddapark: Staatsanwaltschaft fordert in Frankfurt lebenslange Haft für Jan M. 

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft steht es zweifelsfrei fest, dass der Geschäftsmann und Kneipeninhaber im Mai 2018 seine damalige Geschäftspartnerin im Frankfurter Niddapark erstochen und die Leiche dort liegengelassen hatte. Sie war schließlich von Spaziergängern gefunden worden. Hintergrund seien die drückenden Schulden gewesen, die er bei der Frau gehabt habe.

„Die Tat wurde unter konspirativen Umständen von langer Hand geplant“, hieß es im Schlussvortrag. Keinen Glauben schenkte die Staatsanwaltschaft der Einlassung des Angeklagten, wonach ein unbekannter Dritter die Tat begangen und er selbst den Leichnam lediglich in dem Park entdeckt habe. Der Angeklagte habe im Verlauf des Verfahrens seine Einlassungen nur immer wieder an das jeweilige Ermittlungsergebnis angeglichen. Die Schuldschwere wurde von der Anklage mit dem Vorliegen zweier Mordmerkmale sowie weiterer Straftaten, etwa Betrug beim Erwerb eines Lokals, begründet.

Mord im Niddapark in Frankfurt: Beweisaufnahme im Prozess schwierig

Update vom 06.11.2019, 14:50 Uhr: Die Beweisaufnahme im Prozess um den Mord an Irina A. im Niddapark in Frankfurt gestaltet sich schwierig, berichtet fr.de*. Erst kam der Angeklagte Jan M. zu spät zur jüngsten Verhandlung am Dienstag (05.11.2019), weil er aus der Untersuchungshaft in Preungesheim irrtümlich nach Hanau statt in die Innenstadt gefahren worden war.

Dann konnten von den vier Zeugen, die geladen waren, konnten nur zwei verhört werden. Ein Zeuge kam nicht, weil er krank war. Eine Zeugin musste nach einer Aussage in einem Geldwäsche-Prozess von der Polizei an einem sicheren Ort gebracht werden. 

Die zwei Zeugen, die tatsächlich vernommen wurden, ein Barmann und ein Hobby-Jogger, konnten wenig Hinweise zur Aufklärung des Mordes beisteuern. Auch der auf Antrag derVerteidigung abgespielte Tonmitschnitt  der Vernehmung der Lebensgefährtin von M. brachte keine neuen Erkenntnisse. Shari S. wird beschuldigt, M. ein falsches Alibi gegeben zu haben. 

Mord im Niddapark: Spurensuche der Hunde bei Prozess im Fokus 

Update vom 15.10.2019, 15.41 Uhr: Nach dem Mord an Irina A. im Niddapark in Frankfurt geht der Prozess um den Ex-Gastronom Jan M. weiter. Am 10. Verhandlungstag war eigentlich eine Aussage über den Anwalt des Angeklagten angedacht. Es sollte um die finanziellen Verhältnisse gehen. Doch dazu kam es nicht.

"Wir warten noch auf die Gutachten-Ergebnisse", so die Begründung des Anwalts. Ein anderes Thema stand stattdessen im Vordergrund. Und zwar die Spuren, die speziell ausgebildete Hunde am Tatort des Mordes im Niddapark (Frankfurt) erschnüffelt hatten. 

Prozess um Ex-Gastronom in Frankfurt: Zweifel an Spuren

Nach der Einschätzung des Verteidigers können die Spuren nicht richtig sein. Vier Hundeführerinnen erscheinen deshalb vor Gericht und auch ein Sachverständiger, der von der Verteidigung bestellt wurde. 

"Wie zuverlässig die Ergebnisse sind, erklärt der so: "Bei einem Drittel der Spurensuche ist es Erfolg, bei einem Drittel Indifferenz und bei einem Drittel Totalversagen. Was stimmt, kann der Hund nicht sagen. Hunde redennicht." Der Prozess wird am 21. Oktober fortgesetzt. 

Frankfurt: Szene-Gastronom bestreitet Mord an 29-Jähriger - "Angst gehabt" 

Update, 27. August, 17.15 Uhr: Rund 15 Monate nach dem Fund einer blutüberströmten Frauenleiche im Frankfurter Niddapark hat der Mordprozess gegen einen Szene-Gastronom begonnen. Als mutmaßlicher Täter steht seit Dienstag der 51 Jahre alte frühere Geschäftspartner der Toten vor dem Landgericht. Der Gastronom soll hohe Schulden bei der 29-Jährigen gehabt haben. 

