Deutsche Bahn verschärft Zutritt zur Lounge – was Reisende jetzt wissen müssen
Die Deutsche Bahn verschärft ab März die Zutrittsbedingungen für die DB Lounge. Was Reisende am Hauptbahnhof Frankfurt und am Flughafen bald beachten müssen.
Frankfurt – Dauert es am Hauptbahnhof Frankfurt mal wieder länger, lässt sich hier die Zeit gut vertreiben: die DB-Lounge. Die Deutsche Bahn nennt ihren Aufenthaltsbereich die „1. Klasse am Bahnhof“.
Doch nicht jeder Reisende hat Zugang zur DB Lounge am Hauptbahnhof Frankfurt. Bislang wurde als Eintrittskarte benötigt:
- BahnBonus Statuskunden und eine Person in ihrer Begleitung
- BahnCard 100 Inhaber und eine Person in ihrer Begleitung
- Reisende mit einer gültigen DB-Fernverkehrskarte 1. Klasse im Tarif Flexpreis
Ab 1. März verschärft die Deutsche Bahn aber ihre Zugangsbeschränkungen für die DB Lounge. Das verrät der Konzern in zwei kurzen Sätzen, versteckt auf der Info-Seite der DB Lounges. Demnach gilt ab März „eine allgemeine Ticketpflicht (gültiges Fernverkehrsticket der DB) sowie ein Stopp der Mitnahme von Begleitpersonen in den Premium Bereich“. Über die Hintergründe der Entscheidung machte der Konzern keine Angaben.

Hauptbahnhof Frankfurt: Zutritt zur DB Lounge künftig ohne Begleitung
Wer also künftig in Begleitung unterwegs ist, muss sich entscheiden: entweder alleine in die DB Lounge spazieren oder gemeinsam in der Bahnhofshalle verweilen. Dass auch das keine schlechte Idee ist, zeigt die Platzierung des Hauptbahnhofs Frankfurt im Ranking der besten Hauptbahnhöfe in Europa.
Neben dem Hauptbahnhof Frankfurt gibt es auch am Fernbahnhof am Flughafen Frankfurt eine DB Lounge. Zudem finden Reisende den Aufenthaltsbereich an den Hauptbahnhöfen in Berlin, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Essen, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg und Stuttgart. (esa)
Am Hauptbahnhof Frankfurt wird derzeit die B-Ebene umgebaut. Bis zur Fußball-EM 2024 soll die Renovierung abgeschlossen sein, doch der Zeitplan ist in Gefahr. Jetzt haben Stadt und Deutsche Bahn einen Streit beigelegt.