Notorische Brandstifterin muss in die Psychiatrie

Weil sie zweimal im Frauengefängnis Feuer gelegt hatte, muss sich seit Montag eine notorische Brandstifterin vor dem Landgericht Frankfurt verantworten.
Zweifache schwere Brandstiftung in der Frankfurter Frauenhaftanstalt wird seit gestern einer 44 Jahre alten Gefangenen vor dem Landgericht zur Last gelegt. Nach der letzten Tat im Juni vergangenen Jahres wurde sie bereits in die Psychiatrie nach Haina verlegt. Dort soll sie nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft auch dauerhaft bleiben.
Brandstiftungen an allen möglichen Orten begleiteten das Leben der psychisch Kranken. Bevor sie in das Frauengefängnis kam, wurde sie in Darmstadt wegen vierfacher schwerer Brandstiftung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie hatte unter anderem die eigene Wohnung angesteckt und damit auch die im selben Haus wohnenden Leute gefährdet. Mit der Verurteilung und der anschließenden Inhaftierung verlagerte sich jedoch nur die Wirkungsstätte der 44-Jährigen. Zunächst im Februar vergangenen Jahres in einem Wäscheraum, in dem ein Korb mit alten Lumpen in Flammen aufging. Im Juni dann quollen Rauchwolken aus der Zelle der Frau, die zuvor den Raum verlassen hatte. Mitgefangene übernahmen die Löscharbeiten. Die Gefangene wurde daraufhin in die Psychiatrie eingeliefert. In Haina kam es seither nicht mehr zu Brandstiftungen. Man lässt die Insassen dort nicht einfach an Streichhölzer und Feuerzeug.
Zugang zu Feuer
In der Frauenhaft war dies aber allem Anschein noch etwas anders: Zum einen sind zahlreiche Raucherinnen unter den Insassen, zum anderen gibt es im Gefängnis „Nebenjobs“, die einen Zugang zu offenem Feuer ermöglichen. Etwa den der Küsterin in der Anstaltskapelle, den die 44-Jährige längere Zeit ausgeübt hatte.
Vor Gericht machte sie gestern nicht viel Aufhebens um die Vorwürfe. Sie habe einmal wieder jenen „Zündeldruck“ verspürt, der auch schon früher zu zahllosen Verfahren und am Ende zu der langjährigen Haftstrafe geführt hatte. Erst wenn sie irgendetwas angesteckt habe, lasse der Druck nach und ihr Dasein werde erträglich.
Gutachten angefordert
Dabei sind die psychischen Besonderheiten der Frau nicht mit der üblichen Pyromanie zu erklären. Ihr ging es offenbar nicht darum, Feuer zu sehen, sondern um die Bewältigung eines anderweitigen Drucks. Ein psychiatrischer Sachverständiger hat sich ausführlich mit der Frau beschäftigt und soll sein Gutachten noch vortragen.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen steht es für die Staatsanwaltschaft außer Frage, dass die Brandstifterin nicht in der üblichen Weise zur Rechenschaft gezogen werden kann. Sie gilt als schuld- und steuerungsunfähig, müsse aber infolge ihrer Gemeingefährlichkeit dauerhaft im psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Mitte Februar will die Strafkammer entscheiden.
(ge)