Q&A zur Briefwahl: So wählen Sie den neuen Frankfurter Oberbürgermeister bequem von Zuhause
Am 5. März fand in Frankfurt die Oberbürgermeisterwahl statt. Aufgrund eines knappen Ergebnisses müssen die Bewerber Uwe Becker (CDU) und Mike Josef (SPD) am 26. März zur Stichwahl antreten.
Frankfurt – Am 26. März findet geht es bei der OB-Wahl in Frankfurt in die Stichwahl. Oft schaffen es viele potenzielle Wähler aber nicht in die Wahllokale in Frankfurt Daher kann auch bei dieser Wahl im Vorhinein per Briefwahl abgestimmt werden. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Briefwahl für Sie zusammengestellt.
Welche Kandidaten stehen am 26. März überhaupt zur Stichwahl um den Oberbürgermeister-Posten bereit?
Zum einen können Sie für Uwe Becker von der CDU abstimmen. Der 53-Jährige erreichte im ersten Wahlgang mit 34,5 % die meisten Stimmen. Zum anderen können Sie Mike Josef von der SPD wählen. Der 40-Jährige erreichte im ersten Wahlgang 24 %.
Wo kann ich die Unterlagen zur Briefwahl beantragen?
Die meisten Wähler haben die Briefwahlunterlagen zur Hauptwahl mit beantragt. Wer das allerdings nicht gemacht hat, kann das unter wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6412000 nachholen. Außerdem können Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Mail oder Fax an das Wahlamt schicken. Oder sie schreiben eine Mail oder einen Brief mit allen ihren persönlichen Angaben (Name, Adresse etc.) an das Wahlamt. So erhalten Sie die Unterlagen per Post nach Hause.

Wie viel Zeit muss ich fürs Erhalten und fürs Verschicken des Wahlscheines einplanen?
Das Wahlamt empfiehlt, mindestens drei Tage pro Postweg einzuplanen. Daher wird geraten, die Unterlagen schnellstmöglich zu beantragen, damit der Wahlschein rechtzeitig seinen Weg zurück ins Wahlamt findet.
Stimme muss am 26. März um 18 Uhr beim Amt sein
Bis wann muss die Stimme zurückgeschickt werden?
Es gilt die Regel, dass die Ihre Stimme spätestens am 26. März um 18 Uhr im Wahlamt sein muss. Wer allerdings seinen Brief vergessen hat abzuschicken, kann am 25. und 26. März, an folgenden Adressen seinen Schein abgeben:
- - In den vier Hausbriefkästen des Briefwahllokals in der Stiftstraße 29, beim Wahlamt Zeil 3.
- - beim Zentralen Bürgeramt in der Lange Straße 25-27.
- - beim Bürgeramt Höchst in der Dalbergstraße 14.
- - bei der zentralen Briefwahlauszählung in der Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, Halle 3.
Was muss ich außerdem beachten?
Wenn Sie alle hier aufgelisteten Punkte befolgen, sollte einer korrekten Stimmabgabe per Briefwahl nichts im Weg stehen. Wichtig ist: Wenn Sie sich unsicher sind, ob es die Stimme rechtzeitig ins Wahlamt schafft, ziehen Sie eine persönliche Stimmabgabe immer dem postalischen Weg vor. Das empfiehlt auch die Stadt Frankfurt. (Jakob von Sass)