Lange Haftstrafe für 28 Jahre alten Raser

Der Angeklagte hatte sich mit der Polizei eine Verfolgungsjagd geliefert, der Mann im entgegenkommenden Auto hatte keine Chance.
Frankfurt -Fünfeinhalb Jahre Haft für den Haupttäter, mildere Strafen für die beiden Mitangeklagten - mit diesem Urteil ist gestern vor dem Landgericht der Prozess um einen schweren Verkehrsunfall an der Kreuzung Taunusanlage/Guiollettstraße zu Ende gegangen. Der 28 Jahre alte Hauptangeklagte hatte den Zusammenstoß in Folge einer Verfolgungsjagd mit der Polizei verursacht. Ein unbeteiligter Fahrer wurde dabei schwer verletzt.
Mit gestohlenen Nummernschildern unterwegs
Das Trio war im Juli 2021 mit dem Wagen, der zuvor mit gestohlenen Nummernschildern versehen wurde, von Mülheim an der Ruhr nach Frankfurt gekommen. Einen Führerschein hatte der Fahrer nicht. Am Reuterweg fiel das Auto einer Polizeistreife auf, die sich zu einer Kontrolle entschloss. Von nun an nahm das Unglück seinen Lauf. Die wenigen hundert Meter bis zum Unfallort beschleunigte der Mann enorm. Das entgegenkommende Fahrzeug mit einem Mediziner im Ruhestand, der zu einem ehrenamtlichen Einsatz unterwegs war, hatte keine Chance. Im Zeugenstand sprach der Arzt von „Todesangst“, die ihn nach dem Zusammenstoß ob undefinierbarer Schmerzen im Bauch beschlichen hatte. Die zahlreichen Rippenbrüche aber konnten zwischenzeitlich alle heilen.
Für den Haupttäter kam eine ganze Latte von Strafvorschriften heraus - neben gefährlicher Körperverletzung der Diebstahl der Nummernschilder, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, verbotenes Autorennen, vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Unfallflucht. Nach Ansicht des Gerichts ist er deshalb mit der Haftstrafe noch gut bedient.
Mitfahrer kommen milder davon
Die beiden jeweils 24 Jahre alten Mitfahrer, die am Ende auch noch türmen wollten, kamen billiger davon, denn sie hatten das Auto ja nicht gefahren. Einer wurde zu 20 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Der andere, der 22 Monate erhielt, muss diese Strafe jedoch im Gefängnis absitzen. Er hatte massive Vorstrafen teils einschlägiger Natur mitgebracht, die eine positive Prognose ausschlossen.
Ursprünglich hatte sich der Haupttäter sogar wegen versuchten Mordes vor Gericht zu verantworten - deshalb verhandelte auch die Schwurgerichtskammer gegen ihn. Bereits die Staatsanwaltschaft rückte in ihrem Plädoyer jedoch von diesem Vorwurf an - ein direkter Tötungsvorsatz habe nicht mit hundertprozentiger Sicherheit festgestellt werden können, hieß es im Plädoyer des Anklagevertreters, der fünf Jahre und zehn Monate Haft für den Unfallverursacher beantragt hatte.