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An der Haltestelle ausgerastet: Anklage wegen Totschlags

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Von: Matthias Gerhart

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Diesen Tag im vergangenen Sommer werden viele Menschen nicht vergessen: An der Eissporthalle rastete damals ein 38 Jahre alter Mann völlig aus. Nun steht er vor Gericht.

Es war eine Eskalation der Gewalt, die sich am 29. Juni vergangenen Jahres abgespielt hatte. Ein 38 Jahre alter, psychisch kranker Obdachloser drehte völlig durch und verübte innerhalb von nur sieben Minuten mehrere schwere Straftaten. Seit gestern sitzt er auf der Anklagebank des Landgerichts – es geht um die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. Zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein, diese leidvolle Erfahrung machten zahlreiche Passanten, die an jenem Tag arglos an der Eissporthalle auf die Bahn warteten. Plötzlich kam der Mann auf sie zugerannt und schlug und spukte um sich. Eine junge Frau traf es besonders hart. Ein Tritt des Angreifers traf sie am Hals und verursachte lebensgefährliche Verletzungen und Erstickungsanfälle.

Vor die Tram gestoßen

Nur einen Moment später wurde ein Rentner das nächste Opfer. Obwohl er an der Straßenbahnhaltestelle sogar das Spucken des Mannes ignorierte und weitergehen wollte, wurde er angegriffen und gegen die einfahrende Tram gestoßen. Auch er erlitt schwere Verletzungen, die – so die Staatsanwaltschaft – „geeignet gewesen wären, den Tod des Opfers herbeizuführen“. Statt zurück in die nahe Obdachlosenunterkunft am Ostpark kam der 38-Jährige in Untersuchungshaft und von dort aus umgehend ins psychiatrische Krankenhaus nach Haina in Mittelhessen.

Dort geht es ihm mittlerweile offenbar etwas besser, seitdem er regelmäßig seine Medikamente einnimmt. Die inneren Stimmen „von Gott und den Engeln“, die er auch für die Taten vom Juni verantwortlich macht, höre er nun fast überhaupt nicht mehr. Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass nur durch einen dauerhaften Klinikaufenthalt die Allgemeinheit vor weiteren Vorkommnissen dieser Art geschützt werden kann. Wegen seiner seit Jahren bestehenden Schizophrenie sei der 38-Jährige nicht schuld- und steuerungsfähig und könne deshalb auch nicht verurteilt werden.

Vor Gericht machte der Mann den Eindruck, als könne er alles selbst nicht begreifen. Er erzählte von seinen Problemen in der Kindheit, häufig wechselnden Aufenthalten in Kinderheimen und einem prügelnden Vater. Gleichwohl gelang es ihm, den Hauptschulabschluss zu machen und eine Lehre zum Elektriker abzuschließen. Danach aber fingen die Probleme mit den inneren Stimmen an.

19 Straftaten

Die Staatsanwaltschaft listet in der Antragsschrift 19 verschiedene Straftaten auf. Bei den meisten handelt es sich um Sachbeschädigung, sieben Mal ist von Körperverletzung die Rede. Die beiden Übergriffe an der Haltestelle wiegen am schwersten. Weil die Ermittler von zweifachem versuchten Totschlag ausgehen, ist auch die Schwurgerichtskammer zuständig.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hört dem leise vor sich hin sprechenden Mann aufmerksam zu und wird an einem der kommenden drei Verhandlungstage sein Gutachten vortragen. Auch die verletzte Frau ist als Nebenklägerin vertreten. Das von Richter Volker Kaiser-Klan geleitete Gericht kann sich bei der Beweisführung nicht nur auf zahlreiche Zeugen stützen. Bereits am ersten Verhandlungstag wurde eine Videodokumentation eingesehen, die die Brutalität der Szenerie eindrucksvoll zeigt. Geht es nach Plan, will die Strafkammer Anfang März ein Urteil verkünden.

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