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Nach langer Trockenheit: Grillverbot in Frankfurt aufgehoben

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Grill
Menschen grillen im Park. (Symbolbild) © Roberto Pfeil/dpa

Die langanhaltende Trockenheit der vergangenen Wochen in Frankfurt ist erst einmal Geschichte. Damit fällt auch das Grillverbot an öffentlichen Plätzen.

Update vom Mittwoch, 16. August, 9.35 Uhr: Auf öffentlichen Grillplätzen in Frankfurt darf seit Mittwoch (16. August) bis auf Weiteres wieder gegrillt werden. Das hat die Stadt bekannt gegeben. Seit Mitte Juni war das Grillen mit offenem Feuer auf öffentlichen Grillplätzen verboten. Hintergrund dafür war die langanhaltende Trockenheit.

„Ich weiß, dass ich mit dem Grillverbot so mancher Frankfurterin oder manchem Frankfurter den einen oder anderen Sommerabend getrübt habe. Aber jeder Funke hätte einen verheerenden Brand auslösen können. Das wollten wir auf jeden Fall vermeiden“, sagt Frankfurts Klima- und Umweltdezernentin Rosemarie Heilig. Umso mehr freue sie sich, dass die meisten Frankfurter sich an das Grillverbot hielten.

Da durch die Regenfälle der vergangenen Wochen der Waldbrandgefahrenindex nun heruntergestuft ist, stehe aktuell dem Grillen auf den öffentlichen Grillplätzen nichts im Wege, heißt es bei der Stadt Frankfurt. Es gelte jedoch weiter zu beachten, dass Rauchen und offenes Feuer im Wald grundsätzlich nicht gestattet sind. (fd)

Wegen Trockenheit: Stadt verhängt Grillverbot in Frankfurt - Waldbrandgefahr steigt

Erstmeldung vom Dienstag, 13. Juni, 13.25 Uhr: Wegen großer Trockenheit hat die Stadt Frankfurt das Grillen mit offenem Feuer auf den Plätzen in den Grünanlagen untersagt. Das Verbot gilt bereits am Mittwoch (14. Juni) bis auf Weiteres, teilte die Stadt am Dienstag in einer Presseerklärung mit.

Die Rasenflächen, Bäume und Büsche auf den öffentlichen Grillplätzen seien bereits jetzt ausgetrocknet, erklärte Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne). Selbst bei größter Umsicht könne ein Funke ausreichen, um einen Brand zu verursachen.

Frankfurt verhängt Grillverbot auf Grünanlagen - Waldbrand im Taunus mahnendes Beispiel

Das Verbot gilt sowohl für holz- und kohlebetriebene Grills als auch für Camping-, Gas- und Elektrogrills. Die Nutzung von Shishas, die mit glühender Kohle betrieben werden, ist ebenfalls untersagt. Auf den Friedhöfen werde empfohlen, das Entzünden von Grablichtern und andere Formen von offenem Feuer zu unterlassen. Das Grillen ist in Frankfurt auch unter normalen Witterungsbedingungen im öffentlichen Raum nur auf ausgewiesenen Grillplätzen gestattet.

Auch für den Wald in sowie rund um Frankfurt gelte eine erhöhte Gefahr, erklärte die Stadt. Die Böden, die Bodenvegetation und herabgefallenes Laub seien extrem ausgetrocknet und leicht entzündlich. Waldbesucherinnen und -besucher sollen sich daher umsichtig verhalten. Erst am Montag (12. Juni) war ein Waldstück am Altkönig bei Kronberg im Taunus (Hochtaunuskreis) in Brand geraten.

„Schon eine achtlos weggeschnippte Zigarettenkippe kann Auslöser für einen Waldbrand sein“, mahnte die Stadt. Rauchen und offenes Feuer seien im Wald grundsätzlich nicht gestattet. (dpa/csa)

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