Die Anklage wirft dem Deutschen Mord aus Habgier vor. "Ich habe Irina nicht umgebracht", ließ der Angeklagte zu Beginn einer längeren Erklärung über seinen Verteidiger verlauten. Den Tod der jungen Geschäftsfrau bezeichnete er dabei als "entsetzlich". 

Er wisse nicht, "wer es gewesen sein könne". Er äußerte die Vermutung, "Geldwäsche" könne eine Rolle gespielt haben. Schon früher einmal sei die 29-Jährige mit dubiosen Geschäftsleuten in Kontakt gekommen. Er habe ihr das aber ausgeredet, hieß es in der Erklärung des Angeklagten.

Frankfurt: Das Opfer soll sich mit dem 51-Jährigen zum Spaziergang getroffen haben

Sein Anwalt warf der Hauptbelastungszeugin, einer Freundin der getöteten Frau, vor, die Unwahrheit gesagt, als sie behauptet habe, das spätere Opfer habe sich am Abend des Tattages zu einem Spaziergang mit dem Angeklagten im Niddapark getroffen. 

Prozess um Niddatal-Mord: Frankfurter Lügengeschichte um Krebserkrankung

Die Anklage geht davon aus, dass dieses Treffen allein dem Zweck gedient habe, die 29-Jährige wegen der drückenden Schulden aus dem Weg zu räumen. Der Angeklagte hingegen bestritt, an jenem Abend überhaupt im Park gewesen zu sein. Die 29-Jährige habe ihm von einer Verabredung mit einem unbekannten Dritten erzählt, berichtete der Angeklagte in seiner Erklärung. 

Frankfurt: Szene-Gastronom will Opfer gesucht haben

Erst als sie sich bis in die späte Nacht nicht mehr bei ihm gemeldet habe, sei er mit dem Motorrad losgefahren und habe sie gesucht. 

In dem Park habe er schließlich die Leiche gefunden. Aus Angst davor, mit ihrem Tod in Verbindung gebracht zu werden, habe er seine Entdeckung verschwiegen und auch die Polizei nicht alarmiert. Auch habe er bei der hastigen Suche nach der Frau sein Mobiltelefon vergessen.

Prozess in Frankfurt: Blutspuren am Tatort sichergestellt

Der Gastronom geriet in das Visier der Ermittler, als Blutspuren von ihm am Tatort sichergestellt wurden. Das Blut stamme von einer Verletzung, die er beim Ausrutschen auf einer Fliese im Badezimmer erlitten habe, sagte er. 

Ein Kriminalbeamter sagte in seiner Zeugenaussage über die Vernehmung des Angeklagten, dieser habe von jährlichen Nettoeinkünften von rund 140.000 Euro als Besitzer mehrerer Lokale und Immobilien erzählt. 

Frankfurt: Es habe keine Schulden gegeben

Schulden habe es nach dem Verkauf der gemeinsamen Gaststätte in der Frankfurter Innenstadt gar nicht gegeben, habe der Gastronom erklärt. Der Angeklagte sagte vor Gericht, die 29-Jährige habe ihn immer wieder um Geld für den Kauf von Kokain und Alkohol gebeten. "Sie war ein bekanntes Partygirl", fügte er in seiner Erklärung hinzu, "und sehr unstet". Dies sei auch der Grund dafür gewesen, dass es nach dem Kennenlernen vor "sieben, acht Jahren" nur zu einer kurzen Liebesaffäre gekommen sei, hatte er bereits bei der Polizei angegeben.

Die Schwurgerichtskammer hat vorerst 17 weitere Verhandlungstage bis Anfang Januar kommenden Jahres terminiert. (tom/dpa)

Erstmeldung, 26. August, 10.22 Uhr: Frankfurt - Die Staatsanwaltschaft wirft dem 51-Jährigen Jan M. Mord, Raub mit Todesfolge und Betrug vor. Am Morgen des 9. Mai hatte ein Spaziergänger eine übel zugerichtete Leiche im Niddapark gefunden. 

Die 29-jährige Irina A. war mit mindestens 21 Messerstichen in Brust, Nacken und Kopf getötet worden. Mit der Uhr, einem Diamantring und den Autoschlüsseln seines Opfers soll der Täter geflohen sein.

Mord im Niddapark: Bekannter Gastronom sitzt auf der Anklagebank

Der Fall hatte großes Aufsehen erregt, weil das Opfer in der Frankfurter Szene weithin bekannt war. Einer größeren Öffentlichkeit war Irina A. nach Silvester 2017 bekannt geworden. Da nämlich hatte der nun auf der Anklagebank sitzende Jan M. versucht, seine nicht allzu gut laufende Bar "First In" auf der Freßgass' mit einem ausgedachten Sex-Mob arabischstämmiger Männer in der Silvesternacht in ihrem Lokal zu "promoten". 

