Geld kassiert ohne Gegenleistung

Ein Awo-Mitarbeiter ist zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Frankfurt. Acht Monate Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zur Untreue - regelmäßige „warme Regengüsse“ seitens der Geschäftsführung der Arbeiterwohlfahrt (Awo) in Frankfurt und Wiesbaden haben einem 50 Jahre alten Beschäftigten nun diese Verurteilung des Amtsgerichts eingebracht. Ein entsprechender Strafbefehl behielt gestern Bestand, nachdem der Verurteilte nicht zum Gerichtstermin erschienen war und auch mit seinem Pflichtverteidiger keinen Kontakt hergestellt hatte.
Wie in rund 80 ähnlichen Verfahren in dem Awo-Ermittlungskomplex hatte der 50-Jährige im Zeitraum zwischen 2016 und 2018 in drei Fällen Vereinbarungen getroffen, die ihm einen beträchtlichen Zuverdienst bescherten - ohne tatsächliche Gegenleistung, versteht sich. Es handelte sich um fingierte Honorarverträge, Minijobs sowie außertarifliche Zulagen ohne sachliche Rechtfertigung. Knapp 34 000 Euro liefen so noch neben dem regulären Verdienst auf dem Konto des Begünstigten ein.
Das Geschäftsführerehepaar Richter, auf das die guten Gaben wohl zurückzuführen waren, dokumentierte damit entweder die Sympathie zu dem entsprechenden Mitarbeiter oder aber leistete ein „Schweigegeld“, um potenzielle Kritiker bei Laune zu halten, so Staatsanwalt Jens Dallmeyer, der diese Verfahren bearbeitet.
Gestern hatte der Anklagevertreter damit nicht viel zu tun - bereits nach einer Viertelstunde wurden die Akten wieder geschlossen und der Strafbefehl blieb bestehen.
Die Bewährungsstrafe ist außergewöhnlich streng, resultiert aber auf der ungewöhnlich langen Liste von Vorstrafen des 50-Jährigen. Zusätzlich muss er natürlich auch das zu Unrecht erlangte Geld zurückzahlen. Wird von ihm nicht noch im letzten Moment der Antrag auf sogenannte Wiedereinsetzung gestellt, wird die Entscheidung rechtskräftig. ge