Neuer Stadtteil: Land will Planungs-Entwurf nicht ändern

Der von Frankfurt geplante neue Stadtteil für 30 000 Menschen im Nordwesten der Stadt ist für das Land Hessen kein Grund, den Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) zu ändern.
Der von Frankfurt geplante neue Stadtteil für 30 000 Menschen im Nordwesten der Stadt ist für das Land Hessen kein Grund, den Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) zu ändern. Dieser lasse der Stadt genügend Raum, ihr Vorhaben an der Autobahn 5 zu verfolgen, erklärte das Wirtschaftsministerium in Wiesbaden auf Anfrage. Frankfurt hat in Wiesbaden gegen den LEP, der noch vor der Landtagswahl im Oktober in geänderter Form in Kraft treten soll, Bedenken angemeldet.
Dort, wo Frankfurt entlang der beiden Seiten der A 5 rund 12 000 Wohnungen bauen will, sieht der Landesentwicklungsplan vorrangig landwirtschaftliche Flächen vor. Das Ministerium weist aber darauf hin, dass die Regionalplanung entscheiden könne, welches Gewicht diesen Agrarflächen zukomme und in welchem Umfang andere Nutzungen wie Siedlungen möglich seien.
Auch der im LEP vorgesehene Abstand von 400 Metern zwischen den an der A 5 entlangführenden Starkstromleitungen und geplanten Neubauten mache keine Änderung erforderlich, heißt es im Ministerium. Die Regelung beziehe sich auf Wohngebäude oder Schulen, nicht aber auf Gebäude wie Park- oder Geschäftshäuser. Die Stadt Frankfurt ist dagegen nach Angaben eines Sprechers des Planungsdezernats der Ansicht, dass die 400-Meter-Regelung das Projekt schwieriger machen könne.
(dpa)