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Lufthansa-Urteil: Entschädigung für First-Class-Passagiere auf Business-Platz

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Viele träumen davon, beim Fliegen in der ersten Klasse zu sitzen. Aber was passiert, wenn man in die Business Class versetzt wird? Jetzt gibt es ein Gerichtsurteil.

Frankfurt – Geklagt hatte ein Mann, der laut Urteil des Amtsgericht Frankfurt für First-Class-Tickets der Fluggesellschaft Lufthansa 951,04 Euro gezahlt habe. Mit seiner Partnerin wollte er nach Mallorca fliegen. Nach Angaben handelte es sich um einen Sonderflug, da Lufthansa die Luxusklasse sonst nur auf Langstreckenflügen anbiete.

Später buchte die Lufthansa das Paar auf Sitzplätze in der Business-Class um. Das Paar ging dagegen vor. Und das Amtsgericht Frankfurt gab ihnen recht. Es entschied, dass First-Class-Passagiere eine finanzielle Entschädigung bekommen, wenn die Fluggesellschaft sie auf Sitze in der Business-Class umbucht.

Sitzecken in der First Class Suite Plus von Lufthansa.
Von der First Class in die Business Class: Dagegen geht ein Mann gerichtlich vor. © Lufthansa Group

Das Gericht sprach dem Mann knapp 1200 Euro als Entschädigung zu. Laut dem Amtsgericht Frankfurt sei die Fluggesellschaft Lufthansa nicht berechtigt gewesen, dem Paar die neuen Plätze zuzuweisen. Außerdem seien der Sitzkomfort in der First Class und der Business Class unterschiedlich.

Lufthansa First-Class-Tickets: Kläger können nur Geldbetrag fordern

Jedoch nicht mit allen Forderungen war das Paar vor Gericht erfolgreich. Als Entschädigung für die Unannehmlichkeiten können die Passagiere keinen anderen First-Class-Flug fordern, laut dem Urteil können sie von der Fluggesellschaft nur einen Geldbetrag als Entschädigung fordern.

Demnach sei Lufthansa nicht dazu verpflichtet, den Kläger als Wiedergutmachung in der Luxusklasse nach San Francisco zu fliegen. Nach Angaben des Amtsgerichts ist das Urteil rechtskräftig. (Stefanie Lipfert)

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