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Ex-Oberstaatsanwalt zu sechs Jahren Haft verknackt – Hessen fordert Millionen zurück

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Das Landgericht Frankfurt hat Ex-Oberstaatsanwalt Alexander B. zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er habe sich schuldig gemacht, urteilten die Richter.

Frankfurt – Ein ehemaliger Frankfurter Oberstaatsanwalt muss für sechs Jahre ins Gefängnis. So lautet das Urteil gegen den früheren Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen. Er musste sich vor dem Landgericht Frankfurt wegen Bestechlichkeit, Bestechung, Untreue und Steuerhinterziehung verantworten.

Konkret wurde Alexander B. wegen Bestechung in 86 Fällen, Untreue in 54 Fällen und Steuerhinterziehung in neun Fällen verurteilt. Mit ihm auf der Anklagebank saß ein Unternehmer, mit dem er eine Firma zur Vermittlung von Gerichtsgutachtern gegründet hatte. Er muss laut Urteil für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Ein Justizbeamter (links) nimmt dem angeklagten ehemaligen Frankfurter Oberstaatsanwalt zum Prozessauftakt im Sitzungssaal des Landgerichts die Handschellen ab.
Ein Justizbeamter (links) nimmt dem angeklagten ehemaligen Frankfurter Oberstaatsanwalt zum Prozessauftakt im Sitzungssaal des Landgerichts die Handschellen ab. © Arne Dedert/dpa/Archivbild

Ex-Oberstaatsanwalt zu sechs Jahren Haft verurteilt – Staatsanwaltschaft hatte längere Haft gefordert

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damalige Oberstaatsanwalt heimlich an den Gewinnen dieser Firma beteiligt war. Außerdem hatte er von einer zweiten Firma Geld für die Vergabe von Aufträgen erhalten. In seinem Schlusswort hatte sich B. reuig gezeigt: „Es tut mir leid. Ich bedauere die von mir begangenen Straftaten und übernehme die volle Verantwortung.“ Wie auch immer das Urteil ausfallen würde: „Dieses Stigma trage ich zu Recht“.

Mit dem Urteil ist der Komplex noch nicht abgeschlossen: Gegen zwei ehemalige Kollegen – einen Oberstaatsanwalt und einen Staatsanwalt – wird weiter ermittelt. Zudem macht das Land Hessen Regressansprüche gegen Alexander B. „in Millionenhöhe“ geltend. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt habe „in diversen Regressverfahren gegen Oberstaatsanwalt B. Bescheide über die Feststellung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Dienstpflichtverletzungen erlassen“, sagte eine Sprecherin des hessischen Justizministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Die Bescheide seien noch nicht rechtskräftig. (cas)

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