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Todesdrohung mit Märchen „Die Gänsemagd“ der Brüder Grimm - Urteil in Frankfurt gefällt

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Eine Todesdrohung, mit Anlehnung an eine Märchenerzählung der Brüder Grimm, brachte einem Mann eine Geldstrafe ein.
Eine Todesdrohung, mit Anlehnung an eine Märchenerzählung der Brüder Grimm, brachte einem Mann eine Geldstrafe ein. © Uwe Zucchi/dpa

Ein Mann habe eine Frau per E-Mail mit einem Märchen der Brüder Grimm vorsätzlich mit dem Tode bedroht, urteilt das Oberlandesgericht in Frankfurt.

Frankfurt - Eine E-Mail mit dem Auszug aus einem Märchen kann nach einem Gerichtsbeschluss eine strafbare Bedrohung mit einem Verbrechen sein. Das geht aus einem am Freitag (19. Mai) veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) hervor, wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtet.

Im konkreten Fall hatte ein Angeklagter Zeilen aus dem Märchen „Die Gänsemagd“ der Brüder Grimm versandt, in dem es um eine falsche Braut geht, die „splitternackt ausgezogen und in ein Fass gesteckt“ wird, das „inwendig mit spitzen Nägeln ausgeschlagen ist“. In dem von Pferden gezogenen Fass soll die Braut zu Tode geschleift werden.

Todesdrohung mit Gedicht der Brüder Grimm - Gericht in Frankfurt fällt Urteil

Der Mann war vom Amtsgericht der Bedrohung mit einem Verbrechen schuldig befunden worden, da er die Empfängerin der E-Mail vorsätzlich mit dem Tod bedroht habe. Diese habe die Drohung ernst genommen, auch angesichts vorangegangener Mails des Mannes im Rahmen einer geschäftlichen Kommunikation. Wie der Hessische Rundfunk am Freitag berichtete, handelte es bei dem Mann um einem Arzt für forensische Psychiatrie. Die Empfängerin der E-Mail ist Mitarbeiterin der Kassenärztlichen Vereinigung.

Die Brüder Grimm

Brüder Grimm nannten sich die Sprachwissenschaftler und Volkskundler Jacob Grimm (1785–1863) und Wilhelm Grimm (1786–1859) bei gemeinsamen Veröffentlichungen, wie zum Beispiel ihren weltberühmten Kinder- und Hausmärchen und dem Deutschen Wörterbuch, das sie begannen. Die Brüder Grimm stammten aus Hanau. Später studierten und arbeiteten sie auch in Marburg, Kassel sowie Göttingen. (Quelle: Wikipedia)

Jacob Grimm war außerdem einer der Abgeordneten bei der Nationalversammlung 1848 in der Frankfurter Paulskirche, dessen 175-jähriges Jubiläum im Mai 2023 mit dem Paulskirchenfest gefeiert wurde.

Das Amtsgericht verwarnte den Sender der E-Mails und behielt eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen vor. Die Revision des Mannes dagegen hatte vor dem Oberlandesgericht keinen Erfolg. Es sei kein Rechtsfehler zu seinem Nachteil vorhanden, erklärten die Richter in ihrem nicht anfechtbaren Beschluss. (csa/dpa)

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