Dieser Vorwurf, vor allem zuerst in einem Boulevardblatt breit getreten, stellte sich alsbald als erfunden heraus. Irina A., die in der Bar arbeitete, sprang Jan M. bei - obwohl sie zur angeblichen Tatzeit gar nicht in Deutschland gewesen war.

Beschuldigten wird Heimtücke und Habgier vorgeworfen

Wegen dieser Angelegenheit hätten sich beide einige Wochen nach dem 8. Mai 2018 vor dem Amtsgericht Frankfurt verantworten sollen. Doch dazu kam es nicht mehr. Stattdessen wurde Jan M. am 10. Mai wegen dringenden Mordverdachts festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Unweit des Tatorts hatten die Ermittler Blutspuren von ihm gefunden. 

Als Mordmotiv sieht die Staatsanwaltschaft Heimtücke und Habgier. Jan M. soll dem Opfer, das 50-prozentiger Teilhaber seiner Gastro-Group war, viel Geld geschuldet haben. In einem Fall soll A. ihrem Geschäftspartner 175.000 Euro geliehen und nie zurückbekommen haben. Die Anklage geht davon aus, dass Jan M. die 29-Jährige am Tattag in den Niddapark unter dem Vorwand bestellte, ihr das Geld zurückzuzahlen. Der abgelegene Treffpunkt sei notwendig, weil eine ungenannte dritte Person als Geldgeber fungieren würde, soll Jan M. der 29-jährigen Frau vorgegaukelt haben.

Jan M. erklärt sich für unschuldig

Im Laufe der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft rund 80 Zeugen aus dem Umfeld des Opfers als auch des Tatverdächtigen befragt.

Mit den Befragungen wurde vor allem der Tatvorwurf des Betrugs untermauert, weil sich Jan M. mehrfach unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geld lieh und dafür auch eine Urkunde gefälscht haben soll. Das "First In" soll Jan M. schon im Dezember des Jahres 2016 zum Verkauf angeboten und einem Interessenten mit einer gefälschten Aufstellung ein lukratives Geschäft vorgegaukelt haben.

Der 51-Jährige Angeklagte, gelernter Bankkaufmann und zweifacher Vater, hat in der Zeit seiner Untersuchungshaft mehrfach seine Verteidiger gewechselt. Seine jetzigen Anwälte, Gabriele Bender-Paukens und Hans Euler, kündigten im Vorfeld des Prozesses an, zum Auftakt eine Einlassung zu verlesen, in der ihr Mandant sich für unschuldig erklärt. Weitere Angaben zu ihrer Verteidigungsstrategie machten die Rechtsanwälte zunächst nicht.

Prozessauftakt nach Mord im Niddapark: 30 Zeugen geladen

Die 21. Strafkammer hat für den schon jetzt bis Januar 2020 terminierten Prozess bislang 30 Zeugen geladen. 20 weitere Zeugen könnten noch hinzu kommen, sagte der Vorsitzende Richter Volker Kaiser-Klan. Das Gericht hatte bei der Zulassung der Anklage darauf hingewiesen, dass möglicherweise auch eine Verurteilung wegen Totschlags oder aber eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden könnte. Letzteres könnte auf Jan M. zukommen, wenn die Schwurgerichtskammer nach der Beweisaufnahme mehrere Mordmerkmale als erfüllt ansieht.

VON OLIVER TEUTSCH

In Frankfurt muss sich nun ein Mann vor Gericht wegen Mordes verantworten. Er hatte seiner Ex-Freundin aufgelauert und 18 Mal zugestochen.

Dem Frankfurter Gastronom Jan M. wird vorgeworfen, seine Geschäftspartnerin Irina A. im Niddapark heimtückisch getötet zu haben.

Diese Fälle bewegten Frankfurt

Die Kriminalstatistik zeigt: Es gab viele spektakuläre Fälle der Frankfurter Polizei im vergangenen Jahr. Eine Auswahl.

Der angeklagte Gastronom hatte nach der Silvesternacht in das Jahr 2017 behauptet, dass es wie in Köln auch in Frankfurt zu sexuellen Übergriffen gekommen sei. Das war allerdings erfunden. 

Nach dem Mord an einer Ärztin in Bockenheim in Frankfurt hat sich nun der Bruder des Angeklagten bei der Opferfamilie entschuldigt.

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