Was bedeutet Heizungsgesetz für Wohnen in Frankfurt? Wärmepumpe treibt Immobilienpreis hoch
Die Menschen in Frankfurt werden durch das Heizungsgesetz mit neuen Vorgaben konfrontiert. Noch gibt es einige Unsicherheiten. In vielen Fälle ist zunächst die Kommune am Drücker.
Frankfurt - Das Heizungsgesetz sorgt für Unsicherheiten. Den Ampel-Plänen aus Berlin zufolge soll in Neubaugebieten ab Januar 2024 die Regel gelten, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden müssen. Das kann etwa den Einbau einer Wärmepumpe bedeuten. Doch bereits jetzt sind Immobilien mit Wärmepumpen in Städten wie Frankfurt begehrt.
Felix Kusch vom Portal immowelt.de erklärt: „Die Art der Heizung ist nun ein zentrales Merkmal einer Immobilie. Kaufinteressenten fürchten hohe Neben- oder Folgekosten für den Tausch bei in die Jahre gekommenen Heizanlagen.“ Wärmepumpen gelten zudem als energieeffizient und Heizanlagen der Zukunft.
Immobilienpreise in Frankfurt hängen auch von Wärmepumpe ab
Doch: Am Anfang stehen hohe Investitionen. Und das nicht nur bei einem Austausch. So haben die Analysten von immowelt.de ermittelt, dass in Städten jenseits einer Einwohnerzahl von 500.000 die Kosten für Immobilien mit Wärmepumpe deutlich höher sind, als für solche mit Gas- oder gar Ölheizung. In Frankfurt hatten zum Ende des vergangenen Jahres 767.609 Menschen ihren Erstwohnsitz angemeldet. Entsprechend fällt die Main-Metropole in diese Kategorie.
Was heißt das konkret? Besonders groß ist der Preisunterschied bei Wohnungen mit Wärmepumpe. Sie sind im Vergleich mit Wohneinheiten, die noch an eine Ölheizung angeschlossen sind, im Schnitt um 15,2 Prozent teurer. Gasheizungen bedeuten dagegen nur einen Mehrpreis von 1,3 Prozent. Auch bei Häusern ist die Situation in der Kategorie, in der sich Frankfurt befindet, ähnlich, wenn auch nicht ganz so drastisch: Hier liegen Immobilien mit Wärmepumpe bei 4,8 Prozent über dem Preis solcher mit Ölheizungen. Eingebaute Gasheizungen bedeuten lediglich ein Plus von 0,8 Prozent.

Welche Rolle spielt aber das Heizungsgesetz bei der Wahl einer Immobilie? In Frankfurt haben die Anwohner zumindest noch etwas mehr Zeit, wenn sie nicht gerade in Neubaugebieten bauen. Denn: Wer nicht in einem Neubaugebiet baut, soll sich unter Umständen noch an ein bereits verlegtes Gasnetz anschließen dürfen. Das soll aber nur gelten, wenn die Kommune noch keine kommunale Wärmeplanung hat oder ein klimaneutrales Gasnetz geplant ist, ein Netz also, durch das auch klimafreundlich erzeugte Gase fließen können. Eine entsprechende Wärmeplanung ist in Frankfurt noch in Arbeit. Und die Frankfurter Energieversorger Mainova und Süwag müssten das zu erwartende Konzept auch noch umsetzen. Entsprechend hätten Immobilieneigentümer - Stand jetzt - noch gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungs-Variante zu wählen. Im Heizungsgesetz soll aber die Maxime gelten: Erstmal müssen die Kommunen liefern.
Heizungsgesetz: Zunächst muss die Stadt Frankfurt liefern
Die Eckpunkte der Koalition sehen vor, dass eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung bis spätestens 2028 eingeführt werden soll.
Zudem gilt: Das Heizungsgesetz ist auch nach dem Ampel-Kompromiss noch lange nicht fertig. Vor einem Beschluss, der spätestens am 7. Juli angestrebt ist, müssen die Ausschüsse des Bundestags und womöglich auch noch einmal höhere Ebenen der Fraktionen ran. Offen sind etwa Übergangsfristen. Auch unklar ist, bis zu welchem Alter die Austauschpflicht gelten soll. Denn ältere Eigentümer bekommen womöglich nicht mehr die dafür nötigen Kredite.
Während entsprechende Regelungen noch getroffen werden müssen, ist jedoch schon klar, dass Immobilien in Frankfurt, die bereits jetzt mit einer Wärmepumpe arbeiten, auf dem Markt zu höheren Preisen gehandelt werden. Daran, das zumindest ist sicher, wird das Heizungsgesetz zunächst nichts ändern. (fd/dpa)