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Silvester in Frankfurt: An diesen Stellen ordnet die Bundespolizei Feuerwerksverbote an

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Von: Caspar Felix Hoffmann

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Die Bundespolizei ordnet Verbote rund ums Feuerwerk an. Die Anordnung betrifft Bahnreisende in Frankfurt an Silvester und Neujahr.

Update vom Dienstag, 27. Dezember, 12.15 Uhr: Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hat auf Nachfrage der Redaktion erklärt, dass das Mitführen von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Messern, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie gefährlichen Gegenständen jeglicher Art an seinen Bahnhöfen und Haltestellen sowie in seinen U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen grundsätzlich verboten sei, und zwar sowohl in Frankfurt als auch in der Rhein-Main-Region. Zudem seien dort das Mitführen und auch das Zünden von Feuerwerkskörper jeglicher Art generell verboten, wie der RMV in seinen Beförderungsbedingungen schreibt.

Silvester in Frankfurt: Bundespolizei verbietet Böllern auf Bahnanlagen

+++ Erstmeldung vom Dienstag, 27. Dezember, 11.30 Uhr: Frankfurt – Die Bundespolizeidirektion Koblenz hat für Silvester eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Messern, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie gefährlichen Gegenständen jeglicher Art in Bahnhöfen und Streckenabschnitten in Frankfurt verbietet. Es ist auch verboten, Feuerwerkskörper jeglicher Art auf Bahnanlagen der Deutschen Bahn abzubrennen. Die Verbote gelten für den Zeitraum vom 31. Dezember 2022, 24 Uhr, bis zum 1. Januar 2023, 9 Uhr. Die Stadt Frankfurt kündigte zudem erst kürzlich ein Böllerverbot für den Bereich rund um den Eisernen Steg an – darüber hinaus seien an Silvester kurzfristige Absperrungen möglich.

Feuerwerk an Silvester 2019/2020 in Frankfurt
Das Feuerwerk an Silvester 2019/2020 in Frankfurt. © Andreas Arnold/dpa

Silvester in Frankfurt: Mehr Bahnreisende zum Jahreswechsel erwartet

Die Verbote gelten in diesen Bahnhöfen und Streckenabschnitten in Frankfurt, mit Ausnahme der U-Bahn-Bereiche:

Feuerwerkskörper an Silvester und Neujahr zünden

An Silvester und Neujahr ist es in Deutschland grundsätzlich erlaubt, Feuerwerkskörper zu zünden. Nach § 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung ist dies jedoch immer, also auch an diesen Tagen, vor Alten-, Pflege- und Kinderheimen, Krankenhäusern und Kirchen verboten. Die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung wie auch die Polizei können zudem die Verwendung von Pyrotechnik wie Raketen und Böller einschränken. (cas)

Die Bundespolizei geht davon aus, dass die Zahl der Bahnreisenden in Frankfurt zum Jahreswechsel im Vergleich zu den beiden Vorjahren deutlich ansteigen wird. Damit einher gehe eine Zunahme des Konfliktpotenzials, denn die Erfahrung zeige, dass aus zunächst banalen Streitigkeiten, meist unter Alkoholeinfluss, körperliche Auseinandersetzungen entstehen könnten. Daher werde die Bundespolizei in der Silvesternacht verstärkt Kontrollen durchführen.

Unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Waffengesetz können der Bundespolizei zufolge Zuwiderhandlungen behördliche Zwangsgelder, Platzverweise, Bahnhofsverbote – Hausverbote – oder auch zukünftige Beförderungsausschlüsse nach sich ziehen. (cas)

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