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Junge Männer überfallen eigene Familienangehörige - moderate Haftstrafen

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Von: Matthias Gerhart

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Richter Uwe Steitz nannte es eine „absolute Ungeheuerlichkeit“. In der Tat: Die eigenen Familienangehörigen als Opfer eines Raubverbrechens auszuwählen, hat bei der Frankfurter Justiz Seltenheitswert.

Richter Uwe Steitz nannte es eine „absolute Ungeheuerlichkeit“. In der Tat: Die eigenen Familienangehörigen als Opfer eines Raubverbrechens auszuwählen, hat bei der Frankfurter Justiz Seltenheitswert. Fünf junge Männer, die es gleichwohl getan hatten, wurden gestern vom Landgericht zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Nach einem gemeinsamen Fernsehabend bei „Aktenzeichen XY ... ungelöst“ kam den zwischen 20 und 23 Jahre alten Männern die „zündende“ Idee, um ihren drückenden Spielschulden Herr zu werden. Einfach in gelbe Postler-Jacken schlüpfen und so tun, als sei man Paketzusteller. Wird die Wohnungstüre geöffnet, lugt unter der angeblichen Paketsendung dann der Lauf einer Schreckschusspistole hervor. Und für alle Fälle hat man dann auch noch ein Messer und Klebeband in der Tasche. Der 23 Jahre alte Mittäter wusste auch gleich schon, wo es voraussichtlich viel zu holen gibt. In der Wohnung seines Onkels in Oberrad und auch in Nied bei einem seiner Cousins.

In beiden Fällen – jeweils im März und April vergangenen Jahres – gab es für die Männer viel zu holen. Der Tippgeber blieb den Tatorten wohlweislich fern. Dafür waren die eigentlichen Räuber umso dreister und brutaler. Obwohl man in Oberrad stolze 38 000 Euro Bargeld und für 7000 Euro Schmuck erbeutete, setzte es auch noch Schläge, und die Pistole wurde einer Frau direkt an die Schläfe gehalten – von Todesdrohungen begleitet. Offenbar hatte die Fernsehfahndung die Männer mächtig aufgeputscht. In Nied war die Beute mit 4000 Euro Bargeld und etwas Schmuck dann nicht ganz so hoch. Zurückgelassen wurden von den Räubern völlig verunsicherte Wohnungsinhaber, die noch heute massiv unter der Gewalttat zu leiden haben. „Immer wieder schaue ich in den Lauf der Pistole“, hatte eine der Zeuginnen in dem seit September laufenden Prozess ausgesagt.

Dass es gestern moderate Strafen für die Angeklagten gab, war dem Umstand geschuldet, dass sie sich bei den Opfern entschuldigt hatten. Sie nahmen an einem „Täter-Opfer-Ausgleich“ teil. Der Tippgeber wurde schließlich zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt, die beiden erwachsenen Räuber, jeweils 22 Jahre alt, zu zwei Jahren und fünf beziehungsweise zwei Jahren und neun Monaten. Nur die beiden zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsenden erhielten jeweils zwei Jahre zur Bewährung.

(ge)

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